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Konkurrenzen im Strafrecht – endlich verständlich. Ein umfassender Leitfaden für Studium und Examen

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Konkurrenzen gehören zu den Bereichen des Strafrechts, die in der juristischen Ausbildung regelmäßig Schwierigkeiten bereiten. Das liegt nicht daran, dass sie besonders komplex wären, sondern vielmehr an der Vielzahl möglicher Konstellationen und an der Unsicherheit darüber, in welcher Reihenfolge geprüft werden muss und wie man typische Fallgestaltungen sauber voneinander abgrenzt.

Der vorliegende Beitrag soll Abhilfe schaffen. Er richtet sich an Studierende, Examenskandidatinnen und Examens- kandidaten sowie an alle, die im Strafrecht eine klare Struktur suchen, um Konkurrenzfragen sicher, präzise und überzeugend zu lösen. Ziel ist es, Ihnen ein tragfähiges Fundament zu vermitteln, das Sie in der Klausur jederzeit abrufen können – unabhängig davon, ob es sich um Strafrecht AT- oder BT-Fälle handelt.


1. Warum sind Konkurrenzen für das Examen so wichtig?

In nahezu jeder strafrechtlichen Examensklausur taucht früher oder später die Frage auf, wie viele Schuldsprüche am Ende stehen. Das liegt daran, dass die meisten Lebenssachverhalte nicht „sauber“ nur ein einziges Delikt beinhalten, sondern verschiedene Handlungen rechtlich zu bewerten sind und mehrere Straftatbestände gleichzeitig verwirklicht werden.

Diese Überschneidungen sind gewollt. Der Gesetzgeber stellt mit den §§ 52 ff. StGB Instrumente bereit, um

  • mehrere Handlungen systematisch einzuordnen,
  • Überbewertungen zu verhindern,
  • typische Begleittaten angemessen zu erfassen und
  • klare Schuldspruchformeln zu ermöglichen.

Die Kunst besteht darin, die Konkurrenzregeln richtig zu sortieren, anzuwenden und im Gutachten nur das zu schreiben, was wirklich relevant ist.

Dieses System lässt sich in einer großen Klammer zusammenfassen:

Konkurrenzen entscheiden darüber, ob jemand wegen einer oder mehrerer Taten verurteilt wird – und wie diese Taten zueinanderstehen.


2. Die Grundformen der Konkurrenzen

2.1 Tateinheit (§ 52 StGB)

Von Tateinheit spricht man, wenn eine Handlung mehrere Straftatbestände gleichzeitig erfüllt. Diese Konstellation ist klausurtypisch, besonders in Fällen mit Körperverletzung, Sachbeschädigung, Urkundendelikten oder Verkehrsdelikten.

Beispiel:
A schlägt B mit einer Bierflasche auf den Kopf.
Gleichzeitig erleidet B eine Platzwunde (Körperverletzung), und die Flasche geht kaputt (Sachbeschädigung).
Ergebnis: Tateinheit.

Wichtig für die Klausur:
Bei Tateinheit entsteht nur ein Schuldspruch, formuliert als
„A wird wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung verurteilt.“

2.2 Tatmehrheit (§ 53 StGB)

Tatmehrheit liegt vor, wenn mehrere selbstständige Handlungen vorliegen. Voraussetzung ist ein neuer Tatentschluss, ein deutlich abgrenzbarer Lebensvorgang oder eine zwischenzeitliche Zäsur.

Beispiel:
A stiehlt morgens ein Fahrrad.
Am Abend verletzt er C im Streit.

Ergebnis: Tatmehrheit.

Merkregel:
Mehrere, voneinander lösbare Handlungen = mehrere Taten.

2.3 Spezialität

Spezialität bedeutet, dass ein speziellerer Tatbestand einen allgemeineren verdrängt.

Beispiel:
Raub verdrängt Nötigung.
Spezialität ist der „Klassiker“ und muss in Klausuren stets im Blick behalten werden, um Doppelverurteilungen zu vermeiden.

2.4 Subsidiarität

Subsidiarität ist gesetzlich oder systematisch angeordnet. Ist ein Tatbestand ausdrücklich oder seiner Struktur nach „nur hilfsweise“ einschlägig, tritt er zurück.

Beispiel:
§ 239 StGB tritt hinter § 239a StGB zurück.

2.5 Konsumtion

Hier verschlingt das schwerere Delikt ein mit verwirklichtes Begleitdelikt. Es handelt sich um ein wertendes Zurücktreten.

