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Die mündliche Prüfung im Ersten Staatsexamen: Worauf es wirklich ankommt

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Die schriftlichen Klausuren sind geschrieben, und plötzlich rückt der nächste große Schritt näher: die mündliche Prüfung im Ersten Juristischen Staatsexamen.
Für viele ist das ein echter Nervenkitzel. Was passiert, wenn man mitten in der Prüfung nicht weiterweiß? Oder ins Stocken gerät und sogar einen Blackout hat? Und was erwarten die Prüfer:innen eigentlich wirklich?

In diesem Beitrag werfen wir einen Blick hinter die Kulissen der mündlichen Prüfung – aus Sicht derjenigen, die regelmäßig auf der anderen Seite des Tisches sitzen. Wir geben konkrete Hinweise, wie man sich sinnvoll vorbereitet, was in der Prüfung zählt – und warum es manchmal vor allem auf eines ankommt: den Mut zu sprechen.

Die gesetzliche Vorgabe bietet § 14 JAG. Die mündliche Prüfung dient der Feststellung, ob die Kandidatin oder der Kandidat aufgrund von Rechtskenntnissen und mit Verständnis für wissenschaftliche Denkweisen und Arbeitsmethoden Rechtsprobleme behandeln kann.

Examen - mündliche Prüfung
Wichtig ist zunächst zu verstehen, dass die mündliche Prüfung in erster Linie eine Verständnisprüfung ist. Das heißt, dass nicht nur die richtige Lösung zählt, sondern der methodisch entwickelte Weg zur Lösung eines bestimmten Rechtsproblems abgefragt wird.

Grundsätzlich sollte man sich merken, dass für die Prüfer:innen ein flüssiges Prüfungsgespräch entscheidend ist. Deshalb sind eine verständliche und deutliche Ausdrucksweise sowie ein verbindliches Auftreten sehr wichtig.


Wenn die Nervosität steigt: Ein Moment mit Bedeutung

Die mündliche Prüfung ist für viele Studierende der letzte große Prüfungsakt des Studiums – und damit ein bedeutender Moment.

Die Prüfenden kennen diese Situation sehr gut. Sie alle waren selbst einmal Prüflinge und wissen, dass niemand alles beherrschen kann. Niemand erwartet Perfektion. Aber was dann?

Es geht nicht nur um Wissen, sondern um Denken – und darum, die Prüfer:innen in die eigene Denkweise einzubinden. Was wirklich zählt, ist juristisches Denken. Das bedeutet, nicht nur den Gutachtenstil zu beherrschen, sondern vernetzt zu denken – über die jeweiligen Rechtsgebietsgrenzen hinweg, Zusammenhänge zu erkennen und das „Warum“ hinter einer Norm zu verstehen.

Natürlich sollte der prüfungsrelevante Pflichtstoff sicher beherrscht werden – insbesondere die Grundlagen der drei großen Rechtsgebiete: Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht sowie die Fallklassiker.

Ebenso wichtig ist das Verständnis für juristische Strukturen – also Querverbindungen zu erkennen, aktuelle Rechtsprechung einzuordnen und Probleme systematisch zu durchdringen.

Wer nicht nur erklären kann, was im Gesetz steht, sondern auch, warum es so geregelt ist, überzeugt auf ganzer Linie.

Systemverständnis, die Einordnung der Rechtsprechung und ein Gefühl für juristische Strukturierung spielen eine zentrale Rolle – und genau das wird in der mündlichen Prüfung gezielt abgefragt.

In der mündlichen Prüfung zählt nicht Perfektion – sondern Persönlichkeit.

 

Lautes Denken ist ausdrücklich erwünscht

Ein verbreitetes Missverständnis ist, dass in der Prüfung nur exakt korrekte Antworten zählen. Das Gegenteil ist der Fall: Wer ins Stocken gerät, sollte auf keinen Fall schweigen.
Lautes Denken ist ausdrücklich erwünscht, denn es zeigt, wie man an eine Frage herangeht, welche Überlegungen man anstellt und welche Lösungsmöglichkeiten man abwägt.

