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Ein etwas anderer Blick auf einen erfolgreichen Start ins neue erste Semester – 10 Tipps! - (2. Teil)

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Letzte Woche haben wir unsere neue Reihe mit Tipps für den Start ins Jurastudium begonnen. Im ersten Beitrag haben wir bereits die ersten drei Tipps vorgestellt.

Wie angekündigt, möchten wir euch in dieser Serie Schritt für Schritt weitere wertvolle Ratschläge geben, und zwar zu folgenden Themen:

 

Tipp 4: Überblick über die Rechtssysteme
Tipp 5: Auswahl geeigneter Lehrbücher
Tipp 6: Das juristische Praktikum
Tipp 7: Strategie für den Lernstart

 

 


Vierter Tipp: Die Rechtssysteme 

Das deutsche Rechtssystem ist in zwei Hauptbereiche unterteilt: Privatrecht und Öffentliches Recht. Diese Bereiche gliedern sich wiederum in fünf eigenständige Gerichtsbarkeiten: die ordentlichen Gerichte (Zivil- und Strafrecht), Verwaltungsgerichte, Arbeitsgerichte, Sozialgerichte und Finanzgerichte.
Diese Struktur regelt sowohl das Verhältnis zwischen den Bürgern und dem Staat als auch die Beziehungen der Bürger untereinander und sorgt so für eine umfassende rechtliche Ordnung.

Wichtig ist, das Rechtssystem nicht mit den drei großen Rechtsgebieten zu verwechseln. Gerade für Anfänger werden diese Rechtsgebiete zunächst unabhängig vom Rechtssystem – und damit auch von den Gerichtsbarkeiten – betrachtet.

Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, haben wir eine Infografik erstellt. Sie bietet einen übersichtlichen Vergleich und eine kurze Zuordnung der drei großen Rechtsgebiete, sodass Sie sich schnell orientieren können.

 

Überblick über die 3 Rechtsgebiete

Fünfter Tipp: Auswahl geeigneter Lehrmaterialien


Bereits in den ersten Vorlesungen werden von den Dozenten häufig Bücher empfohlen. Oft handelt es sich dabei jedoch um die eigenen Lehrbücher der Dozenten oder um Werke, die für Anfänger viel zu komplex und schwer verständlich sind. Zwar sind diese Bücher grundsätzlich für das gesamte Studium bis hin zum Examen geeignet, für den Einstieg sind sie jedoch häufig zu anspruchsvoll.

Pro Rechtsgebiet reichen zwei Lehrbücher völlig aus.

Eines sollte in einer einfachen Sprache verfasst sein und sich vor allem an Studienanfänger richten. Es begleitet Sie in den ersten Semestern – neben den Vorlesungen und den Arbeitsgemeinschaften (AGs) – beim ersten Kennenlernen der juristischen Materie. In der Regel handelt es sich hierbei um die Allgemeinen Teile der jeweiligen Rechtsgebiete, beispielsweise Strafrecht Allgemeiner Teil (AT) oder Bürgerliches Gesetzbuch Allgemeiner Teil (BGB AT).
Später, in höheren Semestern, empfiehlt es sich, ein zweites Lehrbuch anzuschaffen, das bereits den Blick auf das Examen richtet.

Doch welche Arten von Büchern und schriftlichen Materialien gibt es überhaupt für das Jurastudium?

 

(1)  Lehrbücher:
Ein Lehrbuch ist ein Sachbuch, das den Lehrstoff und die Materie didaktisch aufbereitet und speziell für das Studium konzipiert ist.
Es vermittelt das Wissen und die Fähigkeiten, die für den Lernprozess erforderlich sind, und enthält oft:

·         eine Einführung in das jeweilige Rechtsgebiet,

·         Definitionen der rechtlichen Materie und der juristischen Fachbegriffe,

·         sowie kleinere Fallbeispiele, die das Verständnis fördern.

Gute Lehrbücher zeichnen sich dadurch aus, dass sie komplexe Inhalte verständlich machen und den Lernprozess schrittweise begleiten.

 

(2)  Fachbuch:
Daneben gibt es sogenannte Fachbücher, die auf den ersten Blick für Anfänger kaum von Lehrbüchern zu unterscheiden sind.
Der wesentliche Unterschied liegt in der Zielgruppe und im Verwendungszweck:

·         Ein Lehrbuch ist didaktisch so aufgebaut, dass es Wissen für einen bestimmten Ausbildungsstand vermittelt – beispielsweise für Studienanfänger.

·         Ein Fachbuch richtet sich hingegen an ein Fachpublikum, das vertieftes, spezialisiertes Wissen benötigt. Es enthält teilweise neue wissenschaftliche Erkenntnisse, ist jedoch weniger didaktisch aufgebaut.

