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Der vorliegende Beitrag soll Abhilfe schaffen. Er richtet sich an Studierende, Examenskandidatinnen und Examens- kandidaten sowie an alle, die im Strafrecht eine klare Struktur suchen, um Konkurrenzfragen sicher, präzise und überzeugend zu lösen. Ziel ist es, Ihnen ein tragfähiges Fundament zu vermitteln, das Sie in der Klausur jederzeit abrufen können – unabhängig davon, ob es sich um Strafrecht AT- oder BT-Fälle handelt.
1. Warum sind Konkurrenzen für das Examen so wichtig?
In nahezu jeder strafrechtlichen Examensklausur taucht früher oder später die Frage auf, wie viele Schuldsprüche am Ende stehen. Das liegt daran, dass die meisten Lebenssachverhalte nicht „sauber“ nur ein einziges Delikt beinhalten, sondern verschiedene Handlungen rechtlich zu bewerten sind und mehrere Straftatbestände gleichzeitig verwirklicht werden.
Diese Überschneidungen sind gewollt. Der
Gesetzgeber stellt mit den §§ 52 ff. StGB Instrumente bereit, um
- mehrere
Handlungen systematisch einzuordnen,
- Überbewertungen
zu verhindern,
- typische
Begleittaten angemessen zu erfassen und
- klare Schuldspruchformeln zu ermöglichen.
Die Kunst besteht darin, die
Konkurrenzregeln richtig zu sortieren, anzuwenden und im Gutachten nur das zu
schreiben, was wirklich relevant ist.
Dieses System lässt sich in einer großen
Klammer zusammenfassen:
Konkurrenzen entscheiden darüber, ob jemand wegen einer oder mehrerer Taten verurteilt wird – und wie diese Taten zueinanderstehen.
2. Die Grundformen der Konkurrenzen
2.1
Tateinheit (§ 52 StGB)
Von Tateinheit spricht man, wenn eine Handlung mehrere Straftatbestände gleichzeitig erfüllt. Diese Konstellation ist klausurtypisch, besonders in Fällen mit Körperverletzung, Sachbeschädigung, Urkundendelikten oder Verkehrsdelikten.
Beispiel:
A schlägt B mit
einer Bierflasche auf den Kopf.
Gleichzeitig erleidet B eine Platzwunde (Körperverletzung), und die Flasche
geht kaputt (Sachbeschädigung).
Ergebnis: Tateinheit.
Wichtig für die Klausur:
Bei Tateinheit entsteht
nur ein Schuldspruch, formuliert als
„A wird wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung verurteilt.“
2.2
Tatmehrheit (§ 53 StGB)
Tatmehrheit liegt vor, wenn mehrere selbstständige Handlungen vorliegen. Voraussetzung ist ein neuer Tatentschluss, ein deutlich abgrenzbarer Lebensvorgang oder eine zwischenzeitliche Zäsur.
Beispiel:
A stiehlt morgens
ein Fahrrad.
Am Abend verletzt er C im Streit.
Ergebnis: Tatmehrheit.
Merkregel:
Mehrere, voneinander
lösbare Handlungen = mehrere Taten.
2.3
Spezialität
Spezialität bedeutet, dass ein speziellerer Tatbestand einen allgemeineren verdrängt.
Beispiel:
Raub verdrängt
Nötigung.
Spezialität ist der „Klassiker“ und muss in Klausuren stets im Blick behalten
werden, um Doppelverurteilungen zu vermeiden.
2.4
Subsidiarität
Subsidiarität ist gesetzlich oder systematisch angeordnet. Ist ein Tatbestand ausdrücklich oder seiner Struktur nach „nur hilfsweise“ einschlägig, tritt er zurück.
Beispiel:
§ 239 StGB tritt
hinter § 239a StGB zurück.
2.5
Konsumtion
Hier verschlingt das schwerere Delikt ein mit verwirklichtes Begleitdelikt. Es handelt sich um ein wertendes Zurücktreten.
Beispiel:
Urkundenfälschung,
die lediglich Vorbereitung eines Betruges ist, wird regelmäßig konsumiert.
Typische Begleittaten werden nicht gesondert bestraft.
3. Vorgehensweise in der Klausur
Eine sichere Bearbeitung beginnt stets mit einer klar strukturierten Prüfungsfolge.
