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Die wichtigsten Klausurklassiker für die Zwischenprüfung – Teil 3: Öffentliches Recht

Die ersten beiden Teile unserer neuen Serie haben sich dem Strafrecht und dem Zivilrecht gewidmet. Dort konnten wir einen recht einheitlichen Überblick über typische Klausurklassiker geben, weil sich die Prüfungsinhalte an den meisten Universitäten in Struktur und Schwerpunkt relativ stark ähneln.

Im Öffentlichen Recht ist das jedoch anders. Hier unterscheiden sich die Zwischenprüfungsklausuren deutschlandweit teilweise erheblich – sowohl zwischen den Fakultäten als auch zwischen den Bundesländern. Während einige Universitäten in der Zwischenprüfung ausschließlich Grundrechte prüfen, stellen andere auf Staats- und Staatsorganisationsrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht, das Verwaltungsprozessrecht oder eine Kombination dieser Bereiche ab. In manchen Bundesländern gehört auch der Besondere Teil des Verwaltungsrechts (z.B. Polizei- und Ordnungsrecht, Kommunalrecht, Baurecht) zum offiziellen Prüfungsstoff.

Aus diesem Grund ist es im Öffentlichen Recht besonders wichtig, dass Studierende vor Beginn der Vorbereitung klären,

  • welche Inhalte genau ihre eigene Fakultät für die Zwischenprüfung vorgibt,
  • ob Grundrechte und Staatsorganisationsrecht gemeinsam geprüft werden,
  • ob das Verwaltungsrecht AT und/oder BT umfasst,
  • ob das Verwaltungsprozessrecht Bestandteil der Klausur ist,
  • und in welchem Umfang europarechtliche Bezüge in allen drei Bereichen erwartet werden.

Während das Strafrecht und Zivilrecht relativ klar umgrenzte Kernklassiker besitzen, verteilt sich der prüfungsrelevante Stoff im Öffentlichen Recht auf mehrere große Rechtsgebiete, die jeweils ihre eigenen Falltypen und Klassiker besitzen. Deshalb gliedern wir unsere Übersicht nicht in eine einzige Zehnerliste, sondern in drei eigenständige Bereiche, die jeweils typische Klassiker und Problemfelder enthalten:

  1. Grundrechte
  2. Staats- und Staatsorganisationsrecht
  3. Allgemeines Verwaltungsrecht, Besonderes Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht

Jeder dieser Bereiche erhält eine eigene Auswahl von sieben besonders klausurrelevanten Klassikern, die sich – je nach Universität – regelmäßig in Zwischenprüfungen und Zulassungsklausuren wiederfinden.

Wie bereits bei Strafrecht und Zivilrecht gilt auch hier der zwingende Hinweis:
Diese Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Gerade im öffentlichen Recht ist die Bandbreite an prüfungsrelevanten Themen und Leitentscheidungen besonders groß, und die Auswahl der Prüfungsinhalte variiert stark zwischen den Universitäten. Unsere Liste konzentriert sich daher auf solche Konstellationen, die erfahrungsgemäß an vielen Fakultäten immer wieder eine Rolle spielen – sei es als Hauptproblem oder als eingebettetes Teilproblem innerhalb einer komplexen öffentlich-rechtlichen Klausur.

Mit dieser strukturierten Übersicht möchten wir Ihnen helfen, die wichtigsten Problemfelder der öffentlichen Zwischenprüfung zu erkennen und sich gezielt auf die Kernbereiche vorzubereiten, die in Klausuren besonders häufig abgeprüft werden.

 

I. Grundrechte – 7 Klassiker für die Zwischenprüfung

1. Schutzbereich – Eingriff – Schranken – Schranken-Schranken (Grundaufbau)

Warum Klassiker:
Nahezu jede Grundrechtsklausur verlangt die sichere Anwendung des klassischen Vier-Schritte-Schemas.

Typische Fragestellungen:
Personaler Schutzbereich, sachlicher Schutzbereich, moderner Eingriffsbegriff, Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, Verhältnismäßigkeit.

Leitentscheidung:
BVerfG, „Elfes“, BVerfGE 6, 32 – grundlegende Auslegung des Grundrechts auf Freizügigkeit, aber in Wahrheit der Geburtsfall des modernen Grundrechtsaufbaus.