Fachbücher eignen sich daher in erster Linie für höhere Semester oder Examenskandidaten.
Die Verwirrung entsteht oft dann, wenn ein Fachbuch dieselben Themenbereiche abdeckt wie ein klassisches Lehrbuch, etwa im Strafrecht AT. Von außen – anhand des Titels oder der Seitenzahl – lassen sich die Unterschiede oft nicht erkennen. Deshalb sollten Sie sich vor dem Kauf genau informieren, um Fehlkäufe zu vermeiden.

 

(3)  Skripten:
Mit Skripten sind in der Regel die Vorlesungsskripte gemeint.
Ein solches Skript enthält meistens den Stoff, der in der jeweiligen Vorlesung behandelt wird, und dient den Studierenden als begleitendes Material.

Nun müssen wir Sie jedoch gleich zu Beginn ein wenig enttäuschen:
Wenn Sie glauben, dass es für jede Vorlesung automatisch ein Skript gibt, das Ihnen ausgehändigt wird – meist in digitaler Form – so ist dies leider nicht der Fall.

Oft stellen die Dozenten lediglich digitale Folien bereit, die man sich selbst herunterladen kann. Ein vollständiges Skript existiert hingegen nicht immer.

Darüber hinaus gibt es Skripte, die käuflich erworben werden können.
Hierbei ist jedoch wichtig zu verstehen, dass diese nicht identisch sind mit den Vorlesungsskripten, die der jeweilige Dozent selbst herausgibt und auf deren Grundlage er auch die Klausuren erstellt.


Kaufskripte sind häufig visuell aufbereitet, enthalten mehr Grafiken und versuchen, das materielle Recht herunterzubrechen, also auf ein einfacheres Niveau zu bringen. Ob dies für Anfänger tatsächlich hilfreich ist, lässt sich nicht pauschal beantworten.
Denn gerade am Anfang des Studiums sollten die Basics – also das grundlegende Verständnis der Rechtsmaterie – sehr detailliert und didaktisch präzise vermittelt werden. Eine zu starke Vereinfachung kann dazu führen, dass wichtige Zusammenhänge fehlen oder unklar bleiben.


Wir möchten an dieser Stelle lediglich aufzeigen, welche Möglichkeiten es gibt. So können Sie sich selbst ein Bild machen und entscheiden, welche Materialien am besten zu Ihnen und Ihrem Lernstil passen.“

 

(4)  Fallbücher:
Viele Anfänger greifen zu Beginn ihres Studiums gerne zu Fallbüchern, da in Prüfungen Fälle im Gutachtenstil bearbeitet werden müssen.
Oft hören sie von höheren Semestern, dass Fallbücher der beste Einstieg seien. Leider ist dies ein weit verbreiteter Irrtum – ein Fallbuch sollte nicht das erste Lernmittel sein.

 

(5)  Handkommentare:
Nein, es gibt nicht nur den mehrbändigen Münchener Kommentar, sondern auch Handkommentare.
Wie der Name schon verrät, handelt es sich dabei um ein Buch, das nur aus einem einzigen Band besteht und kompaktes Wissen in Form eines Kommentars zu einem bestimmten Gesetz oder Rechtsgebiet liefert.

Doch braucht man – gerade als Anfänger – diese oftmals recht teuren Bücher? Ein klares: Nein!


 

My-Jura-Help Tipp bezüglich Bücher:


Unser Favorit für Anfänger sind ganz klar Lehrbücher, die in einer leichten und einfachen Sprache geschrieben sind. Entspricht das dem Gegenteil von dem, was man sonst von älteren Semestern hört oder in sozialen Netzwerken liest?

Ja! Und warum?

Wir begründen das gerne – und zwar nicht nur damit, dass wir seit über 36 Jahren Rechtswissenschaften unterrichten und einen enormen Erfahrungsschatz besitzen.
Sondern auch damit, dass unsere Kunden nachweislich häufig Prädikatsnoten oder zumindest zweistellige Noten in ihren Uni-Prüfungen und im Examen erreichen.

Eins vorweg: Wir als kommerzieller Anbieter haben keinerlei finanziellen Vorteil davon, dass Sie ein Lehrbuch kaufen.

 

Warum ein Lehrbuch von Anfang an entscheidend ist

Was wir jedoch wissen – und was uns die Erfahrung immer wieder zeigt – ist Folgendes:
Wenn Sie frühzeitig mit einem Lehrbuch beginnen, wenn Sie damit die Basics erarbeiten und auch in den höheren Semestern parallel mit einem Lehrbuch weiterlernen, dann sind Sie später ganz klar im Vorteil.

Und zwar nicht nur bei uns, sondern auch in jedem anderen Repetitorium oder in jeder Examensvorbereitung. Denn Sie haben dann eine gesunde Basis, auf der das Examenswissen aufgebaut werden kann. Fehlt diese Basis hingegen, erleben wir es leider immer wieder, dass Studierende im Repetitorium zunächst die Grundlagen nachholen müssen – und gleichzeitig schon das Examenswissen lernen sollen.

Das ist eine absolute Doppelbelastung für Sie.

