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Ist es soweit? Steht die Examensvorbereitung an?

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Neben unzähligen Fragen, wie ob man ein kommerzielles oder ein universitäres Repetitorium besuchen sollte oder sich lieber in einer kleinen Lerngemeinschaft auf das Examen vorbereitet, welche Bücher man noch besorgen sollte, bis hin zur Frage, wie viele Wissenslücken im prüfungsrelevanten Lehrstoff bestehen, die man aktuell wirklich kennt – all das beschäftigt nahezu alle Kandidatinnen und Kandidaten. Dieses Problem ist bekannt und stellt sowohl Studierende als auch Lehrende mit wenig Erfahrung immer wieder vor Herausforderungen.

Auf den ersten Blick scheint die Lösung einfach: Nur das, was im Prüfungsrecht explizit gefordert wird, muss gelernt werden. Doch in der Praxis zeigt sich, dass die tatsächliche Antwort deutlich komplexer ist. 

Eine naheliegende Annahme lautet: Man sollte sich auf die im Gesetz genannten Normen konzentrieren. Dabei empfiehlt es sich, die relevanten Gesetze und Verordnungen genau zu studieren, etwa das Deutsche Richtergesetz, die Juristenausbildungsgesetze der Bundesländer sowie die jeweiligen Prüfungsordnungen der Universitäten. Diese Dokumente definieren, welche Rechtsgebiete und Normen Bestandteil des Prüfungsstoffs sind und beherrscht werden müssen. Betrachtet man die gesetzlichen Vorgaben, wird schnell klar, dass der Stoff im Zivilrecht enorm umfangreich ist. Die ersten beiden Bücher des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gehören dabei meist zum Pflichtstoff, wobei es auch Ausnahmen gibt. Dennoch verbleiben Hunderte von Paragrafen, die potenziell prüfungsrelevant sein könnten. Auch die weiteren Bücher des BGB sind nicht pauschal ausgeschlossen, sodass sich insgesamt eine große Menge an Normen ergibt, die laut Prüfungsordnung abgefragt werden können.

In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die tatsächliche Prüfungsrelevanz noch viel weiter gefasst ist. Es reicht nicht aus, nur die Gesetzestexte zu kennen; vielmehr müssen auch die Auslegung und die praktische Anwendung der Vorschriften beherrscht werden, ebenso wie die unterschiedlichen Ansichten in Literatur und Rechtsprechung. 

Ein Beispiel: Sachenrecht – sollen nur die zentralen Regelungen als relevant angesehen werden, oder auch alle dazugehörigen Vorschriften? Um es näher zu verdeutlichen: Betrachten wir die Grundschuld. Bedeutet das, dass nur das Recht der Hypothek geprüft wird, oder sind auch die Vorschriften zur Grundschuld Teil des Prüfstoffs? Oft verlangen die Prüfungsordnungen Kenntnisse in Nebenbereichen wie Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht oder Zivilverfahrensrecht. Hier bleibt oft unklar, wie tiefgehend dieses Wissen gefordert ist.

Selbst wenn man sich strikt an die Prüfungsordnung hält und nur die explizit genannten Normen lernt, bleibt eine enorme Menge an Vorschriften, die potenziell geprüft werden könnten. Es ist praktisch unmöglich, alles vollständig zu beherrschen, da dies einem Umfang von mehreren zehntausend Seiten an juristischen Kommentaren entsprechen würde. Keine Kandidatin und kein Kandidat können ein so umfassendes Wissen in der Tiefe abrufen. 

Ähnlich verhält es sich im öffentlichen Recht. Hierzu zählen insbesondere die Grundrechte, das allgemeine, wie auch besondere Verwaltungsrecht inklusive aller Klagearten, Staats- und Staatsorganisationsrecht und das Kommunalrecht, wie auch Europarecht. 

Strafrecht ist zwar vom Gesetzeswerk nicht umfangreich, jedoch gibt es hier unendlich viele examensrelevante Meinungsstreite.

Daraus folgt die wichtigste Erkenntnis: Jede/r Lernende wird vermutlich an manchen Stellen Lücken aufweisen. Ziel ist nicht, das gesamte prüfungsrelevante Wissen perfekt zu beherrschen, sondern vielmehr, gezielt Schwerpunkte zu setzen. Das System des Prüfungsstoffs ist kein geschlossenes Ganzes ohne Zwischenräume, sondern bewusst mit Lücken gestaltet. Entscheidend ist daher nicht, ob Lücken entstehen, sondern wie man diese strategisch nutzt, um die begrenzten Ressourcen optimal einzusetzen.

