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In diesem Blogbeitrag erklären wir nicht nur den Unterschied zwischen
juristischen Klausuren und Hausarbeiten, sondern zeigen auch, worin sich
diese konkret unterscheiden – insbesondere in Bezug auf Zielsetzung,
Methodik und formale Anforderungen. Zudem geben wir Hinweise dazu, was bei
der schriftlichen Ausarbeitung einer Hausarbeit im Vergleich zur Klausur anders
ist.
Studierende, die im Laufe ihres Jurastudiums eine Hausarbeit verfassen
müssen, haben in der Regel bereits einige Klausuren geschrieben. Gerade wenn es
sich um die erste Hausarbeit handelt, ist es entscheidend, die Unterschiede
genau zu kennen, um sie erfolgreich zu meistern.
Deshalb beginnt dieser Beitrag mit einem Vergleich aus der Perspektive des
Klausurenschreibens – dem, was die meisten Studierenden bereits kennen –, um
anschließend die spezifischen Anforderungen einer Hausarbeit klar
herauszustellen.
Am Ende finden Sie konkrete Tipps für das Schreiben einer juristischen
Hausarbeit.
Abgrenzung zur
Klausur und das wissenschaftliche Arbeiten bei Hausarbeiten
Zwei
Prüfungsformen, zwei Denkansätze: Hausarbeit vs. Klausur
Was ist eine
juristische Hausarbeit? – Ziel, Anspruch und Tiefe
Die Hausarbeit ist eine schriftliche, wissenschaftlich angelegte
Fallbearbeitung, die nicht unter Zeitdruck, sondern innerhalb einer
längeren Frist (meist drei bis sechs Wochen) zu erstellen ist. Im Mittelpunkt
steht die selbstständige Analyse komplexer Rechtsprobleme, die nicht nur
dogmatisch korrekt, sondern auch methodisch sauber und argumentativ überzeugend
gelöst werden müssen.
Ein zentrales Merkmal juristischer Hausarbeiten ist der Umgang mit
Streitständen in Rechtsprechung und Literatur. Die Bearbeitung verlangt,
dass sich die Studierenden mit unterschiedlichen Meinungen sachlich
auseinandersetzen und eine eigene, begründete Position entwickeln. Ziel
ist es, zu zeigen, dass man das Recht nicht nur anwenden, sondern auch reflektieren
und im wissenschaftlichen Diskurs einordnen kann.
Wissenschaftliches
Arbeiten: Literatur, Fußnoten und Methodik
Ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal ist der wissenschaftliche
Anspruch. In Hausarbeiten wird erwartet, dass Rechtsquellen korrekt
zitiert, Urteile und Lehrmeinungen eingeordnet und mit Fußnoten
präzise belegt werden. Die Arbeit mit Kommentaren (z. B. Palandt, Fischer),
Urteilen (BGH, BVerfG) und Lehrbüchern (z. B. Rengier, Wessels/Beulke/Satzger)
ist nicht nur erlaubt, sondern zwingend erforderlich.
Auch methodisch unterscheidet sich die Hausarbeit: Statt bloß Schemata
anzuwenden, soll juristisch argumentiert, abgewogen und methodisch
begründet werden – z. B. durch Wortlaut-, Systematik-, Telos- oder
historische Auslegung.
Formaler
Rahmen einer Hausarbeit: Von Deckblatt bis Literaturverzeichnis
Juristische Hausarbeiten folgen einer klaren äußeren Struktur:
- Deckblatt mit
Angaben zur Universität, Fachbereich, Semester und Verfasser
- Inhaltsverzeichnis
- ggf. Abkürzungsverzeichnis
- Literaturverzeichnis
- Gutachten,
gegliedert nach juristischem Standard
Die Verwendung von Fußnoten ist essenziell: Sie dienen nicht nur der
Quellenangabe, sondern auch der Auslagerung von Definitionen,
Nebenüberlegungen oder konkurrierenden Meinungen. Richtig eingesetzt machen
sie den Haupttext lesbarer, ohne inhaltliche Tiefe einzubüßen.
Der
Unterschied zur juristischen Klausur
Die Klausur hingegen wird unter Zeitdruck geschrieben – meist in
zwei bis fünf Stunden. Ziel ist die schnelle, sichere und vollständige
Falllösung. Im Vordergrund stehen Rechtssicherheit, die Fähigkeit zur
methodischen Subsumtion und das Beherrschen von Schemata. Literatur ist – bis
auf Gesetzestexte – nicht erlaubt.
Wissenschaftliche Reflexion oder die Darstellung von Streitständen ist in
Klausuren nur am Rande und sehr komprimiert vorgesehen. Die Klausur
misst vor allem die Anwendung des Gelernten – unter Stressbedingungen.
Umfang und
Sprache: Viel Raum vs. präzise Kürze
Hausarbeiten sind deutlich umfangreicher – meist 10 bis 25 Seiten –
und bieten mehr Raum für differenzierte Argumentation und Tiefe.
Klausuren hingegen bestehen meist aus 5 bis 15 handschriftlichen Seiten und
verlangen prägnante, auf das Wesentliche reduzierte Formulierungen.
Der Schreibstil in Klausuren ist funktional, in Hausarbeiten
hingegen wissenschaftlich-analytisch.