Diese Doppelbelastung kurz vor dem Examen führt unweigerlich zu mehr Stress.
Sie haben nur eine begrenzte Zeit bis zum Examen.
Und wenn zunächst die Lücken der Grundlagen geschlossen werden müssen, bevor Sie sich auf das eigentliche Examenswissen konzentrieren können, fehlt am Ende oft genau die Zeit, die für das gezielte Training der Examensvorbereitung notwendig wäre. Leider führt das dann häufig dazu, dass die gewünschte Note im Examen nicht erreicht wird.

Genau das vermeiden Sie, wenn Sie von Anfang an mit einem didaktisch gut aufgebauten Lehrbuch lernen.
Ein Lehrbuch vermittelt kein Inselwissen, sondern stellt die Zusammenhänge her, zeigt die Definitionen, die Meinungsstreitigkeiten und vor allem das materielle Recht, das Sie unbedingt benötigen, um das Gesetz in der Fallbearbeitung richtig anwenden zu können.

 

Die Gefahr von Skripten und Fallbüchern

Wir appellieren besonders an Anfänger:
Folgen Sie nicht der großen Masse der Studierenden, die glauben, ein Skript oder ein Fallbuch reiche völlig aus, um eine Klausur zu bestehen und sich damit eine Basis für das spätere Examen aufzubauen. Studierende höherer Semester lernen selbst noch. Sie haben weder das Know-how noch den Überblick – und erst recht nicht die Erfahrung –, um Ihnen einen verlässlichen Tipp geben zu können.

Vielleicht haben Sie Glück und erwischen in Ihrer Klausur einen Fall, der einem Beispiel aus dem Fallbuch sehr ähnelt.

Doch was bleibt dann am Ende? Lückenwissen.

Dieses Lückenwissen tragen Sie ins nächste Semester. Und wenn Sie Ihre Lernweise – nur mit Fallbüchern oder Skripten – nicht ändern, wächst diese Lücke still und leise weiter. Kurz vor dem Examen ist es dann nahezu unmöglich, dieses Defizit vollständig aufzuholen. Selbst in einem einjährigen Repetitorium lässt sich fehlendes Grundlagenwissen oft nicht mehr ausgleichen.

 

Wir erleben täglich, dass Studierende zwar alle ihre universitären Prüfungen bestanden haben, aber dennoch zentrale Grundlagen fehlen – und sie leider fälschlicherweise glauben, dass ein einjähriges Repetitorium diese Lücken schließen könne. Ein Repetitorium soll Sie auf Examensniveau vorbereiten, nicht die Grundlagen nachholen. Wenn diese Grundlagen fehlen, wird es mehr als schwierig, gute Noten im Examen zu erreichen.

Im Grunde genommen führt das dazu, dass Sie nicht direkt mit dem eigentlichen Examensstoff beginnen können. Stattdessen müssen Sie parallel zum Repetitorium erst die Lücken schließen. Das ist mühsam – und vermeidbar, wenn Sie von Anfang an auf die richtigen Materialien setzen.

 

Warum Fallbücher nicht reichen

Nehmen wir ein Beispiel:
Ein typisches Fallbuch enthält maximal 20 bis 30 Fälle, und die meisten davon nicht auf Examensniveau
Im BGB AT gibt es allein etwa 90 bis 120 Problemkreise. Natürlich kann niemand alle 120 perfekt beherrschen – das ist völlig klar.

 

Doch dieses Zahlenverhältnis zeigt deutlich:
Ein Fallbuch kann niemals ausreichen, um Sie gezielt auf die Uni-Klausuren vorzubereiten – und auf das Examen schon gar nicht. Selbst wenn Sie einen Fall aus dem Fallbuch auswendig lernen, wird genau dieser Fall niemals in Ihrer Klausur vorkommen.

Gibt es Ausnahmen?
Ja, manchmal taucht ein ähnlicher Fall auf. Aber diese Fälle sind so selten, dass Sie sich niemals darauf verlassen sollten.

Viele Fallbücher sind zudem wirtschaftlich konzipiert. Damit sie für Studierende bezahlbar bleiben, werden Inhalte stark komprimiert. Das bedeutet, dass zwangsläufig prüfungsrelevante Themen fehlen.

Außerdem liefert ein Fallbuch Ihnen nur das fertige Produkt – also eine Musterlösung eines Falles. Es zeigt Ihnen nicht, wie Sie selbst den Weg zur Lösung finden. Und genau dieser Weg ist entscheidend, denn nur wenn Sie ihn beherrschen, können Sie unbekannte Fälle erfolgreich bearbeiten.

 

Metapher: Lehrbuch vs. Fallbuch

Stellen Sie sich vor, Sie wollen lernen, wie man ein bestimmtes Produkt herstellt.
Würden Sie einfach nur das Endprodukt anschauen – oder möchten Sie verstehen, wie es hergestellt wird?

Sie müssten die Einzelteile, das Rohmaterial, die Herstellungsschritte und die Technik kennenlernen, um es selbst produzieren zu können.

