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Welche Themen und Rechtsgebiete könnten in einer Klausur im Strafrecht abgefragt werden?

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Obwohl im Strafrecht weniger Gesetze gelten als im Zivilrecht, ist die Stofffülle in diesem Fach nicht geringer. Das liegt daran, dass im Strafrecht eine Vielzahl an Meinungsstreitigkeiten existiert, von denen viele nicht nur in Klausuren an der Universität, sondern vor allem im Examen relevant sind.

Viele Studierende fragen sich, worauf sie sich bei der Vorbereitung für die bevorstehende Zulassungs- oder Zwischenprüfung konzentrieren sollen. Was sollte man lernen, um die große Stoffmenge eingrenzen zu können? Um diese Fragen zu beantworten, ist es wichtig, die Prüfungsrelevanz der einzelnen Themenbereiche zu kennen und sich auf die Kernaspekte zu fokussieren. Dabei hilft es, sich an den häufig wiederkehrenden Klausurfragen sowie an den Schwerpunkten vergangener Prüfungen zu orientieren. Zudem ist eine strukturierte Herangehensweise beim Lernen unerlässlich:

Auch hier gilt, wie im Zivilrecht: Statt alles konzeptlos zu lernen, sollte die Lernzeit gezielt auf die wichtigsten Themen für die anstehende Klausur verteilt werden. Es stellt sich die Frage, was bei einer Anfänger-Klausur abgefragt werden kann, und was bei einer Fortgeschrittenen-Klausur sowie im Examen relevant ist.

Der Wissensstand für das erste Juristische Staatsexamen im Strafrecht ist eine ganz andere Frage. In Kürze werden wir einen Blogbeitrag veröffentlichen, in dem wir die Unterschiede im Wissensstand zwischen Uni-Klausuren und dem Examenswissen in den drei großen Rechtsgebieten näher erläutern.

Doch zurück zur Kernfrage: Welches Wissen ist bei den Uni-Klausuren eigentlich klausurrelevant? Eine klare Gliederung der zentralen Tatbestände, Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe, Strafvorschriften sowie Rechtsprechungen und Literaturmeinungen erleichtert die Übersicht erheblich. Es ist auch hilfreich, Musterklausuren durchzuarbeiten, um ein Gefühl für typische Fragestellungen zu entwickeln und die eigene Schreibzeit zu optimieren.

Im Strafrecht wird häufig gefragt, was man für die Klausur lernen sollte. Was ist aus dem Strafgesetzbuch (StGB) wirklich prüfungsrelevant und könnte in der Klausur abgefragt werden?

Insbesondere AnfängerInnen neigen dazu, die Tatbestände des Strafrechts anhand des klaren Prüfungsaufbaus – Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld – zu lernen. Strafrecht gehört eindeutig zu dem sogenannten „Lieblingsfach“ der AnfängerInnen.

Mit zunehmendem Studium ändert sich das jedoch: Im Hauptstudium wird deutlich, dass die Vielzahl an Meinungen, der teilweise veränderte Aufbau und die Herangehensweise – etwa bei Regelbeispielen oder Erfolgsqualifikationen – die Stofffülle überwältigend machen. Das führt oft zu Verwirrung, weil das Wissen aus dem allgemeinen Teil mit dem besonderen Teil verknüpft wird und die Grenzen zwischen den Themen verschwimmen.

Viele Problematiken im Besonderen Teil sind im fortgeschrittenen Studium so stark mit Kenntnissen aus dem Allgemeinen Teil verknüpft, dass es unerlässlich ist, schon bei den AnfängerInnen-Klausuren ein solides Grundwissen aus dem Allgemeinen Teil zu erwerben und zu vertiefen. Andernfalls entstehen im Hauptstudium große Lücken, die schwer zu schließen sind, wenn man erst später versucht, alles nachzuholen. Das gilt insbesondere, da im Examen zusätzlich der besondere Teil – z.B. Delikte gegen die Person, Eigentums- und Vermögensdelikte, Sexualdelikte, Betrug, Urkundenfälschung, Sachbeschädigung sowie Verkehrs- und Wirtschaftsdelikte – beherrscht werden muss.

Natürlich sind die Fälle, die sich mit strafrechtlich relevanten Handlungen befassen, für Anfänger oft spannender – etwa ein Fall, bei dem Alfons (A) seinen Hehler-Freund (B) zunächst niederschlägt, ihn anschließend im Keller anbindet und aus Rache tötet, nachdem dieser eine Affäre mit seiner Frau hatte. Solche Fälle laden dazu ein, die versteckten Problematiken und die jeweiligen Straftatbestände zu analysieren.