Schritt 1: Anzahl der Handlungen
bestimmen
Liegt ein einheitlicher Lebensvorgang oder mehrere getrennte Handlungen vor?
Schritt 2: Verhältnis der verwirklichten
Delikte zueinander prüfen
Spezialität geht vor Konsumtion.
Konsumtion geht vor Subsidiarität.
Schritt 3: Ergebnis sauber formulieren
Die Formulierung ist examenswichtig –
fehlerhafte Schuldsprüche werden regelmäßig angestrichen.
4. Natürliche Handlungseinheit und rechtliche Handlungseinheit
Es gibt Fälle, in denen mehrere Einzelakte als eine Handlung gewertet werden.
4.1
Natürliche Handlungseinheit
Ein einheitlich motiviertes, unmittelbar
zusammenhängendes Tatgeschehen.
Beispiel:
Mehrere Schläge
innerhalb eines kurzen Zeitfensters.
4.2
Rechtliche Handlungseinheit
Sie wird kraft Rechtsprechung gebildet,
etwa bei Dauerdelikten.
Beispiel:
Ein Fahrer fährt
betrunken durch die Stadt; verschiedene Verkehrssituationen werden als
einheitliche Tat bewertet.
5. Die wichtigsten Konkurrenzen mit Fallbeispielen
5.1
Körperverletzung und Sachbeschädigung
Eine klassische Anfänger- und
Examenskonstellation:
Eine Handlung, zwei Delikte → Tateinheit.
5.2
Betrug und Urkundenfälschung
Urkundenfälschung ist häufig
Begleitdelikt → Konsumtion.
Nur wenn die Fälschung einen eigenständigen Schutzzweck erfüllt, kann
Tateinheit oder Tatmehrheit in Betracht kommen.
5.3
Raub und Nötigung
Spezialität: Raub verdrängt Nötigung.
5.4
Diebstahl und Hausfriedensbruch
Regelmäßig Konsumtion: Der Hausfriedensbruch ist typische Begleittat des Diebstahls.
5.5
Brandstiftung und fahrlässige Körperverletzung
Tateinheit, wenn durch dieselbe Handlung verursacht.
5.6
Straßenverkehrsdelikte
§ 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) und
§ 142 StGB (Unfallflucht) stehen häufig in Tateinheit, wenn der Unfall auf
derselben Trunkenheitsfahrt beruht.
6. Häufige Fehler in Prüfungen
- Unklare
Abgrenzung Handlung / mehrere Handlungen
Zeitliche Nähe allein reicht nicht; Motivlage ist entscheidend. - Vorschnelle
Annahme von Konsumtion
Nicht jede Begleittat wird konsumiert; der Schutzzweck der Norm muss beachtet werden. - Falsche
Reihenfolge der Prüfung
Zuerst Spezialität, dann Konsumtion, dann Subsidiarität. - Unsaubere
Formulierungen im Schuldspruch
Dies wird regelmäßig im Examen kritisiert. - Zu
viel Text
Konkurrenzen müssen knapp, präzise und klar sein.
7. Zusammenfassung: Die große Struktur
Am Ende hilft eine einzige Klammer, das
System zu merken:
- Eine
Handlung → Tateinheit
- Mehrere
Handlungen → Tatmehrheit
- Spezieller
verdrängt Allgemeinen
- Haupttat
verdrängt typische Begleittaten
- Subsidiäre
Normen treten zurück
Wenn man diese einfache Systematik
konsequent anwendet, wird jede Konkurrenzfrage beherrschbar.
8. Abschließende Hinweise für Examenskandidaten
Gerade in Klausuren mit strafrechtlichem
BT ist die Konkurrenzfrage oft der Punkt, der darüber entscheidet, ob eine
Lösung vollständig wirkt. Viele Kandidatinnen und Kandidaten prüfen die
Tatbestände hervorragend, verlieren aber bei den Konkurrenzen den Überblick.
Unser Rat lautet:
- Trainieren
Sie typische Fallkonstellationen,
- üben
Sie saubere Schuldspruchformeln,
- und
behalten Sie stets die Reihenfolge Spezialität → Konsumtion →
Subsidiarität im Blick.
Mit Routine wird dieser Bereich zu einem
der zuverlässigsten Teile der Klausurlösung – und nicht mehr zu einer
Fehlerquelle.
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