Ein Fallbuch zeigt Ihnen nur das fertige Produkt. Ein Lehrbuch hingegen vermittelt Ihnen das materielle Recht: Das Wissen, wie Sie selbst ein Produkt herstellen – in unserem Fall: wie Sie einen juristischen Fall analysieren und die Schwerpunkte finden können. So lernen Sie, unbekannte Fälle eigenständig zu bearbeiten, die Problemstellungen zu erkennen und die passenden Meinungsstreitigkeiten im Gutachten darzustellen.

Genau das macht das Jurastudium aus: Anwenden, nicht fertige Fälle auswendig lernen.

 

Sprache als Schlüssel zum Erfolg

Ein weiterer, oft unterschätzter Vorteil:
Ein Lehrbuch schult ganz nebenbei auch Ihre sprachlichen Fähigkeiten. Und Sprache ist im Jurastudium das wichtigste Werkzeug, um Ihre Gedanken präzise auszudrücken – in Klausuren, Hausarbeiten und später im Examen.

 

Deshalb sind wir von My-Jura-Help klare Befürworter eines didaktisch gut aufgebauten Lehrbuchs.

 

Die perfekte Kombination

Natürlich reicht ein Lehrbuch allein nicht aus, um Fälle in der Klausur erfolgreich zu lösen.

Der Schlüssel liegt in der Kombination aus:

·         den Arbeitsgemeinschaften (AGs) an der Universität,

·         einem hochwertigen, didaktisch aufgebauten Lehrbuch,

·         und regelmäßigem Üben anhand von Fällen – am besten Fälle, die Sie selbst schreiben!

Nur diese Kombination ermöglicht es Ihnen, das Gelernte zu verstehen, anzuwenden und zu verinnerlichen.

Falls Ihre Universität kein gezieltes Klausurtraining anbietet, suchen Sie sich einen Anbieter, der maßgeschneiderte Fälle erstellt, die exakt auf Ihr Wissen und Ihren Lernstand zugeschnitten sind.

Achten Sie dabei unbedingt darauf, dass die Fälle höchstpersönlich für Sie erstellt werden – und nicht „von der Stange“ stammen. Jeder Studierende bringt einen anderen Lerntyp, ein anderes Vorwissen und individuelle Kenntnisse wie auch Erfordernisse mit.

Ebenso wichtig wie Gutachtenschreiben selbst ist eine intensive Korrektur.
Gerade für Anfänger ist es entscheidend, detailliertes Feedback zu erhalten – idealerweise mit Formulierungsvorschlägen, die zu Ihrem eigenen Schreibstil passen. Nur so erkennen Sie Ihre Fehler und können sich gezielt verbessern.

 

Fazit

Wie finden Sie nun das für Sie passende Lehrbuch?

Gehen Sie in eine Bibliothek oder eine Fachbuchhandlung. Suchen Sie sich im Vorfeld ein Teilgebiet aus, zum Beispiel das Minderjährigenrecht im BGB AT.
Vergleichen Sie in verschiedenen Lehrbüchern genau diesen Bereich.

Achten Sie auf:

·         den Schreibstil – ist er leicht verständlich?

·         enthaltene Beispielsfälle,

·         die Darstellung von Meinungsstreitigkeiten,

·         und ob das Buch Ihnen einen echten Mehrwert bietet.

Denn am Ende gilt:
Sie allein entscheiden, mit welchem Buch Sie am besten lernen und Ihr Wissen aufbauen können.

Unsere klare Empfehlung lautet jedoch:
Starten Sie mit einem einfach verständlichen Lehrbuch. Damit legen Sie den Grundstein für Ihr Studium – und schaffen eine solide Basis bis hin zum Examen.

 

 

Sechster Tipp: Das juristische Praktikum

Das Praktikum während der Studienzeit ist eine Zulassungsvoraussetzung für das erste Staatsexamen. Damit Ihr Jurapraktikum anerkannt wird, muss es die Voraussetzungen der in Ihrem Bundesland geltenden Prüfungsordnung erfüllen.

Diese Prüfungsordnungen schreiben teilweise konkrete Tätigkeitsfelder – zum Beispiel innerhalb der landeseigenen Verwaltung – oder bestimmte Rechtsgebiete vor. Die Gesamtdauer beträgt bundesweit drei Monate und muss bis zur Anmeldung zum Staatsexamen vollständig absolviert sein.

In einigen Bundesländern, wie etwa Berlin, können diese drei Monate frei aufgeteilt werden, wenn die Gesamtzeit auf mehrere Stationen verteilt werden soll. Andere Länder schreiben zusätzlich bestimmte Rechtsbereiche vor, die abgedeckt werden müssen, oder sehen ein Pflichtpraktikum bei Gerichten oder Verwaltungsbehörden vor.
In Sachsen-Anhalt, Hessen und Sachsen können oder müssen außerdem Grundpraktika absolviert werden. Erkundigen Sie sich daher bitte frühzeitig bei den zuständigen Justizprüfungsämtern, um sicherzugehen, dass Ihr Praktikum anerkannt wird.