Im Gegensatz dazu wirken Fälle aus dem Familienrecht, z.B. die Frage, ob die Kosten einer Hochzeitsreise in Höhe von 5.000 € sich aus § 1299 i.V.m. § 1298 Abs. 1 BGB herleiten lassen, weniger spannend. Dennoch können auch solche Fälle sehr lehrreich sein.

Wir raten Anfängern dringend, beim Lernen des allgemeinen Teils im Strafrecht nicht nur rudimentär vorzugehen, sondern gezielt die relevanten Grundlagen zu erarbeiten. Das Studium der Rechtswissenschaften ist ein aufbauendes System: Große Lücken lassen sich später nur schwer schließen.

Um das besser zu veranschaulichen: Stellen Sie sich eine große Kiste voller bunter Stecknadeln vor. Um Ordnung zu schaffen, sortiert man sie nach Farben. Das klingt logisch. Doch im Strafrecht sind die Farbnuancen oft so komplex, dass es schwierig ist zu entscheiden, ob ein Türkis eher in die blaue oder in die grüne Kiste gehört – denn es hat Eigenschaften beider Farben. Ähnlich verhält es sich im Strafrecht: Die Einordnung erscheint manchmal nicht eindeutig.

In diesem Blog-Beitrag möchten wir versuchen, Licht ins „Farbchaos“ zu bringen.

Der klassische Prüfungsaufbau eines Erfolgsdelikts lautet:

  1. Tatbestandsmäßigkeit
  2. Rechtswidrigkeit
  3. Schuld

Für Anfänger ist es wichtig, zu wissen, dass die Klausur meist den Schwerpunkt im allgemeinen Teil hat, der grundlegende Begriffe wie Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld, Täter und Teilnahme behandelt.

Wenn man sich das Inhaltsverzeichnis eines Gesetzes ansieht – beispielsweise das StGB – erkennt man, dass die §§ 1–10 eher selten in Anfänger-Klausuren vorkommen. Besonders relevant sind die §§ 13 bis 35 sowie die §§ 52–55, weil sie die wichtigsten Regelungen im Allgemeinen Teil darstellen.

Das Lernen dieser Normen ist sinnvoll für die Klausur, allerdings nur, wenn man auch die Delikte im Besonderen Teil beherrscht. Denn nur die Kombination aus allgemeinem und besonderem Teil ermöglicht eine erfolgreiche Prüfung, wobei immer der Schwerpunkt hier im allgemeinen Teil liegt.

Wichtig ist außerdem, den Gutachtenstil zu beherrschen und die Problemstellung im Sachverhalt richtig zu erkennen. Bei Anfänger-Klausuren wird meist alles abgefragt, was zum allgemeinen Teil gehört, wobei Meinungsstreitigkeiten aus diesem Bereich den Schwerpunkt bilden.

Bei fortgeschrittenen Klausuren sind häufig Delikte wie Körperverletzung, Tötungsdelikte oder Vermögensstraftaten gefragt. Hier ist es besonders wichtig, den allgemeinen Teil sehr gut zu beherrschen, da viele Streitstände und unterschiedliche Auffassungen auftreten, die jedoch mit den Streitständen aus dem besonderen Teil einhergehen.

Prüfungsrelevante Themen im Strafrecht (Auswahl, nicht abschließend):

Allgemeiner Teil des StGB:

  • Grundprinzipien des Strafrechts
  • Straftatbestände (§§ 13 ff. StGB)
  • Vorsatz und Fahrlässigkeit
  • Versuch und Rücktritt (§§ 22 ff. StGB)
  • Tateinheit und Tatmehrheit
  • Schuld und Schuldausschlussgründe
  • Rechtswidrigkeit und Rechtfertigungsgründe (z.B. Notwehr, Notstand, Einwilligung)
  • Rücktritt vom Versuch, Strafmilderung
  • Konkurrenzrecht

Besondere Teile des StGB:

