Die ersten
beiden Teile unserer neuen Serie haben sich dem Strafrecht und dem Zivilrecht
gewidmet. Dort konnten wir einen recht einheitlichen Überblick über typische
Klausurklassiker geben, weil sich die Prüfungsinhalte an den meisten
Universitäten in Struktur und Schwerpunkt relativ stark ähneln.
Aus diesem
Grund ist es im Öffentlichen Recht besonders wichtig, dass Studierende vor
Beginn der Vorbereitung klären,
- welche Inhalte genau ihre eigene Fakultät für die
Zwischenprüfung vorgibt,
- ob Grundrechte und
Staatsorganisationsrecht gemeinsam geprüft werden,
- ob das Verwaltungsrecht AT
und/oder BT umfasst,
- ob das Verwaltungsprozessrecht
Bestandteil der Klausur ist,
- und in welchem Umfang europarechtliche
Bezüge in allen drei Bereichen erwartet werden.
Während das
Strafrecht und Zivilrecht relativ klar umgrenzte Kernklassiker besitzen,
verteilt sich der prüfungsrelevante Stoff im Öffentlichen Recht auf mehrere
große Rechtsgebiete, die jeweils ihre eigenen Falltypen und Klassiker
besitzen. Deshalb gliedern wir unsere Übersicht nicht in eine einzige
Zehnerliste, sondern in drei eigenständige Bereiche, die jeweils
typische Klassiker und Problemfelder enthalten:
- Grundrechte
- Staats- und
Staatsorganisationsrecht
- Allgemeines Verwaltungsrecht,
Besonderes Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht
Jeder dieser
Bereiche erhält eine eigene Auswahl von sieben besonders klausurrelevanten
Klassikern, die sich – je nach Universität – regelmäßig in
Zwischenprüfungen und Zulassungsklausuren wiederfinden.
Mit dieser
strukturierten Übersicht möchten wir Ihnen helfen, die wichtigsten
Problemfelder der öffentlichen Zwischenprüfung zu erkennen und sich gezielt auf
die Kernbereiche vorzubereiten, die in Klausuren besonders häufig abgeprüft
werden.
I. Grundrechte – 7 Klassiker für
die Zwischenprüfung
1. Schutzbereich – Eingriff –
Schranken – Schranken-Schranken (Grundaufbau)
Warum
Klassiker:
Nahezu jede Grundrechtsklausur verlangt die sichere Anwendung des klassischen
Vier-Schritte-Schemas.
Typische
Fragestellungen:
Personaler Schutzbereich, sachlicher Schutzbereich, moderner Eingriffsbegriff,
Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, Verhältnismäßigkeit.
Leitentscheidung:
BVerfG, „Elfes“, BVerfGE 6, 32 – grundlegende Auslegung des Grundrechts auf
Freizügigkeit, aber in Wahrheit der Geburtsfall des modernen
Grundrechtsaufbaus.
2. Allgemeine Handlungsfreiheit
und Art. 2 Abs. 1 GG
Warum
Klassiker:
„Auffanggrundrecht“ für viele Konstellationen; extrem klausurrelevant bei
Bagatellangriffen.
Typische
Fragestellungen:
Schutzbereichsweite, Eingriffsschwelle, Grenzen des einfachen
Gesetzesvorbehalts, Verhältnismäßigkeit.
Leitentscheidung:
BVerfG, „Reiten im Walde“, BVerfGE 80, 137 – Abgrenzung zwischen
Persönlichkeitsrecht und allgemeiner Handlungsfreiheit.
3. Art. 12 Abs. 1 GG –
Berufsfreiheit
Warum
Klassiker:
Einer der prüfungsstärksten Bereiche. Kommt häufig dort vor, wo Studierende
wirtschaftliche oder verwaltungsrechtliche Bezüge erwarten.
Typische
Fragestellungen:
Dreistufentheorie, faktische Berufsregelungen, objektive vs. subjektive
Berufswahlregelungen, Gemeinwohlzwecke.