 

Nun stellt sich die Frage, wann die beste Zeit ist, ein solches Praktikum zu absolvieren. Natürlich bietet es sich an, das Praktikum in den Semesterferien einzuplanen. Aber in welchem Studienabschnitt?

Das hängt stark von individuellen und persönlichen Gegebenheiten ab.
Wenn es möglich ist, sollten Sie das Praktikum jedoch frühzeitig absolvieren – und nicht erst kurz vor dem Staatsexamen.

Der Grund: In den Anfangssemestern sind Sie noch weniger stark in den Studienalltag eingebunden und stehen nicht so sehr unter Prüfungsstress.
Kurz vor dem Examen hingegen sollten Sie Ihre Zeit und Energie vollständig auf die Examensvorbereitung konzentrieren – statt drei Monate für ein Praktikum einzuplanen.

 

 

Siebter Tipp: Strategie für den Lernstart

Um zu wissen, wie Sie am besten beginnen zu lernen, ist zunächst entscheidend, welcher Lerntyp Sie sind.
Was wichtig und wesentlich ist für das Bestehen aller juristischen Klausuren, haben wir bereits im Abschnitt zu den Büchern angesprochen. Hier wollen wir noch etwas detaillierter darauf eingehen.

Zunächst sollten wir uns die Frage stellen, welche Art von Prüfungen Sie erwarten.
Da gibt es zunächst die Grundlagenscheine, wie zum Beispiel Rechtsgeschichte.
Dort wird von Ihnen nicht verlangt, eine Fallbearbeitung im Gutachtenstil anzufertigen. Grundsätzlich jedoch wird in den meisten Prüfungen das Lösen von Fällen erwartet – sei es bei den universitären Klausuren oder auch bei den Hausarbeiten und später natürlich im Examen.

Das bedeutet:
Das Klausurenschreiben spielt eine sehr große Rolle. Sie können jedoch nur dann eine erfolgreiche Klausur – also eine, die den technischen Anforderungen des Gutachtenstils genügt – schreiben, wenn Sie gleichzeitig das materielle Recht verstanden haben.

Das sind also zwei Bereiche, auf die Sie Ihren Fokus setzen müssen. Es macht wenig Sinn, wenn Sie die Technik des Klausurenschreibens beherrschen, aber das materielle Recht nicht. Hier zeigt sich noch einmal deutlich, dass das Lernen nur mit einem Fallbuch keinen Sinn macht.
Wenn Sie das materielle Recht nicht anhand eines Lehrbuchs verstanden haben, hilft Ihnen das bloße Beherrschen der Technik gar nichts.

Was Anfänger machen sollten:

a)    Besuchen Sie alle Vorlesungen, die Ihnen wirklich einen Mehrwert bieten.
Wir haben im ersten Beitrag dieser Reihe bereits einige Tipps dazu gegeben.

b)    Kaufen Sie sich ein gutes Lehrbuch, das für Sie leicht verständlich ist, und beachten Sie die Tipps, die wir Ihnen bereits gegeben haben.
Schauen Sie sich ein bestimmtes Rechtsgebiet in verschiedenen Büchern an und wählen Sie dasjenige aus, das Ihnen am meisten Mehrwert bietet und die Inhalte verständlich und nachvollziehbar darstellt.

c)    Ein weit verbreiteter Irrglaube unter Anfängern ist, dass Gesetze auswendig gelernt werden müssen. Das stimmt nicht – Sie dürfen die Gesetze mit in die Prüfung nehmen.
Denn entscheidend ist nicht, ob Sie den Gesetzestext auswendig kennen, sondern ob Sie ihn anwenden können. Deshalb ist es so wichtig, dass Sie sich intensiv mit den Gesetzen vertraut machen
Sie werden feststellen, dass es Gesetze gibt, die Sie immer wieder anwenden werden, und andere, die Sie während des gesamten Studiums – ja, sogar bis zum Examen – vielleicht niemals benötigen. Das allein zeigt schon: Es gibt wichtige Gesetze, die im universitären Alltag ständig gebraucht werden, und andere, die eher selten relevant sind.

Bei umfangreicheren Gesetzen wie dem BGB empfiehlt es sich, das Inhaltsverzeichnis gründlich zu studieren.
Fragen Sie sich:

·         Ab wann z.B. beginnt das Schuldrecht Allgemeiner Teil – und wo hört es auf?

·         Welche Normen sind besonders wichtig?

·         Welche Normen enthalten Legaldefinitionen?

