Letzte
Woche haben wir unsere neue Reihe mit Tipps für den Start ins Jurastudium
begonnen. Im ersten Beitrag haben wir bereits die ersten drei Tipps
vorgestellt.
Wie
angekündigt, möchten wir euch in dieser Serie Schritt für Schritt weitere
wertvolle Ratschläge geben, und zwar zu folgenden Themen:
Tipp
4: Überblick über die
Rechtssysteme
Tipp 5: Auswahl geeigneter Lehrbücher
Tipp 6: Das juristische Praktikum
Tipp 7: Strategie für den Lernstart
Vierter Tipp: Die Rechtssysteme
Das deutsche Rechtssystem ist in zwei Hauptbereiche unterteilt: Privatrecht und Öffentliches Recht. Diese Bereiche gliedern sich wiederum in fünf eigenständige Gerichtsbarkeiten: die ordentlichen Gerichte (Zivil- und Strafrecht), Verwaltungsgerichte, Arbeitsgerichte, Sozialgerichte und Finanzgerichte.
Diese Struktur regelt sowohl das Verhältnis zwischen den Bürgern und dem Staat als auch die Beziehungen der Bürger untereinander und sorgt so für eine umfassende rechtliche Ordnung.
Wichtig
ist, das Rechtssystem nicht mit den drei großen Rechtsgebieten zu
verwechseln. Gerade für Anfänger werden diese Rechtsgebiete zunächst unabhängig
vom Rechtssystem – und damit auch von den Gerichtsbarkeiten – betrachtet.
Um
Ihnen den Einstieg zu erleichtern, haben wir eine Infografik erstellt.
Sie bietet einen übersichtlichen Vergleich und eine kurze Zuordnung der drei
großen Rechtsgebiete, sodass Sie sich schnell orientieren können.
Fünfter Tipp: Auswahl geeigneter Lehrmaterialien
Bereits in den ersten
Vorlesungen werden von den Dozenten häufig Bücher empfohlen. Oft handelt es
sich dabei jedoch um die eigenen Lehrbücher der Dozenten oder um Werke, die für
Anfänger viel zu komplex und schwer verständlich sind. Zwar sind diese Bücher
grundsätzlich für das gesamte Studium bis hin zum Examen geeignet, für den
Einstieg sind sie jedoch häufig zu anspruchsvoll.
Pro
Rechtsgebiet reichen zwei Lehrbücher völlig aus.
Eines sollte in einer einfachen Sprache verfasst sein und sich vor allem an
Studienanfänger richten. Es begleitet Sie in den ersten Semestern – neben den
Vorlesungen und den Arbeitsgemeinschaften (AGs) – beim ersten Kennenlernen der
juristischen Materie. In der Regel handelt es sich hierbei um die Allgemeinen
Teile der jeweiligen Rechtsgebiete, beispielsweise Strafrecht Allgemeiner
Teil (AT) oder Bürgerliches Gesetzbuch Allgemeiner Teil (BGB AT).
Später, in höheren Semestern, empfiehlt es sich, ein zweites Lehrbuch
anzuschaffen, das bereits den Blick auf das Examen richtet.
Doch
welche Arten von Büchern und schriftlichen Materialien gibt es überhaupt für
das Jurastudium?
(1) Lehrbücher:
Ein Lehrbuch ist ein Sachbuch, das den Lehrstoff und die Materie didaktisch
aufbereitet und speziell für das Studium konzipiert ist.
Es vermittelt das Wissen und die Fähigkeiten, die für den Lernprozess
erforderlich sind, und enthält oft:
·
eine
Einführung in das jeweilige Rechtsgebiet,
·
Definitionen
der rechtlichen Materie und der juristischen Fachbegriffe,
·
sowie
kleinere Fallbeispiele, die das Verständnis fördern.
Gute
Lehrbücher zeichnen sich dadurch aus, dass sie komplexe Inhalte verständlich
machen und den Lernprozess schrittweise begleiten.