Prüfer:innen möchten sehen, wie jemand denkt – nicht nur, was er weiß. Selbst wenn das gefürchtete Blackout eintritt, hilft Offenheit. Einfach ruhig sagen, dass man den Faden verloren hat.

Ist es gut, sich so zu verhalten? Zumindest besser als zu schweigen. Denn in der Regel unterstützen Prüfer:innen mit einer Rückfrage, leiten den Kandidaten oder wechseln das Thema. Schweigen hingegen wirkt wie Aufgabe – und das ist schade, denn oft steckt die richtige Idee schon im Kopf, sie braucht nur einen Moment.

Tipp: Wiederholen Sie ruhig laut die Frage, wenn Sie gerade in Ihren Gedanken stecken bleiben. So gewinnen Sie Zeit. Fangen Sie mit dem an, was Sie aus der Frage kennen – oftmals fällt einem dadurch doch noch die passende Antwort ein.

Oft werden keine detaillierten, exotischen Fragen gestellt. Prüfer:innen wollen sehen, ob Sie die Grundlagen sicher beherrschen und die Antwort didaktisch richtig herleiten können.
Wie bei einem schriftlichen Sachverhalt geht es darum, Schwerpunkte zu erkennen und eine systematische, strukturierte Lösung anzubieten.

 

Argumentieren statt referieren

Die mündliche Prüfung ist kein Vortrag, sondern ein Gespräch auf juristischem Niveau.
Wer einfach nur Definitionen wiedergibt, bleibt blass. Entscheidend ist, wie man mit seinem Wissen arbeitet.

Prüfer:innen achten darauf, ob jemand in der Lage ist, ein Problem zu erkennen, es sauber einzuordnen und anschließend methodisch zu argumentieren.
Der klassische Gutachtenstil hilft auch mündlich: Meinungen darstellen, subsumieren, abwägen, ein klares Ergebnis formulieren – das ist die Struktur, an der sich auch das mündliche Denken orientiert.

Wer mündlich gutachtlich denkt, zeigt Systemverständnis, Klarheit und Sicherheit – gerade dann, wenn eine Frage präzise Antwortführung verlangt.

 

Vorbereitung: Nicht nur still lernen – sondern laut sprechen lernen

Zur Vorbereitung gehört selbstverständlich die Wiederholung relevanter Themen. Aber das allein reicht nicht. Die eigentliche Herausforderung liegt darin, das juristische Denken spontan in Worte zu fassen.

In der mündlichen Prüfung geht es darum, Wissen anzuwenden – auf konkrete Fragen, auf Fallbeispiele, auf plötzliche Perspektivwechsel. Das erfordert Übung, weil man dabei oft schneller denken muss, als man spricht.

Deshalb üben wir bei My-Jura-Help das Sprechen von Anfang an.
In allen Unterrichtsformen – von der Nachhilfe bis zum Examensrepetitorium – liegt der Schwerpunkt in unserem Konzept auf dem juristischen Denken im Dialog.

Wir trainieren in unserem live-individuellen Einzelunterricht – sowohl bei den universitären schriftlichen Prüfungen als auch bei der Examensvorbereitung – gezielt, wie man Argumente verständlich aufbaut, Strukturen klar formuliert und auch in Stressmomenten ruhig bleibt.

So entsteht Routine – und Routine bedeutet Sicherheit.

Natürlich sieht unser Leistungsspektrum in der Nachhilfe ebenso wie im Examensrepetitorium das Üben und Trainieren an prüfungsrelevanten Fällen vor.
Unser Augenmerk liegt jedoch bereits sehr früh auch darauf, frei und gekonnt einen Gutachtenaufbau mündlich umsetzen zu können.

Unsere Kund:innen, die bei uns Leistungen in Anspruch nehmen – insbesondere jene, die sich im Repetitorium auf ihr Examen vorbereiten –, sind durch dieses Konzept sehr gut auch auf die mündliche Prüfung vorbereitet.

Denn sie haben mit entsprechender Übung kein Problem, aus dem Stegreif mündlich einen Fall gekonnt in entsprechender systematischer juristischer Vorgehensweise zu lösen.