Leitentscheidung:
BVerfG, „Apotheken-Urteil“, BVerfGE 7, 377 – Begründung der Dreistufentheorie.
4. Art. 5 Abs. 1 GG –
Meinungsfreiheit
Warum
Klassiker:
Einer der meistgeprüften Artikel überhaupt. Perfekt geeignet, um
Eingriffslehre, Schranken, Schranken-Schranken zu prüfen.
Typische
Fragestellungen:
Meinungsbegriff, Tatsachenbehauptung vs. Werturteil, Schmähkritik, allgemeine
Gesetze (Art. 5 Abs. 2 GG), Wechselwirkungslehre.
Leitentscheidung:
BVerfG, „Lüth“, BVerfGE 7, 198 – Grundfall der Wechselwirkungslehre.
5. Art. 4 GG – Glaubens- und
Bekenntnisfreiheit
Warum
Klassiker:
Sehr beliebt in Klausuren, weil die Glaubensfreiheit ohne Gesetzesvorbehalt
gilt → Schwerpunkt auf Schranken-Schranken.
Typische
Fragestellungen:
Negatives und positives Bekenntnisrecht, schulische Neutralität, staatliche
Einflussnahmen.
Leitentscheidung:
BVerfG, „Kruzifix-Urteil“, BVerfGE 93, 1.
6. Art. 14 GG – Eigentumsgarantie
Warum
Klassiker:
Schnittstelle zwischen Grundrechten und Verwaltungsrecht. Häufig in Kombination
mit Baugenehmigungen, Enteignung, Sozialisierung.
Typische
Fragestellungen:
Inhalts- und Schrankenbestimmung vs. Enteignung, Abgrenzung der Eingriffsarten,
Rückwirkung.
Leitentscheidung:
BVerfG, „Nassauskiesung“, BVerfGE 58, 300.
7. Art. 3 GG – Allgemeiner
Gleichheitssatz
Warum
Klassiker:
Der Gleichheitssatz eignet sich ideal für strukturelle Prüfungen.
Typische
Fragestellungen:
Willkürformel, neue Formel, Ungleichbehandlung ungleicher Gruppen, mittelbare
Diskriminierung.
Leitentscheidung:
BVerfG, „Weinbergurteil“, BVerfGE 55, 72 – moderne Ausprägung der neuen Formel.
II. Staats- und
Staatsorganisationsrecht – 7 Klassiker für die Zwischenprüfung
1. Formelle und materielle
Verfassungsmäßigkeit von Bundesgesetzen
Warum
Klassiker:
Viele Staatsorga-Klausuren beginnen mit der Frage nach der
Gesetzgebungskompetenz.
Typische
Fragestellungen:
Art. 70–74 GG, konkurrierende Gesetzgebung, Erforderlichkeitsklausel,
Bestimmtheitsgrundsatz.
Leitentscheidung:
BVerfG, „Mikrozensus“, BVerfGE 27, 1.
2. Bundesrat &
Gesetzgebungsverfahren
Warum
Klassiker:
Sitzverteilung, Stimmabgabe, Zustimmungsgesetze → absolute Examens- und
Zwischenprüfungsklassiker.
Typische
Fragestellungen:
Zustimmungsbedürftigkeit, Vermittlungsausschuss, Formfehler.
Leitentscheidung:
BVerfG, „Zuwanderungsgesetz“, BVerfGE 106, 310.
3. Bundestag – Abgeordnete –
Fraktionen
Warum
Klassiker:
Ideal zur Prüfung politischer Willensbildung, Mandatsfreiheit, Rechte der
Opposition.
Typische
Fragestellungen:
Freies Mandat (Art. 38 GG), Rechte kleiner Fraktionen, Untersuchungsausschüsse.
Leitentscheidung:
BVerfG, „Fraktionsrechte“, BVerfGE 84, 304.
4. Staatszielbestimmungen /
Umweltrecht im Staatsorga-Kontext
Warum
Klassiker:
Durch die Reformen und Klimarechtsentscheidungen sehr prüfungsnah.