Mit dem Zusammenspiel aus Lehrbuch, Vorlesung und Arbeitsgemeinschaften werden Sie erkennen, welche Paragrafen wichtig sind und welche im Zivilrecht beispielsweise Anspruchsgrundlagen darstellen.

d)   Wenn Sie nicht die Zeit haben, jede Seite des Lehrbuchs vollständig zu lernen, dann nutzen Sie es parallel zur Vorlesung als Nachbereitung, um die Themen noch einmal vertieft durchzugehen.

e) Besuchen Sie unbedingt – wie wir bereits im ersten Beitrag erwähnt haben – die Arbeitsgemeinschaften (AGs). Arbeiten Sie jeden Fall aus der AG kontinuierlich nach. Und seien Sie nicht scheu, den AG-Leiter direkt zu fragen, wenn Sie etwas nicht verstehen.

f)     Erst wenn Sie das materielle Recht auf diese Weise erfasst haben, können Sie sich zusätzlich ein Fallbuch zulegen – oder gezielt das Lösen von Fällen trainieren.
Schreiben Sie jede Klausur mit, die an der Universität angeboten wird.

Wenn Sie noch intensiver trainieren möchten, suchen Sie sich einen Anbieter, der maßgeschneiderte Klausuren für Sie konzipiert – Fälle, die exakt auf Ihr Wissen und Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Denn Standardfälle „von der Stange“ bringen Ihnen keinen echten Mehrwert, da sie nicht auf Ihre Lernentwicklung eingehen. Achten Sie außerdem darauf, dass Sie bei diesem Anbieter eine detaillierte Korrektur erhalten – am besten mit punktgenauen Formulierungsvorschlägen, die zu Ihrem persönlichen Schreibstil passen. Nur so können Sie genau nachvollziehen, wo Ihre Fehler liegen, und sich Schritt für Schritt verbessern.

Wer diese Schritte konsequent befolgt, wird nicht nur seine Klausuren bestehen, sondern hat auch beste Chancen auf Prädikatsnoten und schafft sich damit ein stabiles Fundament für das spätere Examen.

 

 

Ausblick:
Mit diesen ausführlichen Tipps beenden wir diesen Beitrag. Im nächsten und damit letzten Teil widmen wir uns folgenden Themen:

  • Was ist beim Schreiben von Hausarbeiten zu beachten
  • Lernen mit Kommilitonen
  • Der Ausgleich zum Jurastudium

 

Wenn Sie auf der Suche nach einem Anbieter sind, der Sie individuell und mit maßgeschneiderten Fällen unterstützt, sind Sie bei uns genau richtig.
Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen eine stabile Basis für Ihr Studium zu schaffen.

Oder stehen Sie bereits vor dem Examen und wünschen sich ein individuelles, ganz auf Sie zugeschnittenes Repetitorium, um Ihre Wissenslücken zu schließen?
Dann kontaktieren Sie uns gerne für ein erstes, völlig unverbindliches Gespräch.

Ihr My-Jura-HelpTeam

 

Unsere Angebote:

Vorbereitung für das Examen:
Jura Examensrepetitorium
Examen - Einsendeklausurenkurs
Crashkurs -Examen - 2 Monate
Examen - mündliche Prüfung


Vorbereitung auf alle universitären Prüfungsleistungen:
Jura Nachhilfe für Uni-Klausuren
Online Einsendeklausurenkurs für Uni-Klausuren
Unterstützung & Hilfe bei Hausarbeiten
Unterstützung bei Schwerpunkt- und Seminararbeiten – auf Anfrage 

Zu unseren Kontaktdaten



_____________________________
 
Redaktionell verantwortlich nach § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV):
Fr. Müserref Yüksel
My-Jura-Help
Subbelrather Str. 15A
50823 Köln

Ein etwas anderer Blick auf einen erfolgreichen Start ins neue erste Semester – 10 Tipps!

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Die ersten Wochen im Jurastudium sind oftmals die herausforderndsten. Neben der Umstellung auf das Universitätsleben kommt das völlig neue Fachgebiet dazu, für das es in der Schule keine Vorbereitung gab.

Unser Blogbeitrag soll den Studenten aus dem ersten Semester helfen, sich zu Beginn im Jurastudium besser zurechtzufinden. Denn bereits ab Oktober 2025 fängt das neue Wintersemester an. Und sicher gibt es auch dieses Semester wieder viele, die neu anfangen, Jura zu studieren.

 

Erster Tipp:

Im ersten Semester in Jura sollte man versuchen, die Aufregung zu Hause zu lassen! Jeder hat klein angefangen, und niemand hatte bei Geburt in der Windeltasche den Habersack parat.

Besonders in den ersten Tagen und Wochen, wenn die Fakultät oder Hochschule noch unübersichtlich wirkt, wird man oft mit gut gemeinten Ratschlägen und angeblich großartigen Tipps von Assistenten, Professor:innen oder älteren Studierenden regelrecht überhäuft.

Seien Sie sicher: Diese Personen haben sich damals als Erstsemester genauso gefühlt und kochen auch nur mit Wasser. Außerdem ist jeder Mensch anders. Lassen Sie sich also nicht beirren.

Es werden sich auch diejenigen darunter finden lassen, die behaupten, dass vieles und alles schwierig sei, wie schlimm dieses und jenes wäre und dass es absolut ein so immenser Druck sei, Jura zu studieren, und es alles nicht bewältigbar wäre.