(2) Fachbuch:
Daneben gibt es sogenannte Fachbücher, die auf den ersten Blick für
Anfänger kaum von Lehrbüchern zu unterscheiden sind.
Der wesentliche Unterschied liegt in der Zielgruppe und im Verwendungszweck:
·
Ein
Lehrbuch ist didaktisch so aufgebaut, dass es Wissen für einen
bestimmten Ausbildungsstand vermittelt – beispielsweise für Studienanfänger.
·
Ein
Fachbuch richtet sich hingegen an ein Fachpublikum, das vertieftes,
spezialisiertes Wissen benötigt. Es enthält teilweise neue wissenschaftliche
Erkenntnisse, ist jedoch weniger didaktisch aufgebaut.
Fachbücher
eignen sich daher in erster Linie für höhere Semester oder
Examenskandidaten.
Die Verwirrung entsteht oft dann, wenn ein Fachbuch dieselben Themenbereiche
abdeckt wie ein klassisches Lehrbuch, etwa im Strafrecht AT. Von außen – anhand
des Titels oder der Seitenzahl – lassen sich die Unterschiede oft nicht
erkennen. Deshalb sollten Sie sich vor dem Kauf genau informieren, um Fehlkäufe
zu vermeiden.
(3) Skripten:
Mit Skripten sind in der Regel die Vorlesungsskripte gemeint.
Ein solches Skript enthält meistens den Stoff, der in der jeweiligen Vorlesung
behandelt wird, und dient den Studierenden als begleitendes Material.
Nun müssen wir
Sie jedoch gleich zu Beginn ein wenig enttäuschen:
Wenn Sie glauben, dass es für jede Vorlesung automatisch ein Skript gibt,
das Ihnen ausgehändigt wird – meist in digitaler Form – so ist dies leider nicht
der Fall.
Oft stellen die Dozenten lediglich digitale Folien bereit, die man sich
selbst herunterladen kann. Ein vollständiges Skript existiert hingegen nicht
immer.
Darüber hinaus
gibt es Skripte, die käuflich erworben werden können.
Hierbei ist jedoch wichtig zu verstehen, dass diese nicht identisch sind
mit den Vorlesungsskripten, die der jeweilige Dozent selbst herausgibt und auf
deren Grundlage er auch die Klausuren erstellt.
Kaufskripte sind
häufig visuell aufbereitet, enthalten mehr Grafiken und
versuchen, das materielle Recht herunterzubrechen, also auf ein
einfacheres Niveau zu bringen. Ob dies für Anfänger tatsächlich hilfreich ist,
lässt sich nicht pauschal beantworten.
Denn gerade am Anfang des Studiums sollten die Basics – also das
grundlegende Verständnis der Rechtsmaterie – sehr detailliert und didaktisch
präzise vermittelt werden. Eine zu starke Vereinfachung kann dazu führen,
dass wichtige Zusammenhänge fehlen oder unklar bleiben.
Wir möchten an
dieser Stelle lediglich aufzeigen, welche Möglichkeiten es gibt. So
können Sie sich selbst ein Bild machen und entscheiden, welche Materialien am
besten zu Ihnen und Ihrem Lernstil passen.“
(4) Fallbücher:
Viele Anfänger greifen zu Beginn ihres Studiums gerne zu Fallbüchern, da
in Prüfungen Fälle im Gutachtenstil bearbeitet werden müssen.
Oft hören sie von höheren Semestern, dass Fallbücher der beste Einstieg seien.
Leider ist dies ein weit verbreiteter Irrtum – ein Fallbuch sollte nicht
das erste Lernmittel sein.
(5) Handkommentare:
Nein, es gibt nicht nur den mehrbändigen Münchener Kommentar, sondern auch Handkommentare.
Wie der Name schon verrät, handelt es sich dabei um ein Buch, das nur aus
einem einzigen Band besteht und kompaktes Wissen in Form eines Kommentars
zu einem bestimmten Gesetz oder Rechtsgebiet liefert.