Leitentscheidung:
BVerfG, „Klimaschutzgesetz“, BVerfGE 157, 30.
5. Föderalismus &
Bund-Länder-Streit
Warum
Klassiker:
Sehr gern gestellte Klausuren: Zuständigkeit, Rechtsweg, Beteiligungsrechte.
Typische
Fragestellungen:
Art. 93 Abs. 1 Nr. 3 GG; formelle / materielle Anforderungen.
Leitentscheidung:
BVerfG, „Niedersächsisches Feiertagsgesetz“, BVerfGE 81, 310.
6. Parteienrecht & Art. 21 GG
Warum
Klassiker:
Parteiverbot, staatliche Finanzierung, demokratische Grundordnung – immer
wieder auftauchend.
Leitentscheidung:
BVerfG, „Parteienfinanzierung I“, BVerfGE 20, 56.
7. Organstreitverfahren
Warum
Klassiker:
Eignet sich hervorragend, um Prozessrecht mit Staatsorga-Materie zu mischen.
Leitentscheidung:
BVerfG, „Schäuble/Kauder“, BVerfGE 138, 64.
III. Verwaltungsrecht (AT + BT)
& Verwaltungsprozessrecht – 7 Klassiker für Zwischenprüfungsklausuren
1. Klausurklassiker:
Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes
Warum
Klassiker:
Das Rückgrat jeder öffentlich-rechtlichen Klausur im VwR AT.
Typische
Fragestellungen:
Ermächtigungsgrundlage, formelle Rechtmäßigkeit, materielle Rechtmäßigkeit,
Verhältnismäßigkeit.
Leitfallidee:
Seit Jahrzehnten Standard in Lehrbüchern und Klausuren, häufig mit Bezug auf
Polizei- und Ordnungsrecht.
2. Polizei- und Ordnungsrecht –
Gefahr, Verantwortlichkeit, Störer
Warum
Klassiker:
Besonders beliebt in NRW, Bayern, Hessen.
Typische
Fragestellungen:
Gefahrbegriff, Zustands-/Verhaltensstörer, polizeiliche Generalklausel,
Ermessen, Verhältnismäßigkeit.
Leitentscheidung:
BVerwG, Urt. v. 26.10.2017 – 3 C 8.16 (Nachtfluglärm; Gefahrenprognose,
Ermessen).
3. Verwaltungsaktsarten &
Nebenbestimmungen
Warum
Klassiker:
Auflagen, Befristungen, Widerrufsvorbehalte → ideal zum Prüfen der
Rechtmäßigkeit sowie § 36 VwVfG.
Typische
Fragestellungen:
Abgrenzung Nebenbestimmung / Inhaltsbestimmung, Auflage vs. Bedingung,
Ermessensfehler.
4. Rechtsbehelfe –
Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage, Fortsetzungsfeststellungsklage
Warum
Klassiker:
Ohne sichere Beherrschung der Klagearten scheitert man an jeder
Ö-Recht-Klausur.
Typische
Fragestellungen:
Statthaftigkeit, Klagebefugnis, richtige Klageart bei Erledigung, objektive
Rechtswidrigkeit.
Leitentscheidung:
BVerwG, „Schulordnungsfall“, st. Rspr. zu Fortsetzungsfeststellungsklage.
5. Ermächtigungsgrundlage und
Verhältnismäßigkeit im Baurecht
Warum
Klassiker:
Viele Universitäten prüfen Baurecht im BT-Teil, besonders in Bayern, NRW, BW.
Typische
Fragestellungen:
Gebietsverträglichkeit, Nachbarschutz, Baugenehmigung, Abwehrrechte.
Leitentscheidung:
BVerwG, z.B. Urt. v. 23.05.1986 – 4 C 34.85 (Bebauungsplan; Auslegung und
Nachbarschutz).
6. Kommunalrecht –
Selbstverwaltungsrecht, Satzungen, Aufsicht
Warum
Klassiker:
Oberklassiker im BT-Bereich, vor allem bei Zwischenprüfungen im Südwesten, NRW,
Niedersachsen.