Sie können denen gleich sagen, dass es laut dem Statistischen Bundesamt jedes Semester ca. zwischen 13.000–15.000 Neueinschreibungen gibt und es im Jahr 2023/2024 (Wintersemester) ca. 115.000 Jurastudierende in Deutschland gab. Und dass allein knapp 10.000 Examenskandidaten im Jahr 2023 ihr Erstes Staatsexamen abgeschlossen haben.

Deshalb: sich auf keinen Fall von negativen Vibes und Schwarzmalern beeinflussen lassen. Besinnen Sie sich ganz auf sich. Sie sind nicht er oder sie und auch nicht ein anderer. Machen Sie bitte immer Ihre eigenen Erfahrungen. Denn nur die zählen schlussendlich!

Wer glaubt, Jura sei ein Fach, das nur diejenigen meistern könnten, die eh schon in der Schule gute Noten hatten, oder dass es nur Hochbegabte schaffen würden, täuscht sich. Ein solcher Gedanke ist irreführend.

Denn wir von My-Jura-Help haben in über 36 Jahren Erfahrung als Nachhilfe-Anbieter, Coach und Repetitor Studierende begleitet, die gerade so ihr Abitur geschafft hatten oder sogar erst zwei Jahre in Deutschland waren und vorher nur einen Deutschkurs absolviert hatten. Ja, sogar mehrere Studierende mit LRS haben wir erfolgreich bis zum Staatsexamen begleitet.

Förderlich – aber kein Muss – sind analytische Fähigkeiten, logisches Denken, hohe Lernbereitschaft, abstraktes Denkvermögen und Neugierde an komplexen Sachverhalten.
Wer systematisch nach einem guten didaktischen Konzept lernt und bereit ist, sich auf Neues einzulassen, hat sehr gute Voraussetzungen, das Jurastudium erfolgreich zu meistern.

Wer glaubt, es reiche aus, sich nur eloquent ausdrücken zu können, wird spätestens bei den ersten Klausuren eines Besseren belehrt werden.

Das Schreiben juristischer Gutachten ist ein Handwerk!

Und wie jedes Handwerk lässt, es sich mit der richtigen Strategie, einem klaren Konzept und einer guten Didaktik sowie Übung erlernen.

Nutzen Sie das erste Semester, um sich mit dem Fach vertraut zu machen und Ihre ganz eigenen Eindrücke zu sammeln.

Womit das beginnen kann? Mit dem Besuch von Vorlesungen, dem Austausch mit anderen Studierenden und Ihren ganz eigenen, persönlichen ersten Eindrücken.

Besorgen Sie sich ein gutes, aber leicht verständliches Lehrbuch. 

Wir von My-Jura-Help raten dringend davon ab, sich die ersten Eindrücke ausschließlich über Skripte zu verschaffen. Nichts ersetzt ein fundiertes Lehrbuch!

Besuchen Sie außerdem unbedingt eine Arbeitsgemeinschaft (AG). In den meisten Fakultäten ist der AG-Besuch ohnehin verpflichtend. Dort wird Ihnen das Handwerkszeug vermittelt, wie man ein juristisches Gutachten schreibt.

Seien Sie sich jedoch bewusst: Nur der Besuch einer AG reicht nicht aus, um sofort meisterhaft in Sachverhalten Schwerpunkte zu erkennen und juristische Gutachten auf hohem Niveau zu verfassen.

Wie heißt es so schön: Übung macht schließlich den Meister!

Lösen Sie deshalb unbedingt auch Übungsfälle zu Hause.
Arbeiten Sie akribisch die Fälle aus der Vorlesung anhand eines Lehrbuchs nach, um keine Lücken im Lehrstoff aufkommen zu lassen. Denn anders als in der Schule oder anderen Studiengängen ist Jura ein aufbauendes Studium:
Das zweite Semester baut auf dem ersten auf, das dritte auf dem zweiten usw.

Deshalb ist es unbedingt erforderlich, frühzeitig kontinuierlich den Stoff aus den Vorlesungen aufzuarbeiten, nachzuarbeiten und regelmäßig das materielle Recht der vorhergehenden Semester zu wiederholen.

Mit steigender Semesterzahl wächst parallel der Stoffberg zu einer bedrohlichen Lawine, die dann vor dem Examen nicht mehr zu bewältigen ist.

Wir erleben als Repetitoren oft, dass viele Studierende der Meinung sind, dass es schon nicht so schlimm sein wird, wenn man nur für das knappe Bestehen der Uni-Klausuren lernt. Denn am Ende würde man ohnehin vor dem Ersten Staatsexamen ein Repetitorium besuchen und dort alles nachholen.
Oftmals sind die Defizite so groß, dass sogar ein Jahres-Repetitorium nicht ausreicht, um Lehrstoff aus mehreren Semestern aufzuholen, wenn nur maximal auf Lücke gelernt worden ist.