Doch braucht man
– gerade als Anfänger – diese oftmals recht teuren Bücher? Ein klares: Nein!
Unser
Favorit für Anfänger sind ganz klar Lehrbücher, die in einer leichten
und einfachen Sprache geschrieben sind. Entspricht das dem Gegenteil von
dem, was man sonst von älteren Semestern hört oder in sozialen Netzwerken
liest?
Ja!
Und warum?
Wir
begründen das gerne – und zwar nicht nur damit, dass wir seit über 36 Jahren
Rechtswissenschaften unterrichten und einen enormen Erfahrungsschatz besitzen.
Sondern auch damit, dass unsere Kunden nachweislich häufig Prädikatsnoten
oder zumindest zweistellige Noten in ihren Uni-Prüfungen und im Examen
erreichen.
Eins
vorweg: Wir als kommerzieller Anbieter haben keinerlei finanziellen Vorteil
davon, dass Sie ein Lehrbuch kaufen.
Warum ein Lehrbuch von Anfang
an entscheidend ist
Was
wir jedoch wissen – und was uns die Erfahrung immer wieder zeigt – ist
Folgendes:
Wenn Sie frühzeitig mit einem Lehrbuch beginnen, wenn Sie damit die Basics
erarbeiten und auch in den höheren Semestern parallel mit einem Lehrbuch
weiterlernen, dann sind Sie später ganz klar im Vorteil.
Und
zwar nicht nur bei uns, sondern auch in jedem anderen Repetitorium oder in
jeder Examensvorbereitung. Denn Sie haben dann eine gesunde Basis, auf
der das Examenswissen aufgebaut werden kann. Fehlt diese Basis hingegen,
erleben wir es leider immer wieder, dass Studierende im Repetitorium zunächst
die Grundlagen nachholen müssen – und gleichzeitig schon das
Examenswissen lernen sollen.
Das
ist eine absolute Doppelbelastung für Sie.
Diese
Doppelbelastung kurz vor dem Examen führt unweigerlich zu mehr Stress.
Sie haben nur eine begrenzte Zeit bis zum Examen.
Und wenn zunächst die Lücken der Grundlagen geschlossen werden müssen, bevor
Sie sich auf das eigentliche Examenswissen konzentrieren können, fehlt am Ende
oft genau die Zeit, die für das gezielte Training der Examensvorbereitung
notwendig wäre. Leider führt das dann häufig dazu, dass die gewünschte Note im
Examen nicht erreicht wird.
Genau
das vermeiden Sie, wenn Sie von Anfang an mit einem didaktisch gut
aufgebauten Lehrbuch lernen.
Ein Lehrbuch vermittelt kein Inselwissen, sondern stellt die Zusammenhänge
her, zeigt die Definitionen, die Meinungsstreitigkeiten und vor
allem das materielle Recht, das Sie unbedingt benötigen, um das Gesetz
in der Fallbearbeitung richtig anwenden zu können.
Die Gefahr von Skripten und
Fallbüchern
Wir
appellieren besonders an Anfänger:
Folgen Sie nicht der großen Masse der Studierenden, die glauben, ein
Skript oder ein Fallbuch reiche völlig aus, um eine Klausur zu bestehen und
sich damit eine Basis für das spätere Examen aufzubauen. Studierende höherer
Semester lernen selbst noch. Sie haben weder das Know-how noch den Überblick
– und erst recht nicht die Erfahrung –, um Ihnen einen verlässlichen Tipp geben
zu können.
Vielleicht
haben Sie Glück und erwischen in Ihrer Klausur einen Fall, der einem Beispiel
aus dem Fallbuch sehr ähnelt.
Doch
was bleibt dann am Ende? Lückenwissen.
Dieses
Lückenwissen tragen Sie ins nächste Semester. Und wenn Sie Ihre Lernweise – nur
mit Fallbüchern oder Skripten – nicht ändern, wächst diese Lücke still und
leise weiter. Kurz vor dem Examen ist es dann nahezu unmöglich, dieses Defizit
vollständig aufzuholen. Selbst in einem einjährigen Repetitorium lässt sich
fehlendes Grundlagenwissen oft nicht mehr ausgleichen.