 

2. Allgemeine Handlungsfreiheit und Art. 2 Abs. 1 GG

Warum Klassiker:
„Auffanggrundrecht“ für viele Konstellationen; extrem klausurrelevant bei Bagatellangriffen.

Typische Fragestellungen:
Schutzbereichsweite, Eingriffsschwelle, Grenzen des einfachen Gesetzesvorbehalts, Verhältnismäßigkeit.

Leitentscheidung:
BVerfG, „Reiten im Walde“, BVerfGE 80, 137 – Abgrenzung zwischen Persönlichkeitsrecht und allgemeiner Handlungsfreiheit.

 

3. Art. 12 Abs. 1 GG – Berufsfreiheit

Warum Klassiker:
Einer der prüfungsstärksten Bereiche. Kommt häufig dort vor, wo Studierende wirtschaftliche oder verwaltungsrechtliche Bezüge erwarten.

Typische Fragestellungen:
Dreistufentheorie, faktische Berufsregelungen, objektive vs. subjektive Berufswahlregelungen, Gemeinwohlzwecke.

Leitentscheidung:
BVerfG, „Apotheken-Urteil“, BVerfGE 7, 377 – Begründung der Dreistufentheorie.

 

4. Art. 5 Abs. 1 GG – Meinungsfreiheit

Warum Klassiker:
Einer der meistgeprüften Artikel überhaupt. Perfekt geeignet, um Eingriffslehre, Schranken, Schranken-Schranken zu prüfen.

Typische Fragestellungen:
Meinungsbegriff, Tatsachenbehauptung vs. Werturteil, Schmähkritik, allgemeine Gesetze (Art. 5 Abs. 2 GG), Wechselwirkungslehre.

Leitentscheidung:
BVerfG, „Lüth“, BVerfGE 7, 198 – Grundfall der Wechselwirkungslehre.

 

5. Art. 4 GG – Glaubens- und Bekenntnisfreiheit

Warum Klassiker:
Sehr beliebt in Klausuren, weil die Glaubensfreiheit ohne Gesetzesvorbehalt gilt → Schwerpunkt auf Schranken-Schranken.

Typische Fragestellungen:
Negatives und positives Bekenntnisrecht, schulische Neutralität, staatliche Einflussnahmen.

Leitentscheidung:
BVerfG, „Kruzifix-Urteil“, BVerfGE 93, 1.

 

6. Art. 14 GG – Eigentumsgarantie

Warum Klassiker:
Schnittstelle zwischen Grundrechten und Verwaltungsrecht. Häufig in Kombination mit Baugenehmigungen, Enteignung, Sozialisierung.

Typische Fragestellungen:
Inhalts- und Schrankenbestimmung vs. Enteignung, Abgrenzung der Eingriffsarten, Rückwirkung.

Leitentscheidung:
BVerfG, „Nassauskiesung“, BVerfGE 58, 300.

 

7. Art. 3 GG – Allgemeiner Gleichheitssatz

Warum Klassiker:
Der Gleichheitssatz eignet sich ideal für strukturelle Prüfungen.

Typische Fragestellungen:
Willkürformel, neue Formel, Ungleichbehandlung ungleicher Gruppen, mittelbare Diskriminierung.

Leitentscheidung:
BVerfG, „Weinbergurteil“, BVerfGE 55, 72 – moderne Ausprägung der neuen Formel.

 

II. Staats- und Staatsorganisationsrecht – 7 Klassiker für die Zwischenprüfung

1. Formelle und materielle Verfassungsmäßigkeit von Bundesgesetzen

Warum Klassiker:
Viele Staatsorga-Klausuren beginnen mit der Frage nach der Gesetzgebungskompetenz.

Typische Fragestellungen:
Art. 70–74 GG, konkurrierende Gesetzgebung, Erforderlichkeitsklausel, Bestimmtheitsgrundsatz.

Leitentscheidung:
BVerfG, „Mikrozensus“, BVerfGE 27, 1.

 

2. Bundesrat & Gesetzgebungsverfahren

Warum Klassiker:
Sitzverteilung, Stimmabgabe, Zustimmungsgesetze → absolute Examens- und Zwischenprüfungsklassiker.

Typische Fragestellungen:
Zustimmungsbedürftigkeit, Vermittlungsausschuss, Formfehler.