Und zumeist bedarf es in solchen Fällen einer sehr individuellen und maßgeschneiderten Betreuung eines 1:1-Repetitoriums, um nicht nur im materiellen Recht die Defizite aufzuholen, sondern auch das handwerkliche Können zu üben.

Laut der Ausbildungsstatistik des Bundesamts für Justiz haben im Jahr 2023 27,47 % der Teilnehmenden das Erste Staatsexamen nicht bestanden. Weitere 24 % haben nur mit „ausreichend“ bestanden.

Keine Panik – für einen Ersti liegt das noch in weiter Ferne.
Aber dieses Wissen sollte motivieren, von Anfang an dranzubleiben und nicht zu Beginn mit „Mut zur Lücke“ an die ersten Klausuren heranzugehen.

Da wir bei My-Jura-Help nicht nur Examensvorbereitung anbieten, sondern auch Nachhilfe bereits ab dem ersten Semester, kennen wir alle Ebenen, mit denen sich ein Jurastudent konfrontiert sieht. Wir empfehlen daher, sich frühzeitig von einem erfahrenen Mentor (Nachhilfelehrer:in/Coach) begleiten zu lassen.
Ein Mentor kennt die Anforderungen bis zum Examen, behält den Gesamtüberblick und vermittelt Ihnen, was wirklich wichtig und wesentlich ist – und zwar mit Blick auf die folgenden Semester.

 

Zweiter Tipp:

Wichtig ist weiterhin, dass Sie die angebotenen Veranstaltungen gezielt besuchen.
Zu Beginn sollten Sie alle Einführungsveranstaltungen und Vorlesungen für Erstsemester besuchen, um sich einen Überblick zu verschaffen.
Nach 4-6 Wochen ziehen Sie Bilanz und überlegen, welche Veranstaltungen für Sie den größten Mehrwert bringen. Denn anders als in der Schule besteht an der Uni in den meisten Veranstaltungen keine Anwesenheitspflicht. Nutzen Sie diese Freiheit bewusst!

Fragen Sie sich deshalb in einem solchen Fall, ob Sie den Stoff nicht besser selbstständig mit einem gut verständlichen Lehrbuch erarbeiten können.

Wichtig: Bitte nicht sogleich im Eifer viele Vorlesungen und Veranstaltungen besuchen.
Besuchen Sie nur die, bei denen Sie selbst der Ansicht sind, dass der Dozierende Ihnen einen Mehrwert vermitteln kann. Mithin also vielleicht in einem Semester zwei bis maximal vier Veranstaltungen besuchen.

 

Dritter Tipp:

Besuchen Sie Vorlesungen nicht nur passiv. Arbeiten Sie aktiv mit – und trauen Sie sich, auch in einem vollen Hörsaal Fragen zu stellen.
Einer der zentralen Aspekte im Jurastudium ist die Sprache und Kommunikation.
Indem Sie sich beteiligen, lernen Sie, juristische Probleme klar zu formulieren und entwickeln ein besseres Verständnis für das Fach.

Die meisten Dozenten und Professoren lassen Rückfragen zu und freuen sich über aktive Beteiligung. Sollte ein Dozent keine Fragen zulassen, überlegen Sie, ob dies die richtige Veranstaltung für Sie ist.

 

Ausblick:
Mit dieser Einführung und den ersten drei Tipps beenden wir diesen Beitrag.
Im nächsten Teil widmen wir uns folgenden Themen:

  • Auswahl geeigneter Lehrbücher
  • Strategien für den Lernstart
  • Überblick über die Rechtssysteme
  • Hinweise zum Praktikum während des Studiums

 

Falls Sie Fragen haben oder sich frühzeitig auf Ihr Jurastudium vorbereiten möchten, oder Unterstützung bei Zulassungs- bzw. Zwischenprüfungsklausuren suchen –
oder Sie stehen vor Ihrem Ersten juristischen Staatsexamen und suchen nach einem Repetitorium mit individueller Betreuung und maßgeschneiderten Fällen –
dann sind Sie bei uns genau richtig!

Kontaktieren Sie uns einfach für ein erstes, völlig unverbindliches Gespräch.

Bei My-Jura-Help profitieren Sie von über 36 Jahren Erfahrung, individueller Betreuung und praxisnaher Klausurtechnik.

Ihr My-Jura-Help-Team

 

Unsere Angebote:

Vorbereitung für das Examen:
Jura Examensrepetitorium
Examen - Einsendeklausurenkurs
Crashkurs -Examen - 2 Monate
Examen - mündliche Prüfung


Vorbereitung auf alle universitären Prüfungsleistungen:
Jura Nachhilfe für Uni-Klausuren
Online Einsendeklausurenkurs für Uni-Klausuren
Unterstützung & Hilfe bei Hausarbeiten
Unterstützung bei Schwerpunkt- und Seminararbeiten – auf Anfrage 


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Redaktionell verantwortlich nach § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV):
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