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Art. 5 GG – Meinungsfreiheit & Co. kompakt erklärt: Das müssen Sie für die Klausur wissen!

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Wir von My-Jura-Help möchten mit diesem neuen Blog-Beitrag erneut kostenlose Unterstützung bei der Vorbereitung auf die Klausur bieten – diesmal im Bereich der Grundrechte. Nach unserer Erfahrung ist Art. 5 GG ein häufiger Prüfungsgegenstand in Zulassungsklausuren und Zwischenprüfungen.


My-Jura-Help liefert Ihnen heute eine strukturierte Übersicht zu einem der wichtigsten Grundrechte im Öffentlichen Recht – Artikel 5 GG.

Ob Meinungsfreiheit, Pressefreiheit oder Kunstfreiheit: Dieser Artikel ist in Klausuren ebenso beliebt wie komplex. Mit unserem kompakten Leitfaden erfassen Sie alle relevanten Prüfungspunkte, Streitstände und typischen Probleme auf einen Blick.



1. Schutzbereich – Wer ist geschützt? Was ist geschützt?

Persönlicher Schutzbereich:

  • Jedermann-Grundrecht: Gilt für alle natürlichen Personen, auch Ausländer:innen.

  • Juristische Personen (z. B. Verlage, Rundfunkanstalten) sind über Art. 19 Abs. 3 GG ebenfalls geschützt.

Sachlicher Schutzbereich – die sechs „Freiheiten“:


Freiheit

Inhalt

Meinungsfreiheit
(Art. 5 I 1 Alt. 1 GG)

Schutz aller Meinungen – v. a. Werturteile. Keine Deckung für unwahre Tatsachen.

Informationsfreiheit

Recht auf Zugang zu allgemein zugänglichen Quellen.

Presse- und Rundfunkfreiheit

Schutz journalistischer Arbeit, Redaktionsgeheimnis, Quellen, etc.

Filmfreiheit

Schutz audiovisueller Meinungsäußerung.

Kunstfreiheit
(Art. 5 III GG)

Schutz künstlerischer Ausdrucksformen – ob Musik, Satire oder Karikatur.

Wissenschaftsfreiheit

Freie Forschung und Lehre.



2. Eingriff und Schranken: Wann darf der Staat einschränken?

Eingriff: Liegt vor, wenn ein klassischer oder faktischer Eingriff in die Freiheit besteht.

Rechtfertigung:

  • Art. 5 Abs. 2 GG ► Schranken nur durch allgemeine Gesetze, Jugendschutz, persönliche Ehre.

  • Art. 5 Abs. 3 GG (Kunst/Wissenschaft) ► nur verfassungsimmanente Schranken erlaubt!

Schranken-Schranken:

  • Zitiergebot (Art. 19 I 2 GG)

  • Verhältnismäßigkeit

  • Wesensgehaltsgarantie (Art. 19 II GG)



3. Klausurrelevante Probleme – Das sollten Sie beherrschen!

Meinungsbegriff:

  • Meinung = Werturteil ► geschützt

  • Tatsache = beweisbar ► nur geschützt, wenn wahr

  • Sonderfall: unwahre Tatsachen nicht geschützt

Schmähkritik:

  • Nicht jede Beleidigung ist Schmähkritik! Nur bei rein persönlicher Herabwürdigung ohne Sachbezug.

Allgemeine Gesetze (Art. 5 II GG):

  • h.M.: Meinungsneutralität ist Voraussetzung.

  • Bsp.: §§ 130, 185 StGB gelten als „allgemeine Gesetze“.

Kollision mit anderen Grundrechten:

  • z. B. Meinungsfreiheit vs. Persönlichkeitsrecht (Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG)

Kunst oder Meinung?

  • Böhmermann-Gedicht: Satire vs. Schmähkritik – ► Kunstfreiheit und Meinungsfreiheit abgrenzen!



4. Wichtige Streitstände – so punkten Sie in der Klausur

Meinungsbegriff

  • h.M.: Auch Tatsachengrundlagen mit wertender Tendenz sind geschützt.

  • a.A.: Nur reine Wertungen sind vom Schutz umfasst.

Allgemeines Gesetz

  • Kombinationsformel (h.M.): Gesetz ist „allgemein“, wenn es

    • nicht meinungsfeindlich ist und

    • dem Schutz eines Gemeinschaftsguts dient.

Schmähkritik

  • h.M.: Nur bei reiner Herabwürdigung ohne Sachbezug – restriktiv anwenden!

  • a.A.: Auch besonders aggressive Formulierungen genügen schon.

Kunstbegriff

  • Formaler: Schöpferische Gestaltung

  • Materieller: Sinnhafte Deutung

  • Offenheitstheorie: Mehrdeutigkeit

  • BVerfG verwendet meist alle drei Theorien kombiniert.



5. Klausurtipps

Prüfungsschema streng durchziehen & auf eine punktuelle saubere Subsumtion achten
Meinung vs. Tatsache klar trennen
Streitstände benennen & argumentativ abwägen und hinter jeder Ansicht subsumieren
Kollision mit anderen Grundrechten darstellen
Verhältnismäßigkeitsprüfung sauber aufbauen


Fazit:
Artikel 5 GG ist ein Prüfstein für Ihr verfassungsrechtliches Können. Wer hier sauber zwischen Meinung, Tatsache, Kunst und allgemeinen Gesetzen differenzieren kann, sammelt wertvolle Punkte.