  • Delikte gegen die Person: Körperverletzung (§§ 223 ff. StGB), Totschlag (§ 212 StGB), Mord (§ 211 StGB)
  • Eigentums- und Vermögensdelikte: Diebstahl (§ 242 StGB), Raub (§ 249 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB)
  • Straftaten gegen die Freiheit: Nötigung (§ 240 StGB), Freiheitsberaubung (§ 239 StGB)
  • Sexualdelikte: Vergewaltigung (§ 177 StGB), sexueller Missbrauch
  • Betrug und Untreue: Betrug (§ 263 StGB), Untreue (§ 266 StGB)
  • Urkundenfälschung (§§ 267 ff. StGB)
  • Sachbeschädigung (§§ 306 ff. StGB)
  • Straßenverkehrsdelikte (§§ 315–316, 142 StGB)

Weitere Themen:

  • Strafrahmen, Nebenstrafen und Maßregeln
  • Täter- und Opferrecht
  • Strafprozessrechtliche Grundlagen (Verfahrensrecht, Beweisaufnahme)

Diese Aufzählung bildet die Basis für die meisten Klausuren im Strafrecht. Es ist essenziell, die jeweiligen Voraussetzungen, Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen sowie die relevanten Streitstände in Literatur und Rechtsprechung zu kennen.

Bei My-Jura-Help wissen wir genau, worauf es bei der Prüfungsvorbereitung im Strafrecht ankommt. Deshalb bereiten wir Sie individuell und fallbezogen auf Ihre Klausuren vor – mit speziell für Sie erstellten Fallbeispielen, die genau auf die relevanten Themen abgestimmt sind.

Unsere Methode basiert auf über 36 Jahren Erfahrung: Wir passen Ihr Wissen an die jeweiligen Rechtsgebiete an und entwickeln maßgeschneiderte Fälle, um Sie optimal auf die typische Klausur und den prüfungsrelevanten Pflichtstoff vorzubereiten.

Das Klausurtraining bei uns umfasst die Bearbeitung der Fälle, ausführliche Korrekturen, formulierungsspezifische Verbesserungsvorschläge sowie eine Bewertung Ihrer Leistungen. So erhalten Sie wertvolles Feedback und festigen Ihr Wissen durch praktische Anwendung.

Vertrauen Sie auf My-Jura-Help, um Ihre Prüfungen sicher zu bestehen. Kontaktieren Sie uns!


Möchten Sie mehr über unseren Einzelunterricht erfahren?

Hier finden Sie weitere Informationen: Jura-Nachhilfe für Uni-Klausuren


Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer nächsten Klausur im Strafrecht!

Ihr My-Jura-Help-Team


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Redaktionell verantwortlich nach § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV):
Fr. Müserref Yüksel
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Welche Themen und Rechtsgebiete könnten in einer Klausur in ZIVILRECHT abgefragt werden?

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Dass die Stofffülle im Fach Zivilrecht immens ist, ist sicherlich auch den Anfängern bekannt. Die meisten Studierenden fragen sich, was sie bei der Vorbereitung für die anstehende Zulassungs- oder Zwischenprüfungsklausuren wissen müssen. Was sollte man lernen, und welche Themen sind tatsächlich klausurrelevant, um die enorme Stoffmenge eingrenzen zu können? Um diese Fragen zu beantworten, ist es wichtig, die Prüfungsrelevanz der einzelnen Themenbereiche zu kennen und sich auf die Kernaspekte zu konzentrieren. Dabei hilft es, sich an den häufig wiederkehrenden Klausurfragen und den Schwerpunkten der vergangenen Prüfungen zu orientieren. Zudem ist eine strukturierte Herangehensweise beim Lernen unerlässlich: 
Anstatt alles konzeptlos lernen zu wollen, muss die Lernzeit gezielt auf die wichtigsten Themen verteilt werden. Eine klare Gliederung der wichtigsten Vertragsarten, Anspruchsgrundlagen und Rechtsprechungen erleichtert die Übersicht erheblich. Letztlich ist es auch hilfreich, Musterklausuren durchzuarbeiten, um ein Gefühl für die typische Fragestellung zu entwickeln und die eigene Zeit beim Schreiben zu optimieren.

Oft werden wir gefragt: 

Was ist aus dem BGB wirklich prüfungsrelevant und könnte in der Klausur abgefragt werden?

Im Zivilrecht gibt es eine Vielzahl klassischer und prüfungsrelevanter Rechtsgebiete, die regelmäßig in Klausuren behandelt werden.