Wir
erleben täglich, dass Studierende zwar alle ihre universitären Prüfungen
bestanden haben, aber dennoch zentrale Grundlagen fehlen – und sie
leider fälschlicherweise glauben, dass ein einjähriges Repetitorium
diese Lücken schließen könne. Ein Repetitorium soll Sie auf Examensniveau
vorbereiten, nicht die Grundlagen nachholen. Wenn diese Grundlagen fehlen,
wird es mehr als schwierig, gute Noten im Examen zu erreichen.
Im
Grunde genommen führt das dazu, dass Sie nicht direkt mit dem
eigentlichen Examensstoff beginnen können. Stattdessen müssen Sie parallel zum
Repetitorium erst die Lücken schließen. Das ist mühsam – und vermeidbar,
wenn Sie von Anfang an auf die richtigen Materialien setzen.
Warum Fallbücher nicht reichen
Nehmen
wir ein Beispiel:
Ein typisches Fallbuch enthält maximal 20 bis 30 Fälle, und die meisten
davon nicht auf Examensniveau. Im
BGB AT gibt es allein etwa 90 bis 120 Problemkreise.
Natürlich kann niemand alle 120 perfekt beherrschen – das ist völlig klar.
Doch
dieses Zahlenverhältnis zeigt deutlich:
Ein Fallbuch kann niemals ausreichen, um Sie gezielt auf die
Uni-Klausuren vorzubereiten – und auf das Examen schon gar nicht. Selbst wenn
Sie einen Fall aus dem Fallbuch auswendig lernen, wird genau dieser Fall
niemals in Ihrer Klausur vorkommen.
Gibt
es Ausnahmen?
Ja, manchmal taucht ein ähnlicher Fall auf. Aber diese Fälle sind so selten,
dass Sie sich niemals darauf verlassen sollten.
Viele
Fallbücher sind zudem wirtschaftlich konzipiert. Damit sie für
Studierende bezahlbar bleiben, werden Inhalte stark komprimiert. Das
bedeutet, dass zwangsläufig prüfungsrelevante Themen fehlen.
Außerdem
liefert ein Fallbuch Ihnen nur das fertige Produkt – also eine
Musterlösung eines Falles. Es zeigt Ihnen nicht, wie Sie selbst den Weg
zur Lösung finden. Und genau dieser Weg ist entscheidend, denn nur wenn Sie ihn
beherrschen, können Sie unbekannte Fälle erfolgreich bearbeiten.
Metapher: Lehrbuch vs.
Fallbuch
Stellen
Sie sich vor, Sie wollen lernen, wie man ein bestimmtes Produkt herstellt.
Würden Sie einfach nur das Endprodukt anschauen – oder möchten Sie
verstehen, wie es hergestellt wird?
Sie
müssten die Einzelteile, das Rohmaterial, die Herstellungsschritte
und die Technik kennenlernen, um es selbst produzieren zu können.
Ein
Fallbuch zeigt Ihnen nur das fertige Produkt. Ein Lehrbuch
hingegen vermittelt Ihnen das materielle Recht: Das Wissen, wie Sie
selbst ein Produkt herstellen – in unserem Fall: wie Sie einen juristischen
Fall analysieren und die Schwerpunkte finden können. So lernen Sie,
unbekannte Fälle eigenständig zu bearbeiten, die Problemstellungen zu erkennen
und die passenden Meinungsstreitigkeiten im Gutachten darzustellen.
Genau
das macht das Jurastudium aus: Anwenden, nicht fertige Fälle auswendig
lernen.
Sprache als Schlüssel zum
Erfolg
Ein
weiterer, oft unterschätzter Vorteil:
Ein Lehrbuch schult ganz nebenbei auch Ihre sprachlichen Fähigkeiten. Und
Sprache ist im Jurastudium das wichtigste Werkzeug, um Ihre Gedanken präzise
auszudrücken – in Klausuren, Hausarbeiten und später im Examen.