Beispiel:
Urkundenfälschung, die lediglich Vorbereitung eines Betruges ist, wird regelmäßig konsumiert.
Typische Begleittaten werden nicht gesondert bestraft.

 

3. Vorgehensweise in der Klausur

Eine sichere Bearbeitung beginnt stets mit einer klar strukturierten Prüfungsfolge.

Schritt 1: Anzahl der Handlungen bestimmen

Liegt ein einheitlicher Lebensvorgang oder mehrere getrennte Handlungen vor?

Schritt 2: Verhältnis der verwirklichten Delikte zueinander prüfen

Spezialität geht vor Konsumtion.
Konsumtion geht vor Subsidiarität.

Schritt 3: Ergebnis sauber formulieren

Die Formulierung ist examenswichtig – fehlerhafte Schuldsprüche werden regelmäßig angestrichen.

 

4. Natürliche Handlungseinheit und rechtliche Handlungseinheit

Es gibt Fälle, in denen mehrere Einzelakte als eine Handlung gewertet werden.

4.1 Natürliche Handlungseinheit

Ein einheitlich motiviertes, unmittelbar zusammenhängendes Tatgeschehen.

Beispiel:
Mehrere Schläge innerhalb eines kurzen Zeitfensters.

4.2 Rechtliche Handlungseinheit

Sie wird kraft Rechtsprechung gebildet, etwa bei Dauerdelikten.

Beispiel:
Ein Fahrer fährt betrunken durch die Stadt; verschiedene Verkehrssituationen werden als einheitliche Tat bewertet.

 

5. Die wichtigsten Konkurrenzen mit Fallbeispielen

5.1 Körperverletzung und Sachbeschädigung

Eine klassische Anfänger- und Examenskonstellation:
Eine Handlung, zwei Delikte → Tateinheit.

5.2 Betrug und Urkundenfälschung

Urkundenfälschung ist häufig Begleitdelikt → Konsumtion.
Nur wenn die Fälschung einen eigenständigen Schutzzweck erfüllt, kann Tateinheit oder Tatmehrheit in Betracht kommen.

5.3 Raub und Nötigung

Spezialität: Raub verdrängt Nötigung.

5.4 Diebstahl und Hausfriedensbruch

Regelmäßig Konsumtion: Der Hausfriedensbruch ist typische Begleittat des Diebstahls.

5.5 Brandstiftung und fahrlässige Körperverletzung

Tateinheit, wenn durch dieselbe Handlung verursacht.

5.6 Straßenverkehrsdelikte

§ 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) und § 142 StGB (Unfallflucht) stehen häufig in Tateinheit, wenn der Unfall auf derselben Trunkenheitsfahrt beruht.

 

6. Häufige Fehler in Prüfungen

  1. Unklare Abgrenzung Handlung / mehrere Handlungen
    Zeitliche Nähe allein reicht nicht; Motivlage ist entscheidend.
  2. Vorschnelle Annahme von Konsumtion
    Nicht jede Begleittat wird konsumiert; der Schutzzweck der Norm muss beachtet werden.
  3. Falsche Reihenfolge der Prüfung
    Zuerst Spezialität, dann Konsumtion, dann Subsidiarität.
  4. Unsaubere Formulierungen im Schuldspruch
    Dies wird regelmäßig im Examen kritisiert.
  5. Zu viel Text
    Konkurrenzen müssen knapp, präzise und klar sein.

 

7. Zusammenfassung: Die große Struktur

Am Ende hilft eine einzige Klammer, das System zu merken:

  • Eine Handlung → Tateinheit
  • Mehrere Handlungen → Tatmehrheit
  • Spezieller verdrängt Allgemeinen
  • Haupttat verdrängt typische Begleittaten
  • Subsidiäre Normen treten zurück

Wenn man diese einfache Systematik konsequent anwendet, wird jede Konkurrenzfrage beherrschbar.

 

8. Abschließende Hinweise für Examenskandidaten

Gerade in Klausuren mit strafrechtlichem BT ist die Konkurrenzfrage oft der Punkt, der darüber entscheidet, ob eine Lösung vollständig wirkt. Viele Kandidatinnen und Kandidaten prüfen die Tatbestände hervorragend, verlieren aber bei den Konkurrenzen den Überblick.

Unser Rat lautet:

  • Trainieren Sie typische Fallkonstellationen,
  • üben Sie saubere Schuldspruchformeln,
  • und behalten Sie stets die Reihenfolge Spezialität → Konsumtion → Subsidiarität im Blick.

Mit Routine wird dieser Bereich zu einem der zuverlässigsten Teile der Klausurlösung – und nicht mehr zu einer Fehlerquelle.


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