Leitentscheidung:
BVerfG, „Zuwanderungsgesetz“, BVerfGE 106, 310.

 

3. Bundestag – Abgeordnete – Fraktionen

Warum Klassiker:
Ideal zur Prüfung politischer Willensbildung, Mandatsfreiheit, Rechte der Opposition.

Typische Fragestellungen:
Freies Mandat (Art. 38 GG), Rechte kleiner Fraktionen, Untersuchungsausschüsse.

Leitentscheidung:
BVerfG, „Fraktionsrechte“, BVerfGE 84, 304.

 

4. Staatszielbestimmungen / Umweltrecht im Staatsorga-Kontext

Warum Klassiker:
Durch die Reformen und Klimarechtsentscheidungen sehr prüfungsnah.

Leitentscheidung:
BVerfG, „Klimaschutzgesetz“, BVerfGE 157, 30.

 

5. Föderalismus & Bund-Länder-Streit

Warum Klassiker:
Sehr gern gestellte Klausuren: Zuständigkeit, Rechtsweg, Beteiligungsrechte.

Typische Fragestellungen:
Art. 93 Abs. 1 Nr. 3 GG; formelle / materielle Anforderungen.

Leitentscheidung:
BVerfG, „Niedersächsisches Feiertagsgesetz“, BVerfGE 81, 310.

 

6. Parteienrecht & Art. 21 GG

Warum Klassiker:
Parteiverbot, staatliche Finanzierung, demokratische Grundordnung – immer wieder auftauchend.

Leitentscheidung:
BVerfG, „Parteienfinanzierung I“, BVerfGE 20, 56.

 

7. Organstreitverfahren

Warum Klassiker:
Eignet sich hervorragend, um Prozessrecht mit Staatsorga-Materie zu mischen.

Leitentscheidung:
BVerfG, „Schäuble/Kauder“, BVerfGE 138, 64.

 

III. Verwaltungsrecht (AT + BT) & Verwaltungsprozessrecht – 7 Klassiker für Zwischenprüfungsklausuren

1. Klausurklassiker: Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes

Warum Klassiker:
Das Rückgrat jeder öffentlich-rechtlichen Klausur im VwR AT.

Typische Fragestellungen:
Ermächtigungsgrundlage, formelle Rechtmäßigkeit, materielle Rechtmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit.

Leitfallidee:
Seit Jahrzehnten Standard in Lehrbüchern und Klausuren, häufig mit Bezug auf Polizei- und Ordnungsrecht.

 

2. Polizei- und Ordnungsrecht – Gefahr, Verantwortlichkeit, Störer

Warum Klassiker:
Besonders beliebt in NRW, Bayern, Hessen.

Typische Fragestellungen:
Gefahrbegriff, Zustands-/Verhaltensstörer, polizeiliche Generalklausel, Ermessen, Verhältnismäßigkeit.

Leitentscheidung:
BVerwG, Urt. v. 26.10.2017 – 3 C 8.16 (Nachtfluglärm; Gefahrenprognose, Ermessen).

 

3. Verwaltungsaktsarten & Nebenbestimmungen

Warum Klassiker:
Auflagen, Befristungen, Widerrufsvorbehalte → ideal zum Prüfen der Rechtmäßigkeit sowie § 36 VwVfG.

Typische Fragestellungen:
Abgrenzung Nebenbestimmung / Inhaltsbestimmung, Auflage vs. Bedingung, Ermessensfehler.

 

4. Rechtsbehelfe – Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage, Fortsetzungsfeststellungsklage

Warum Klassiker:
Ohne sichere Beherrschung der Klagearten scheitert man an jeder Ö-Recht-Klausur.

Typische Fragestellungen:
Statthaftigkeit, Klagebefugnis, richtige Klageart bei Erledigung, objektive Rechtswidrigkeit.

Leitentscheidung:
BVerwG, „Schulordnungsfall“, st. Rspr. zu Fortsetzungsfeststellungsklage.

 

5. Ermächtigungsgrundlage und Verhältnismäßigkeit im Baurecht

Warum Klassiker:
Viele Universitäten prüfen Baurecht im BT-Teil, besonders in Bayern, NRW, BW.

Typische Fragestellungen:
Gebietsverträglichkeit, Nachbarschutz, Baugenehmigung, Abwehrrechte.