Deshalb
sind wir von My-Jura-Help klare Befürworter eines didaktisch gut
aufgebauten Lehrbuchs.
Die perfekte Kombination
Natürlich
reicht ein Lehrbuch allein nicht aus, um Fälle in der Klausur
erfolgreich zu lösen.
Der
Schlüssel liegt in der Kombination aus:
·
den
Arbeitsgemeinschaften (AGs) an der Universität,
·
einem
hochwertigen, didaktisch aufgebauten Lehrbuch,
·
und
regelmäßigem Üben anhand von Fällen – am besten Fälle, die Sie selbst
schreiben!
Nur
diese Kombination ermöglicht es Ihnen, das Gelernte zu verstehen, anzuwenden
und zu verinnerlichen.
Falls
Ihre Universität kein gezieltes Klausurtraining anbietet, suchen Sie sich einen
Anbieter, der maßgeschneiderte Fälle erstellt, die exakt auf Ihr Wissen
und Ihren Lernstand zugeschnitten sind.
Achten
Sie dabei unbedingt darauf, dass die Fälle höchstpersönlich für Sie erstellt
werden – und nicht „von der Stange“ stammen. Jeder Studierende bringt einen
anderen Lerntyp, ein anderes Vorwissen und individuelle Kenntnisse wie auch Erfordernisse
mit.
Ebenso
wichtig wie Gutachtenschreiben selbst ist eine intensive Korrektur.
Gerade für Anfänger ist es entscheidend, detailliertes Feedback zu
erhalten – idealerweise mit Formulierungsvorschlägen, die zu Ihrem
eigenen Schreibstil passen. Nur so erkennen Sie Ihre Fehler und können sich
gezielt verbessern.
Fazit
Wie
finden Sie nun das für Sie passende Lehrbuch?
Gehen
Sie in eine Bibliothek oder eine Fachbuchhandlung. Suchen Sie sich im Vorfeld
ein Teilgebiet aus, zum Beispiel das Minderjährigenrecht im BGB AT.
Vergleichen Sie in verschiedenen Lehrbüchern genau diesen Bereich.
Achten
Sie auf:
·
den
Schreibstil – ist er leicht verständlich?
·
enthaltene
Beispielsfälle,
·
die
Darstellung von Meinungsstreitigkeiten,
·
und
ob das Buch Ihnen einen echten Mehrwert bietet.
Denn
am Ende gilt:
Sie allein entscheiden, mit welchem Buch Sie am besten lernen und Ihr
Wissen aufbauen können.
Unsere
klare Empfehlung lautet jedoch:
Starten Sie mit einem einfach verständlichen Lehrbuch. Damit legen Sie
den Grundstein für Ihr Studium – und schaffen eine solide Basis bis hin zum
Examen.
Sechster Tipp:
Das juristische Praktikum
Das Praktikum während der
Studienzeit ist eine Zulassungsvoraussetzung für das erste Staatsexamen.
Damit Ihr Jurapraktikum anerkannt wird, muss es die Voraussetzungen der in
Ihrem Bundesland geltenden Prüfungsordnung erfüllen.
Diese
Prüfungsordnungen schreiben teilweise konkrete Tätigkeitsfelder – zum
Beispiel innerhalb der landeseigenen Verwaltung – oder bestimmte Rechtsgebiete
vor. Die Gesamtdauer beträgt bundesweit drei Monate und muss bis zur
Anmeldung zum Staatsexamen vollständig absolviert sein.
In
einigen Bundesländern, wie etwa Berlin, können diese drei Monate frei
aufgeteilt werden, wenn die Gesamtzeit auf mehrere Stationen verteilt
werden soll. Andere Länder schreiben zusätzlich bestimmte Rechtsbereiche
vor, die abgedeckt werden müssen, oder sehen ein Pflichtpraktikum bei
Gerichten oder Verwaltungsbehörden vor.