Ein Bild, das Text, Person, Buch, Kleidung enthält.

KI-generierte Inhalte können fehlerhaft sein.Effektive Examensvorbereitung bedeutet also nicht, alle Wissenslücken zu vermeiden, sondern sie gezielt an den richtigen Stellen zu schließen. Die Herausforderung besteht darin, eine sinnvolle Priorisierung vorzunehmen. Es gilt zu bestimmen, welche Themen besonders wichtig sind und wie das Lernpensum sinnvoll strukturiert werden kann. Und da ist jeder Mensch – und damit auch jeder Examenskandidat – anders. Es gibt kein allumfassendes, fertiges Konzept oder eine Schablone, die für alle Examenskandidaten gleichermaßen gilt.

Jeder Mensch ist individuell – und das ist gut so! Wie schön, dass wir Menschen und damit auch Examensprüfungskandidaten alle unterschiedlich sind. Unterschiedlich in Persönlichkeit, in der Auffassungsgabe, im Knowhow, das sie aus dem Studium mitbringen, und in vielem mehr. Einige lernen visuell besser, andere benötigen unbedingt schriftliche Unterlagen, weil sie sich dadurch mehr Sicherheit glauben zu verschaffen. Viele wissen nicht einmal, welcher Lerntyp sie sind. Ein schier riesiger Berg an Fragen. Soll man sich damit beschäftigen, um effizienter lernen zu können? Oder doch eher eruieren, welcher Lernstil am besten passt, um das prüfungsrelevante Wissen zu beherrschen?

Und weil die Menschen, ebenso wie die Examenskandidaten, unterschiedlich sind, stoßen klassische Repetitorien oder universitäre Angebote durch ihre Gruppengröße und Standardmaterialien gelegentlich an Grenzen, wenn es um individuelle Förderung geht. 

30, 50, 80 oder mehr Prüflinge bekommen in diesen Repetitorien den gleichen Fall – obwohl jeder einzelne für sich ein anderes Knowhow mitbringt und auch ein anderer Lerntyp ist. Einige Examenswiederholer sind dabei, neben Kandidaten, die erstmals den Freiversuch wagen.

Wir bei My-Jura-Help haben in den vergangenen 36 Jahren, in denen wir Studierende auf ihre Uni-Klausuren und Hausarbeiten vorbereiten sowie Examenskandidaten auf das erste Staatsexamen, am Anfang nahezu sämtliche Konzepte ausprobiert. Dabei haben wir unser Unterrichtskonzept kontinuierlich verfeinert und effizienter gestaltet. Vor vielen Jahrzehnten haben wir erkannt, dass nur tatsächlich ein individueller Eins-zu-Eins-Unterricht, bei dem für jeden Prüfling alle Lehrmaterialien individuell erstellt werden – stets passend zum vorhandenen Knowhow und den Prüfungsanforderungen –, wirklich erfolgreich ist. Und wenn sich der Prüfling und damit unser Kunde verbessert, passen wir die Materialien entsprechend an, da alle Unterrichtsmaterialien individuell gefertigt werden. Nur so kann der Lernerfolg maximiert werden. Unsere individuelle Betreuung hat vielen Teilnehmenden geholfen, sich gezielt zu verbessern – auch mit Blick auf anspruchsvolle Notenziele bis hin zu zweistelligen Prädikatsnoten.

Was bei allen jedoch gleich ist: Der Lehrstoff muss stets direkt anhand von Fällen gelernt werden. Wir legen besonderen Wert darauf, unsere Materialien im Einzelunterricht gezielt auf die jeweiligen Bedürfnisse der Teilnehmenden zuzuschneiden

Außerdem haben wir die Erfahrung gemacht, dass die Ausgabe von Sachverhalten im Vorfeld – bei der der Kunde eine gewisse Zeit erhält, um diese selbst zu lösen, um sie anschließend mit dem Dozenten oder Repetitor zu besprechen – nicht effizient genug ist. Der Weg, wie ein Fall systematisch angegangen werden kann – einschließlich der Frage, welche methodischen „Handwerkzeuge“ dafür geeignet sind, um auf Basis des Gesetzestextes rechtliche Lösungen zu entwickeln – wird in vielen Lehrformaten nicht ausdrücklich vermittelt. Bei uns hingegen bildet diese individuelle Herangehensweise einen zentralen Bestandteil des didaktischen Konzepts.