Leitentscheidung:
BVerwG, z.B. Urt. v. 23.05.1986 – 4 C 34.85 (Bebauungsplan; Auslegung und Nachbarschutz).

 

6. Kommunalrecht – Selbstverwaltungsrecht, Satzungen, Aufsicht

Warum Klassiker:
Oberklassiker im BT-Bereich, vor allem bei Zwischenprüfungen im Südwesten, NRW, Niedersachsen.

Typische Fragestellungen:
Rechtmäßigkeit von Satzungen, Aufgabenübertragung, Eingriff in Selbstverwaltungsgarantie (Art. 28 Abs. 2 GG).

Leitentscheidung:
BVerfG, Urt. v. 24.06.1991 – BVerfGE 83, 363 (Selbstverwaltungsrecht).

 

7. Vorläufiger Rechtsschutz (§ 80 V, § 123 VwGO)

Warum Klassiker:
Das ist DER Prüfungsstoff im Ö-Recht Prozessrecht.

Typische Fragestellungen:
Suspensiveffekt, Sofortvollzug, Anordnungsanspruch/Anordnungsgrund, Interessenabwägung.

Leitentscheidung:
BVerfG, st. Rspr. zur Gerichtsgewährleistung, z.B. BVerfGE 49, 329.

 

Die folgenden Listen bieten Ihnen einen systematischen Überblick über besonders klausurrelevante Themenfelder im Öffentlichen Recht – aufgeteilt nach Grundrechten, Staatsorganisationsrecht sowie Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht. Sie sollen Ihnen helfen, die typischen Problemstrukturen zu erkennen, die in Zwischenprüfungsklausuren immer wieder in abgewandelter Form auftauchen.

Doch auch hier gilt – wie bereits in den vorangegangenen Teilen unserer Serie:
Die Kenntnis der Klassiker allein reicht nicht aus, um eine öffentlich-rechtliche Klausur sicher zu bestehen. Entscheidend ist, dass Sie

  • die Struktur des öffentlichen Rechts souverän beherrschen,
  • Sachverhalte präzise analysieren können,
  • den Aufbau (z.B. bei Grundrechten: Schutzbereich, Eingriff, Schranken, Schranken-Schranken; bei Verwaltungsrecht: Ermächtigungsgrundlage, formelle und materielle Rechtmäßigkeit) sicher anwenden,
  • zentrale Begriffe wie Verhältnismäßigkeit, Ermessensfehler, Bestimmtheitsgebot, Zuständigkeiten oder Klagearten korrekt einordnen,
  • und die Schwerpunkte des Falls sauber erkennen und im Gutachtenstil darstellen.

Die öffentliche Zwischenprüfung wird häufig als anspruchsvoll empfunden, weil sie nicht nur materielles Recht, sondern auch methodisches Können verlangt: das Einordnen hoheitlicher Maßnahmen, das Prüfen von Grundrechtseingriffen, das Beherrschen der Klagearten und das sichere Arbeiten mit Ermessens- und Verhältnismäßigkeitserwägungen.

Genau diese Fähigkeiten üben wir im Live-Nachhilfeunterricht bei My-Jura-Help intensiv ein. Dort vermitteln wir nicht nur die typischen öffentlich-rechtlichen Klassiker, sondern auch das Handwerkszeug, das Sie benötigen, um sicher durch die Klausur zu kommen – von der exakten Klausurstruktur bis zur Schwerpunktsetzung. Auf Wunsch kann zusätzlich ein integriertes Klausurtraining stattfinden.

Wer das Schreiben öffentlich-rechtlicher Klausuren gezielt trainieren möchte, kann zudem unsere Klausurkurse in verschiedenen Varianten (Basic bis Diamant) nutzen. Sie bieten eine hervorragende Ergänzung, um sich auf realistische Prüfungssituationen vorzubereiten und typische Fehler zu vermeiden.

Alle Informationen zu unseren Angeboten finden Sie wie gewohnt auf unserer Website.
Im Anschluss folgt die Übersicht über unsere drei 7er-Klassikerlisten – zunächst Grundrechte, dann Staats- und Staatsorganisationsrecht, und abschließend Verwaltungsrecht & Verwaltungsprozessrecht.

 

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