Hier eine Übersicht der wichtigsten prüfungsrelevanten Bereiche:

1.     Allgemeiner Teil des BGB

o    Geschäftsfähigkeit (§§ 104 ff. BGB)

o    Stellvertretung (§§ 164 ff. BGB)

o    Anfechtung, Dissens, Willensmängel

2.     Vertragsschluss und -erfüllung

o    Angebot und Annahme (§§ 145 ff. BGB)

o    Anfechtung wegen Irrtum, Täuschung oder Drohung (§§ 119 ff.. BGB)

o    Widerruf und Rücktritt (§§ 355, 346 ff. BGB)

o    Leistungsstörungen: Verzug (§§ 286 ff. BGB), Unmöglichkeit (§§ 275 ff. BGB)

o    AGB-Kontrolle (§§ 305 ff. BGB)

3.     Mietrecht, Kaufrecht, Werkvertragsrecht

o    Mietminderung, Kündigung (§§ 535 ff., 543 BGB)

o    Gewährleistungsrechte beim Kauf (§§ 433 ff. BGB)

o    Werkvertrag: Mängel, Nachbesserung, Rücktritt (§§ 631 ff. BGB)

4.     Eigentum und Besitz

o    Eigentumsübertragung (§§ 929 ff. BGB)

o    Besitzschutz (§§ 854 ff. BGB)

o    Recht zum Besitz, Besitzdiener

o    Herausgabeansprüche bei Eigentums- und Besitzrechten

o    Eigentumserwerb

o    Eigentumsvorbehalt

o    Dienstbarkeiten

5.     Schadensersatz und Haftung

o    Schadensersatz bei Vertragsverletzungen (§§ 280 ff. BGB)

o    Deliktischer Schadensersatz (§§ 823 ff. BGB)

o    Haftung bei Gefährdungshaftung, Verschuldenshaftung

o    Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)

6.     Bereicherungsrecht

o    Leistungskondiktionen

o    Nichtleistungskondiktionen

7.     Verkehrssicherungspflichten und Gefährdungshaftung

o    Haftung bei Straßenverkehrsunfällen

o    Gefahrengenehmigungen und -risiken

8.     Familien- und Erbrecht (teilweise prüfungsrelevant)

o    Ehe, Scheidung, Unterhalt

o    Testament und Erbfolge

Diese oben aufgeführten Rechtsgebiete bilden die Grundlage für die meisten Klausuren im Zivilrecht. Es ist wichtig, die jeweiligen Voraussetzungen, Rechtsfolgen und Abgrenzungen und insbesondere Streitstände in Literatur und Rechtsprechung zu kennen.


Bei My-Jura-Help wissen wir genau, worauf es bei der Prüfungsvorbereitung im Zivilrecht ankommt. Deshalb bereiten wir Sie gezielt auf die anstehenden Klausuren in unserem Einzelunterricht vor – individuell und fallbezogen. Unsere einzigartige Methode basiert auf speziell für Sie erstellten Fallbeispielen, die exakt auf die Themen abgestimmt sind, die in Ihrer Klausur relevant sein könnten.

Dabei passen wir nicht nur Ihr vorhandenes Know-how an die jeweiligen Rechtsgebiete an, sondern entwickeln auch maßgeschneiderte Fälle, mit denen Sie die typische Klausur und den prüfungsrelevanten Pflichtstoff üben können. Dank unserer 36-jährigen Lehrerfahrung kennen wir die Schwerpunkte, Problematiken und Konstellationen, die in einem Sachverhalt in der Klausur häufig vorkommen.

Unsere speziell für Sie entwickelten Fälle helfen Ihnen, die komplexe Stofffülle im Zivilrecht effektiv zu bewältigen. Das anschließende schriftliche Klausurtraining, mit ausführlicher Korrektur und, wenn erforderlich, punktgenauen Formulierungsvorschlägen zur Verbesserung sowie der anschließenden Benotung, gibt Ihnen nochmals Feedback über Ihre bereits erzielten Erfolge und festigt Ihre Kenntnisse durch praktische Fallanwendung.

Mit My-Jura-Help sind Sie optimal auf die Klausur vorbereitet. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, um Ihre Prüfungen sicher zu meistern. Kontaktieren Sie uns!

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Hier gibt es weitere Informationen: Jura Nachhilfe für die Uni-Klausuren


Ob mit oder ohne unsere Unterstützung – wir wünschen Ihnen von My-Jura-Help viel Erfolg bei Ihrer nächsten Klausur im Zivilrecht!


Ihr My-Jura-Help Team
 

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