Seit Jahren setzen wir auf einen praxisorientierten Ansatz, der sich in vielen erfolgreichen Prüfungsleistungen unserer Teilnehmenden widerspiegelt. Bei My-Jura-Help erhält der Kunde im Vorfeld keine Sachverhalte! Denn im Examen (oder bei den Uni-Klausuren) bekommt er/sie ebenfalls keinen Fall vorab. Warum also nicht direkt so lernen, wie es die Prüfungssituation erfordert? Genau das muss, mit Blick auf ein gesundes Zeitmanagement, prüfungsnah geübt werden.

Nur zwei Dinge sind bei uns anders: Der Kunde erhält im Vorfeld die Themen, auf die die Fälle dann basieren. Somit hat er genügend Zeit, sich gezielt auf diese Themen vorzubereiten. Wenn dann in Echtzeit – wie in einer echten Prüfung – sein/e Dozent/Repetitor ihm/ihr einen individuell für ihn/sie erstellten Sachverhalt präsentiert, so unterstützt der Dozent Schritt für Schritt ihn/sie bei der Falllösung, vermittelt das Handwerkszeug und zeigt, wie er/sie in der Prüfungssituation an einen solchen Fall mit dieser Problematik herangehen muss – ohne viel Zeit zu verlieren.

Wir lassen unsere Kunden damit nicht allein, einen Fall lösen zu müssen, um ihn anschließend zu besprechen. 

Nach 36 Jahren Erfahrung sind wir überzeugt: Nur so kann effizient gelernt werden. Am Ende jedes Termins erhält der Kunde eine Lösungsskizze des besprochenen Falls sowie Zusammenfassungen der Thematik, Prüfungsschemata und Streitstände. All die Dinge für eine gute Nacharbeitung und Wiederholung!

Doch unsere Betreuung endet damit nicht: Im Anschluss soll der Kunde, nachdem er mündlich gelernt hat, wie er an einen solchen Fall herangehen muss, die Hausaufgabe erhalten, den Fall eigenständig im Gutachten zu lösen.
Natürlich fließt in die Benotung der schriftlichen Arbeit die Besprechung des Falls, die Lösungsskizzen usw. ein. Unsere interne Bewertung von bestandenen Klausuren orientiert sich an hohen Standards – die Mehrzahl unserer Teilnehmer berichten regelmäßig von überdurchschnittlichen Prüfungsergebnissen nach unserer Vorbereitung (s. Rezensionen).

Unsere Dozenten und Repetitoren bei My-Jura-Help begleiten die Teilnehmenden auch über die Live-Termine hinaus – mit einer Betreuung, die kontinuierlich auf das individuelle Lernziel abgestimmt ist. 

Unsere Betreuung orientiert sich flexibel am Bedarf unserer Teilnehmenden – auch außerhalb der regulären Termine stehen wir unterstützend zur Seite. Die Philosophie unserer Arbeit ist, dass wir den Erfolg des Kunden als unseren eigenen ansehen. Aufgrund unserer Erfahrung setzen wir alles daran, die Prüfungskandidaten in allen Fragen bestmöglich zu unterstützen – nicht nur während der Eins-zu-Eins-Livetermine.

Bereits im Vorfeld beginnt unsere Betreuung und das Coaching. Der Kunde muss sich nicht mit all den oben genannten Fragen und Sorgen beschäftigen. Wozu hat er uns? Er ist an uns als individuellen Anbieter von Einzelunterricht herangetreten, um sich nicht weiter über diese Fragen Gedanken machen zu müssen. Er soll sich nur noch auf den Lehrstoff konzentrieren.

In unserem ersten "Kennenlern"-Termin (so nennen wir den ersten Livetermin bei My-Jura-Help) erkennen wir sehr schnell, in welchem Wissensstand der Prüfling sich befindet. Denn bereits vor diesem Termin haben wir über eine Stunde und meist mehr, mit dem Kunden ein völlig kostenloses und unverbindliches Vorgespräch/Interview geführt. Erst danach erstellt unser erfahrener Dozent/Repetitor die Unterrichtsmaterialien für den ersten Livetermin. Diese sind so konzipiert, dass sie das aktuelle Knowhow des Kunden berücksichtigen, inklusive dessen bisheriger Lerninhalte, Noten in den jeweiligen Fächern, bisher besuchte Repetitorien (ob kommerziell oder nur Uni-intern). All dies fließt bereits in die Lehrunterlagen für den ersten Termin ein.