Typische
Fragestellungen:
Rechtmäßigkeit von Satzungen, Aufgabenübertragung, Eingriff in
Selbstverwaltungsgarantie (Art. 28 Abs. 2 GG).
Leitentscheidung:
BVerfG, Urt. v. 24.06.1991 – BVerfGE 83, 363 (Selbstverwaltungsrecht).
7. Vorläufiger Rechtsschutz (§ 80
V, § 123 VwGO)
Warum
Klassiker:
Das ist DER Prüfungsstoff im Ö-Recht Prozessrecht.
Typische
Fragestellungen:
Suspensiveffekt, Sofortvollzug, Anordnungsanspruch/Anordnungsgrund,
Interessenabwägung.
Leitentscheidung:
BVerfG, st. Rspr. zur Gerichtsgewährleistung, z.B. BVerfGE 49, 329.
Die folgenden
Listen bieten Ihnen einen systematischen Überblick über besonders
klausurrelevante Themenfelder im Öffentlichen Recht – aufgeteilt nach
Grundrechten, Staatsorganisationsrecht sowie Verwaltungsrecht und
Verwaltungsprozessrecht. Sie sollen Ihnen helfen, die typischen
Problemstrukturen zu erkennen, die in Zwischenprüfungsklausuren immer wieder in
abgewandelter Form auftauchen.
- die Struktur des öffentlichen
Rechts souverän beherrschen,
- Sachverhalte präzise analysieren
können,
- den Aufbau (z.B. bei
Grundrechten: Schutzbereich, Eingriff, Schranken, Schranken-Schranken; bei
Verwaltungsrecht: Ermächtigungsgrundlage, formelle und materielle
Rechtmäßigkeit) sicher anwenden,
- zentrale Begriffe wie Verhältnismäßigkeit,
Ermessensfehler, Bestimmtheitsgebot, Zuständigkeiten
oder Klagearten korrekt einordnen,
- und die Schwerpunkte des
Falls sauber erkennen und im Gutachtenstil darstellen.
Die öffentliche
Zwischenprüfung wird häufig als anspruchsvoll empfunden, weil sie nicht nur
materielles Recht, sondern auch methodisches Können verlangt: das
Einordnen hoheitlicher Maßnahmen, das Prüfen von Grundrechtseingriffen, das
Beherrschen der Klagearten und das sichere Arbeiten mit Ermessens- und
Verhältnismäßigkeitserwägungen.
Genau diese
Fähigkeiten üben wir im Live-Nachhilfeunterricht bei My-Jura-Help intensiv
ein. Dort vermitteln wir nicht nur die typischen öffentlich-rechtlichen
Klassiker, sondern auch das Handwerkszeug, das Sie benötigen, um sicher
durch die Klausur zu kommen – von der exakten Klausurstruktur bis zur
Schwerpunktsetzung. Auf Wunsch kann zusätzlich ein integriertes Klausurtraining
stattfinden.
Wer das
Schreiben öffentlich-rechtlicher Klausuren gezielt trainieren möchte, kann
zudem unsere Klausurkurse in verschiedenen Varianten (Basic bis Diamant)
nutzen. Sie bieten eine hervorragende Ergänzung, um sich auf realistische
Prüfungssituationen vorzubereiten und typische Fehler zu vermeiden.
Ihr My-Jura-Help Team
Unsere
Angebote:
Vorbereitung
für das Examen:
Jura Examensrepetitorium
Examen - Einsendeklausurenkurs
Crashkurs -Examen - 2 Monate
Examen - mündliche Prüfung
Vorbereitung auf alle universitären Prüfungsleistungen:
Jura Nachhilfe für Uni-Klausuren
Online Einsendeklausurenkurs für
Uni-Klausuren
Unterstützung & Hilfe bei
Hausarbeiten
Unterstützung bei
Schwerpunkt- und Seminararbeiten – auf Anfrage
Redaktionell verantwortlich nach § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV):
Fr. Müserref Yüksel
My-Jura-Help
Subbelrather Str. 15A
50823 Köln