 

Wie läuft grundsätzlich eine mündliche Prüfung ab?

Grundsätzlich beginnt das Prüfungsgespräch regelmäßig um 9:00 Uhr. Zunächst erklärt der oder die Vorsitzende, wie die Prüfung ablaufen wird.

Einige Prüfer:innen, die den Kandidat:innen einen besseren Einstieg ermöglichen möchten, teilen zu Beginn einen schriftlichen Fall aus. Ist das grundsätzlich so? Nein! Also erwarten Sie nicht, dass Ihre Prüfung auch so abläuft – viele schildern nur mündlich einen Fall.

In beiden Varianten heißt es: unbedingt Notizen machen.

Ganz wichtig ist: Falls etwas unklar sein sollte, sofort nachfragen. Wie bereits erwähnt, ist Schweigen auf eine Frage des Prüfers keine Option.
Und auch nach einer nichtzutreffenden Antwort oder einem unpassenden Ansatz folgt keine Katastrophe.

Fehler lassen sich – wie in einer schriftlichen Prüfung auch – wieder korrigieren.
Wenn Sie nachfragen, haben Sie wenigstens die Chance, Fehler auszubügeln.

Ergo: Schweigen ist absolut keine Option!

Auch sollten Sie Folgendes beachten: Wenn der oder die Prüfer:in die Frage überleitend an einen anderen Kandidaten oder eine andere Kandidatin richtet, heißt das nicht, dass Ihre Antwort falsch war. In der Regel soll damit anderen Kandidat:innen die Möglichkeit und Chance eingeräumt werden, sich ebenfalls zu einer Fragestellung zu äußern.

Wichtig:
Hören Sie auch aufmerksam zu, wenn gerade ein anderer Kandidat oder eine andere Kandidatin abgefragt wird. Denken Sie parallel unbedingt mit und nutzen Sie diesen Moment, um sich vorzubereiten – beispielsweise, indem Sie das Stichwortverzeichnis des Gesetzes zur Hand nehmen. Denn auch die mündliche Prüfung orientiert sich in hohem Maße am Gesetz.

Dieses Vorgehen erleichtert die Orientierung, wenn Sie selbst an der Reihe sind.

 

Wie lange dauert eine mündliche Prüfung im Ersten Juristischen Staatsexamen?

Grundsätzlich dauert die mündliche Prüfung pro Kandidat:in etwa 15 bis 45 Minuten, wobei die Gesamtdauer der Prüfungsgruppe – zumeist vier bis fünf Kandidat:innen – zwischen zwei und sechs Stunden liegen kann.

Die jeweilige individuelle Prüfungszeit hängt vom Bundesland und dem konkreten Ablauf ab.

Gibt es Pausen im Laufe der Prüfung?

Ja! Grundsätzlich folgt nach Abschluss des ersten Fachgebiets eine kurze Pause, anschließend das zweite und – nach einer weiteren Pause – das dritte und letzte Fachgebiet.

Wie endet die mündliche Prüfung?

Wenn das Prüfungsgespräch abgeschlossen ist, berät die Kommission.
Nach dem gesamten Gespräch findet eine Beratung statt, deren Dauer aufgrund des Rechenaufwandes etwas länger ausfallen kann.

Nach Ende der Beratung werden die Kandidat:innen in den Prüfungsraum gebeten.
Die Kommission gibt dann die in der mündlichen Prüfung erzielten Punkte sowie die Endnote bekannt.

Empfehlenswert ist, dass die Kandidat:innen an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, sich zu erkundigen, wie die Kommission zu ihrer Noteneinschätzung gelangt ist.
Von dieser Möglichkeit sollte unbedingt unmittelbar Gebrauch gemacht werden; eine Beanstandung der Note in der mündlichen Prüfung nach Wochen oder Monaten führt regelmäßig nicht weiter, da die Prüfer:innen die Abläufe der Prüfung dann nicht mehr so genau rekonstruieren können wie unmittelbar nach dem Gespräch.

Anschließend wird den Kandidat:innen gratuliert, und die mündliche Prüfung findet so ihren Abschluss.