Im ersten Livetermin erkennt der Dozent anhand seines langjährigen Erfahrungsschatzes sehr schnell, welche Fehler der Prüfling macht, wenn er versucht, einen Fall ohne spezielle Vorbereitung zu lösen – so wie in einer echten Prüfung. Diese Erkenntnisse sind essenziell, um im Anschluss das individuelle Konzept für das eigentliche Repetitorium zu entwickeln. Dabei entscheiden wir, ob wir den Schwierigkeitsgrad der Fälle zunächst niedrig ansetzen oder auf einem mittleren Level beginnen. Ziel ist es, dass der Kunde Freude am Lernen hat. Mit jedem weiteren Termin steigern wir dann schrittweise den Schwierigkeitsgrad, stets abgestimmt auf den Wissens- und Entwicklungsstand des Kunden.

Bevor dieses maßgeschneiderte Lehrkonzept ausgearbeitet wird, nimmt sich der Dozent nochmals (manchmal sogar mehr als eine Stunde, auch weit darüber hinaus die Zeit), nach dem "Kennenlern-Termin" mit dem Kunden die im Livetermin erkannten Fehlerquellen zu besprechen, die ihm aufgefallen sind. Für diese zusätzliche Zeit zahlt der Kunde bei My-Jura-Help nichts. Das ist unser Service! 

Bei diesem Gespräch geht es auch darum, genau zu planen, wie im anschließenden Repetitorium das individuelle Gesamtpotenzial des Kunden erweitert und gesteigert werden kann. Dank unserer 36-jährigen Erfahrung können wir sehr gut einschätzen, wie wir den Kunden in all seiner Sorge und Angst vor der Prüfung bestmöglich unterstützen – als starker Partner und Mentor zugleich.

Das klingt nach viel Einsatz und Arbeit unsererseits? Ja, das ist definitiv so. Unser Angebot verbindet individuelle Betreuung mit einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Leistung und Kosten. 

Wenn der Kunde uns am Ende mit einer Prädikatsnote im zweistelligen Bereich bestätigt, dass sich all unsere Mühen gelohnt haben, dann ist das für uns die schönste Entlohnung.

Deshalb lieben wir, was wir tun: mit Leidenschaft all die Talente und Potentiale unserer Kunden nicht nur zu erkennen, sondern diese auch zu fördern und hervorzuholen – für den Erfolg unserer Kunden!

Unsere Kunden sollen sich keine Sorgen mehr machen und sich nicht mit den eingangs aufgeführten Fragen herumschlagen müssen. Wir übernehmen das mit unserem Erfahrungspotenzial – völlig individuell für jeden Kunden. Auch sollen sie sich keine Gedanken darüber machen, wann sie welches Lehrmaterial wiederholen müssen, weil wir den Lehrplan nicht nur individuell für sie erstellen und kontinuierlich an ihrem Erfolg arbeiten, den wir durch zusätzliches schriftliches Klausurentraining erfassen und anpassen, sondern wir bauen in die individuellen Fälle immer wieder auch Wiederholungen der Problematiken ein, sodass eine fallbezogene, automatische Abfrage wiederholend erfolgt.
 
Wie gehen wir damit um, wenn wir unterschiedlich starke Kandidaten mit verschiedenen Fällen betreuen?

Ein Beispiel dazu:

Kandidatin A möchte in den Freiversuch starten. Sie hat bisher nicht viel für die Uniklausuren gelernt und hat diese im sogenannten "Lücken-Lernen" alle mit fast der Mindestnote bestanden.

Kandidat B hat bereits einmal das Examen geschrieben und ist leider durchgefallen. Er hat ein großes kommerzielles Repetitorium kontinuierlich besucht; deren Unterrichtsmaterialien sind uns natürlich bekannt. Parallel hat er das Uni-Repetitorium genutzt und dort das Schreiben von Examensfällen geübt.

Es ist völlig klar, dass jemand wie Kandidatin A nicht nur Wissenslücken aufweist, sondern auch wenig Übung im Klausurenschreiben besitzt. Hierbei ist es besonders sinnvoll, im Vorgespräch den tatsächlichen Kenntnisstand zu ermitteln: 
Wie gut kann sie die Schwerpunkte eines Falls erkennen? Wie sicher ist sie im Gutachtenstil, juristische Gutachten zu verfassen? Und wo genau muss bei ihr angesetzt werden? Wenn die Ergebnisse des „Kennenlern“-Termins diese Einschätzung bestätigen, wissen wir, worauf wir den Fokus legen müssen.