In Sachsen-Anhalt, Hessen und Sachsen können oder müssen außerdem Grundpraktika
absolviert werden. Erkundigen Sie sich daher bitte frühzeitig bei den zuständigen
Justizprüfungsämtern, um sicherzugehen, dass Ihr Praktikum anerkannt wird.
Nun
stellt sich die Frage, wann die beste Zeit ist, ein solches Praktikum zu
absolvieren. Natürlich bietet es sich an, das Praktikum in den Semesterferien
einzuplanen. Aber in welchem Studienabschnitt?
Das
hängt stark von individuellen und persönlichen Gegebenheiten ab.
Wenn es möglich ist, sollten Sie das Praktikum jedoch frühzeitig
absolvieren – und nicht erst kurz vor dem Staatsexamen.
Der
Grund: In den Anfangssemestern sind Sie noch weniger stark in den Studienalltag
eingebunden und stehen nicht so sehr unter Prüfungsstress.
Kurz vor dem Examen hingegen sollten Sie Ihre Zeit und Energie vollständig auf
die Examensvorbereitung konzentrieren – statt drei Monate für ein
Praktikum einzuplanen.
Siebter Tipp: Strategie für den
Lernstart
Um zu wissen, wie
Sie am besten beginnen zu lernen, ist zunächst entscheidend, welcher
Lerntyp Sie sind.
Was wichtig und wesentlich ist für das Bestehen aller juristischen Klausuren,
haben wir bereits im Abschnitt zu den Büchern angesprochen. Hier wollen wir
noch etwas detaillierter darauf eingehen.
Zunächst
sollten wir uns die Frage stellen, welche Art von Prüfungen Sie
erwarten.
Da gibt es zunächst die Grundlagenscheine, wie zum Beispiel
Rechtsgeschichte.
Dort wird von Ihnen nicht verlangt, eine Fallbearbeitung im Gutachtenstil
anzufertigen. Grundsätzlich jedoch wird in den meisten Prüfungen das Lösen
von Fällen erwartet – sei es bei den universitären Klausuren oder
auch bei den Hausarbeiten und später natürlich im Examen.
Das bedeutet:
Das Klausurenschreiben spielt eine sehr große Rolle. Sie können jedoch
nur dann eine erfolgreiche Klausur – also eine, die den technischen
Anforderungen des Gutachtenstils genügt – schreiben, wenn Sie gleichzeitig
das materielle Recht verstanden haben.
Das sind also zwei
Bereiche, auf die Sie Ihren Fokus setzen müssen. Es macht wenig Sinn, wenn
Sie die Technik des Klausurenschreibens beherrschen, aber das materielle Recht
nicht. Hier zeigt sich noch einmal deutlich, dass das Lernen nur mit einem
Fallbuch keinen Sinn macht.
Wenn Sie das materielle Recht nicht anhand eines Lehrbuchs verstanden haben,
hilft Ihnen das bloße Beherrschen der Technik gar nichts.
Was Anfänger
machen sollten:
a) Besuchen Sie
alle Vorlesungen, die Ihnen wirklich einen Mehrwert bieten.
Wir haben im ersten Beitrag dieser Reihe bereits einige Tipps dazu gegeben.
b) Kaufen Sie
sich ein gutes Lehrbuch, das für Sie leicht verständlich ist, und
beachten Sie die Tipps, die wir Ihnen bereits gegeben haben.
Schauen Sie sich ein bestimmtes Rechtsgebiet in verschiedenen Büchern an
und wählen Sie dasjenige aus, das Ihnen am meisten Mehrwert bietet und
die Inhalte verständlich und nachvollziehbar darstellt.
c) Ein weit
verbreiteter Irrglaube unter Anfängern ist, dass Gesetze auswendig
gelernt werden müssen. Das stimmt nicht – Sie dürfen die Gesetze mit in die Prüfung nehmen.