Fazit: Zwei Formate – zwei Formen juristischer Kompetenz
Die Hausarbeit fordert juristisches Denken auf hohem methodischem und
wissenschaftlichem Niveau – sie verlangt kritisches Denken, den souveränen
Umgang mit Literatur und dogmatische Tiefe. Die Klausur prüft hingegen die strukturierte
und sichere Anwendung juristischen Wissens – eine handwerkliche Prüfung
unter Zeitdruck.
Wer beide Formate beherrscht, verfügt über zentrale Kompetenzen für
Studium, Examen und Berufspraxis.
Wie schreibe
ich meine Hausarbeit? – Eine praxisorientierte Anleitung
1. Einführung
Für viele Studierende ist die erste Hausarbeit ein einschneidender Moment
im Jurastudium. Anders als in der Schule geht es nicht um auswendig gelerntes
Wissen, sondern um die selbstständige Bearbeitung eines juristischen Falls
im Gutachtenstil.
2. Überblick:
Worum geht es bei einer Hausarbeit?
3. Aufbau der
Hausarbeit – bitte keine Experimente!
Die Hausarbeit besteht aus:
- Deckblatt
- Sachverhalt
(vorgegeben)
- Inhaltsverzeichnis
- Literaturverzeichnis
- Gutachten
Halten Sie sich exakt an die Formvorgaben!
4. Das
Deckblatt
(Es gelten die Vorgaben des Lehrstuhls)
Angaben:
- vollständiger
Name und Anschrift
- Matrikelnummer
- Semester
und Lehrstuhl
- Name der
prüfenden Person
- Universität
Nicht mehr – nicht weniger.
5. Inhaltsverzeichnis
und Gliederung
- Literaturverzeichnis
mit römischen Ziffern (I, II, III ...)
- Gutachten
mit arabischen Ziffern (1, 2, 3 ...)
- Juristische Gliederung:A. → I. → 1. → a) → aa) → (1.) → (a) → (aa)
6. Literaturverzeichnis
Nur wissenschaftliche Literatur ist zulässig.
✅ Erlaubt:
- Kommentare
(z. B. Palandt, Fischer)
- Lehrbücher
- Fachzeitschriften
❌ Nicht
erlaubt:
- Repetitoriumsskripten
- Falllösungssammlungen
- Gesetzestexte
& Urteile (sie werden nur zitiert)
7. Das
Gutachten – der Kern Ihrer Hausarbeit
Sprache & Stil:
- klare,
sachliche Sprache
- kein
Ich-Stil, keine Meinungen
- nur
indirekte Zitate
- Zitate
mit Fußnote belegen
8. Formales
zur Abgabe
- Schnellhefter
/ Spiralbindung
- Fristen
beachten (Lehrstuhl!)
9. Inhaltliche
Vorbereitung
- Sachverhalt
gründlich lesen
- Standardkommentar
bereithalten
- Lösungsskizze
auf 1–2 Seiten erstellen
- Ergebnisse
diskutieren
- Literaturrecherche
und Ausformulierung
10. Die
Ausformulierung – Worauf es ankommt
Entscheidend ist die Begründung, nicht das Ergebnis!
11. Juristische
Auslegung anwenden
Nutzen Sie:
- Wortlaut
- Entstehungsgeschichte
- Systematik
- Telos
(Zweck)
Bitte keine Eigenkreationen! – Kommentare & Urteile nutzen.
12. Wissenschaftlich
argumentieren
- logisch,
strukturiert
- keine
Oberflächlichkeiten
- keine
Abschriften aus Lehrbüchern
- kein
Nacherzählen des Sachverhalts
- adressieren Sie einen juristisch geschulten Leser
13. Streitdarstellungen
richtig einbauen
Nur bei normativen Merkmalen erforderlich:
Beispiel: Habgier i.S.d. § 211 StGB
- Alle
Ansichten nennen
- Folgen
auf den Fall anwenden
- Eigene
Entscheidung begründen
14. Weitere
Hinweise
- Keine
Plagiate!
- Sachverhalt
ist bindend – keine Mutmaßungen
- Keine
Umgangssprache
- Vermeiden Sie Verweise wie „s. o.“ oder „vgl. u.“
- Sachlich,
präzise und juristisch korrekt schreiben
15. Nach der
Abgabe
- Besprechen Sie Ihre Arbeit mit dem Lehrstuhl oder im Tutorium (wenn möglich!)
- „Nicht
bestanden“ ist kein Weltuntergang
- Remonstration
nur bei klaren Bewertungsfehlern
16. Fazit:
Erfolgreich zur ersten Hausarbeit
Wer sich an die formalen Vorgaben hält, den Gutachtenstil beherrscht und
sauber argumentiert, hat gute Chancen, eine überzeugende Hausarbeit zu
schreiben. Es geht nicht um sprachliche Eleganz, sondern um klare
juristische Begründung.
Viel Erfolg bei Ihrer ersten Hausarbeit!
Ihr My-Jura-Help Team
Das Ziel: Nicht einfach nur abgeben – sondern
inhaltlich und formal überzeugen.
Details zu unserer individuellen Unterstützung bei juristischen Hausarbeiten finden Sie unter: Unterstützung bei Hausarbeiten
Fr. Müserref Yüksel
My-Jura-Help
Subbelrather Str. 15A
50823 Köln