Bei Kandidat B liegt die Ursache für das Nichtbestehen vermutlich im fehlenden Handwerkszeug; etwa darin, Schwerpunkte in einem Sachverhalt zu erkennen und diese gekonnt in einem juristischen Gutachten zu formulieren. Das Beherrschen des materiellen Rechts wird größtenteils vorhanden sein. Auch hier wird das erste Kennenlernen anhand eines Falls zeigen, ob die Vermutungen zutreffen. Wenn auch dieser Termin bestätigt, dass seine Schwächen in diesem Bereich liegen, können wir gezielt daran arbeiten.

Um das Vorgehen anhand eines „Klassikers“ im Strafrecht zu erklären: Nehmen wir den sogenannten „Jauchegruben-Fall“ (BGH, Urteil vom 26.04.1960 – 5 StR 77/60 – BGHSt 14, 193 f. = NJW 1960, 1261) als Beispiel.

Bei Kandidatin A würden wir am Anfang unserer Zusammenarbeit keine großen Schwierigkeiten im Bereich Strafrecht Allgemeiner Teil (AT) einbauen. Wichtig ist, dass sie zunächst die Basics versteht und ihre Wissenslücken schließt. Im Jauchegrubenfall hat der BGH festgestellt, dass es keinen Generalvorsatz geben kann, sondern die Verantwortlichkeit für einen Erfolg durch eine Kausalkette bejaht werden muss. Am Ende der jeweiligen Handlungsabschnitte des Täters steht ein tatbestandsmäßiger Erfolg. Aufgrund eines Irrtums geht der Täter jedoch davon aus, dass dieser bereits nach dem ersten Handlungsabschnitt – und nicht erst später – eingetreten ist.

Ausgehend vom Jauchegruben-Fall, den der Kandidat B parallel mit den Themen für die Vorbereitung im Vorfeld nochmals erhalten würde, würden wir für ihn einen Fall ausarbeiten, der vom dargestellten Kausalverlauf abweicht. Der Schwerpunkt liegt hier auf dem verfrühten Erfolgseintritt und dem dolus subsequens (= rückwirkender Vorsatz), basierend auf dem BGH-Beschluss vom 7. September 2017 (Az.: 2 StR 18/17).

Würde Kandidat B denselben Sachverhalt wie Kandidatin A erhalten, würde das vorhandene Potenzial des Kandidaten B verkümmern und keine zeiteffiziente Steigerung erreicht werden.
Da jeder Kunde ein unvergleichliches und unterschiedliches Knowhow sowie Können in der Anfertigung juristischer Gutachten mitbringt, erhält bei uns kein Kunde im gleichen Themenbereich exakt den gleichen Fall. Nur so können wir Fehler gezielt ausmerzen und die individuellen Stärken effizient fördern und auf die Herausforderungen eingehen.
 
Suchen Sie ebenfalls eine individuelle Betreuung und ein Coaching bei Ihrer Examensvorbereitung? Möchten Sie Ihr volles Potential ausschöpfen? 

Ohne sich ständig über das Prüfungswissen Gedanken machen zu müssen, ohne einen eigenen Lehrplan erstellen zu müssen, ohne wertvolle Zeit zu verschwenden, um herauszufinden, welches Wissen für eine Prädikatsnote notwendig ist – und dabei gezielt das Handwerkszeug für das Schreiben und die richtige Schwerpunktsetzung im gutachterlichen Lösen von Sachverhalten zu erlernen; nur anhand des Gesetzestextes Fälle gekonnt zu lösen, ohne jeden Meinungsstreit auswendig lernen zu müssen? Wenn Sie eine individuelle, zielgerichtete Vorbereitung suchen, könnte das Konzept von My-Jura-Help für Sie genau das Richtige sein.
 
Kontaktieren Sie uns für ein erstes, unverbindliches und kostenloses Vorgespräch!

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Und hier gibt es mehr Infos zu unserem bewährten Examensrepetitorium: My-Jura-Help Examensrepetitorium

Wir freuen uns darauf, auch Sie auf Ihrem Weg zum Erfolg begleiten zu dürfen!

Ihr My-Jura-Help Team



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Redaktionell verantwortlich nach § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV):
Fr. Müserref Yüksel
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