Denn entscheidend ist nicht, ob Sie den Gesetzestext auswendig kennen, sondern ob
Sie ihn anwenden können. Deshalb ist es so wichtig, dass Sie sich intensiv
mit den Gesetzen vertraut machen. Sie werden feststellen, dass es Gesetze gibt, die Sie immer wieder anwenden
werden, und andere, die Sie während des gesamten Studiums – ja, sogar bis zum
Examen – vielleicht niemals benötigen. Das allein zeigt schon: Es gibt wichtige
Gesetze, die im universitären Alltag ständig gebraucht werden, und andere,
die eher selten relevant sind.
Bei umfangreicheren Gesetzen wie dem BGB empfiehlt es sich, das Inhaltsverzeichnis
gründlich zu studieren.
Fragen Sie sich:
·
Ab wann z.B. beginnt das Schuldrecht
Allgemeiner Teil – und wo hört es auf?
·
Welche Normen sind besonders wichtig?
·
Welche Normen enthalten Legaldefinitionen?
Mit dem Zusammenspiel aus Lehrbuch, Vorlesung
und Arbeitsgemeinschaften werden Sie erkennen, welche Paragrafen
wichtig sind und welche im Zivilrecht beispielsweise Anspruchsgrundlagen
darstellen.
d) Wenn Sie nicht
die Zeit haben, jede Seite des Lehrbuchs vollständig zu lernen, dann nutzen Sie
es parallel zur Vorlesung als Nachbereitung, um die Themen noch
einmal vertieft durchzugehen.
e) Besuchen Sie
unbedingt – wie wir bereits im ersten Beitrag erwähnt haben – die Arbeitsgemeinschaften
(AGs). Arbeiten Sie jeden Fall aus der AG kontinuierlich nach. Und
seien Sie nicht scheu, den AG-Leiter direkt zu fragen, wenn Sie etwas nicht
verstehen.
f) Erst wenn Sie
das materielle Recht auf diese Weise erfasst haben, können Sie sich zusätzlich
ein Fallbuch zulegen – oder gezielt das Lösen von Fällen trainieren.
Schreiben Sie jede Klausur mit, die an der Universität angeboten wird.
Wenn Sie noch intensiver trainieren möchten, suchen Sie sich einen Anbieter, der maßgeschneiderte Klausuren für Sie konzipiert – Fälle, die exakt auf Ihr Wissen und Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Denn Standardfälle „von der Stange“ bringen Ihnen keinen echten Mehrwert, da sie nicht auf Ihre Lernentwicklung eingehen. Achten Sie außerdem darauf, dass Sie bei diesem Anbieter eine detaillierte Korrektur erhalten – am besten mit punktgenauen Formulierungsvorschlägen, die zu Ihrem persönlichen Schreibstil passen. Nur so können Sie genau nachvollziehen, wo Ihre Fehler liegen, und sich Schritt für Schritt verbessern.
Wer diese
Schritte konsequent befolgt, wird nicht nur seine Klausuren bestehen, sondern
hat auch beste Chancen auf Prädikatsnoten und schafft sich damit ein stabiles
Fundament für das spätere Examen.
Ausblick:
Mit diesen ausführlichen
Tipps beenden wir diesen Beitrag. Im nächsten und damit letzten Teil widmen wir
uns folgenden Themen:
- Was ist beim Schreiben von Hausarbeiten zu beachten
- Lernen mit Kommilitonen
- Der Ausgleich zum Jurastudium
Wenn Sie auf der Suche nach einem
Anbieter sind, der Sie individuell und mit maßgeschneiderten Fällen
unterstützt, sind Sie bei uns genau richtig.
Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen eine stabile Basis für Ihr
Studium zu schaffen.
Oder stehen Sie bereits vor dem Examen
und wünschen sich ein individuelles, ganz auf Sie zugeschnittenes Repetitorium,
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Dann kontaktieren Sie uns gerne für ein erstes, völlig unverbindliches
Gespräch.
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-Examen - 2 Monate
Examen
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Unterstützung bei Schwerpunkt- und Seminararbeiten – auf Anfrage
Redaktionell verantwortlich nach § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV):
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