 

Selbstfürsorge – ein unterschätzter Prüfungsvorteil

Auch das gehört zur Vorbereitung: ausreichend Schlaf, Bewegung, Ernährung und Pausen.
Wer körperlich und mental im Gleichgewicht ist, denkt klarer, formuliert präziser und bleibt fokussierter. Viele unterschätzen das – doch gerade in den letzten Tagen vor der Prüfung ist Selbstfürsorge ein echter Leistungsfaktor. Niemand lernt am Tag vor der mündlichen Prüfung noch Neues. Das Gehirn braucht Ruhe, um abrufen zu können, was vorhanden ist.

Deshalb gilt: lieber früher aufhören, als sich zu überfordern.
Konzentration ist keine Frage der Stunden, sondern der Klarheit.

 

Fazit: Die mündliche Prüfung ist keine Falle – sie ist eine Chance

Die mündliche Prüfung ist kein Verhör, sondern ein Gespräch – und eine Gelegenheit, das eigene juristische Denken sichtbar zu machen.
Das Komitee prüft Wissen, Denkfähigkeit und Persönlichkeit.

Wer das materielle Recht beherrscht, juristisch denkt und die Bereitschaft hat, seine Überlegungen transparent zu machen, überzeugt.

Bei My-Jura-Help bereiten wir Kandidat:innen gezielt im Angebot „Examen – mündliche Prüfung“ auf diese Situation vor – individuell, bundeslandspezifisch und mit jahrzehntelanger Erfahrung. Unsere interne Datenbank enthält prüfungsrelevante Fragen, Themen und Rückmeldungen aus echten Examina.

So lässt sich die Vorbereitung exakt auf das ausrichten, was tatsächlich gefragt ist.
Das Ziel ist nicht, alles zu wissen, sondern zu verstehen, zu denken und zu vermitteln, wie man denkt.

Die mündliche Prüfung ist der Moment, in dem sich Wissen, Struktur und Persönlichkeit verbinden.
Wer den Mut hat, zu zeigen, wie er oder sie denkt, hat die besten Voraussetzungen, diesen letzten Schritt mit Selbstvertrauen und Erfolg zu gehen.

 

Unser Angebot

Steht Ihre mündliche Prüfung bevor? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, sich gezielt vorzubereiten – mit einer individuellen Examenssimulation, die exakt auf Ihr Wissen, Ihre Vorkenntnisse und Ihr persönliches Lernniveau abgestimmt ist.

Bei My-Jura-Help bereiten wir Sie passend zu Ihrem jeweiligen Bundesland und vollständig maßgeschneidert auf die mündliche Prüfung im Ersten Juristischen Staatsexamen vor.

Unsere 1:1-Simulationen orientieren sich an echten Examenssituationen: mit realen Prüfungsfragen, gezielten Nachfragen und einer realitätsnahen Gesprächsdynamik, wie sie auch in den Prüfungskommissionen erlebt wird.

Nach jedem Termin erhalten Sie von uns alle gestellten Fragen samt Musterantworten schriftlich, damit Sie gezielt nacharbeiten und Ihren Fortschritt nachvollziehen können.

So entsteht eine nachhaltige Routine, die Sicherheit gibt – fachlich, methodisch und mental.

Nutzen Sie die Gelegenheit, sich frühzeitig Ihren Platz zu sichern.
Wir begleiten Sie persönlich, individuell und mit langjähriger Erfahrung – damit Sie Ihre mündliche Prüfung souverän, strukturiert und erfolgreich meistern.

Ihr My-Jura-Help Team 


Hier geht es zum Angebot: Examen - mündliche Prüfung


Unsere weiteren Leistungen:

Vorbereitung für das Examen:
Jura Examensrepetitorium
Examen - Einsendeklausurenkurs
Crashkurs -Examen - 2 Monate


Vorbereitung auf alle universitären Prüfungsleistungen:
Jura Nachhilfe für Uni-Klausuren
Online Einsendeklausurenkurs für Uni-Klausuren
Unterstützung & Hilfe bei Hausarbeiten
Unterstützung bei Schwerpunkt- und Seminararbeiten – auf Anfrage 

 

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