Lern-Tipp: Bauen Sie sich ihr eigenes Prüfschema aus diesen Punkten – und trainieren Sie an aktuellen Beispielen (z. B. Böhmermann, Holocaust-Leugnung, Social Media-Posts)!


Zu wenig Zeit vor der Klausur? Wir helfen weiter!

Sie haben aktuell kaum noch Zeit, um die Stoffmenge zu bewältigen und gezielt zu lernen?
Dann kontaktieren Sie uns – und vereinbaren Sie noch heute einen Termin für Ihre individuelle Jura-Nachhilfe!

📌 Mehr Infos zu unseren Angeboten finden Sie hier:

Klausurentraining: Online - Einsendeklausurenkurs

Jura-Nachhilfe:  Jura-Nachhilfe für Uni-Klausuren


Ihr My-Jura-Help Team

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Welche Themen und Rechtsgebiete könnten in einer Klausur in ZIVILRECHT abgefragt werden?

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Dass die Stofffülle im Fach Zivilrecht immens ist, ist sicherlich auch den Anfängern bekannt. Die meisten Studierenden fragen sich, was sie bei der Vorbereitung für die anstehende Zulassungs- oder Zwischenprüfungsklausuren wissen müssen. Was sollte man lernen, und welche Themen sind tatsächlich klausurrelevant, um die enorme Stoffmenge eingrenzen zu können? Um diese Fragen zu beantworten, ist es wichtig, die Prüfungsrelevanz der einzelnen Themenbereiche zu kennen und sich auf die Kernaspekte zu konzentrieren. Dabei hilft es, sich an den häufig wiederkehrenden Klausurfragen und den Schwerpunkten der vergangenen Prüfungen zu orientieren. Zudem ist eine strukturierte Herangehensweise beim Lernen unerlässlich: 
Anstatt alles konzeptlos lernen zu wollen, muss die Lernzeit gezielt auf die wichtigsten Themen verteilt werden. Eine klare Gliederung der wichtigsten Vertragsarten, Anspruchsgrundlagen und Rechtsprechungen erleichtert die Übersicht erheblich. Letztlich ist es auch hilfreich, Musterklausuren durchzuarbeiten, um ein Gefühl für die typische Fragestellung zu entwickeln und die eigene Zeit beim Schreiben zu optimieren.

Oft werden wir gefragt: 

Was ist aus dem BGB wirklich prüfungsrelevant und könnte in der Klausur abgefragt werden?

Im Zivilrecht gibt es eine Vielzahl klassischer und prüfungsrelevanter Rechtsgebiete, die regelmäßig in Klausuren behandelt werden.

Hier eine Übersicht der wichtigsten prüfungsrelevanten Bereiche:

1.     Allgemeiner Teil des BGB

o    Geschäftsfähigkeit (§§ 104 ff. BGB)

o    Stellvertretung (§§ 164 ff. BGB)

o    Anfechtung, Dissens, Willensmängel

2.     Vertragsschluss und -erfüllung

o    Angebot und Annahme (§§ 145 ff. BGB)

o    Anfechtung wegen Irrtum, Täuschung oder Drohung (§§ 119 ff.. BGB)

o    Widerruf und Rücktritt (§§ 355, 346 ff. BGB)

o    Leistungsstörungen: Verzug (§§ 286 ff. BGB), Unmöglichkeit (§§ 275 ff. BGB)

o    AGB-Kontrolle (§§ 305 ff. BGB)

3.     Mietrecht, Kaufrecht, Werkvertragsrecht

o    Mietminderung, Kündigung (§§ 535 ff., 543 BGB)

o    Gewährleistungsrechte beim Kauf (§§ 433 ff. BGB)

o    Werkvertrag: Mängel, Nachbesserung, Rücktritt (§§ 631 ff. BGB)

4.     Eigentum und Besitz

o    Eigentumsübertragung (§§ 929 ff. BGB)

o    Besitzschutz (§§ 854 ff. BGB)

o    Recht zum Besitz, Besitzdiener

o    Herausgabeansprüche bei Eigentums- und Besitzrechten

o    Eigentumserwerb

o    Eigentumsvorbehalt

o    Dienstbarkeiten

5.     Schadensersatz und Haftung

o    Schadensersatz bei Vertragsverletzungen (§§ 280 ff. BGB)

o    Deliktischer Schadensersatz (§§ 823 ff. BGB)

o    Haftung bei Gefährdungshaftung, Verschuldenshaftung

o    Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)

6.     Bereicherungsrecht

o    Leistungskondiktionen

o    Nichtleistungskondiktionen

7.     Verkehrssicherungspflichten und Gefährdungshaftung

o    Haftung bei Straßenverkehrsunfällen

o    Gefahrengenehmigungen und -risiken

8.     Familien- und Erbrecht (teilweise prüfungsrelevant)

o    Ehe, Scheidung, Unterhalt

o    Testament und Erbfolge

Diese oben aufgeführten Rechtsgebiete bilden die Grundlage für die meisten Klausuren im Zivilrecht. Es ist wichtig, die jeweiligen Voraussetzungen, Rechtsfolgen und Abgrenzungen und insbesondere Streitstände in Literatur und Rechtsprechung zu kennen.


Bei My-Jura-Help wissen wir genau, worauf es bei der Prüfungsvorbereitung im Zivilrecht ankommt. Deshalb bereiten wir Sie gezielt auf die anstehenden Klausuren in unserem Einzelunterricht vor – individuell und fallbezogen. Unsere einzigartige Methode basiert auf speziell für Sie erstellten Fallbeispielen, die exakt auf die Themen abgestimmt sind, die in Ihrer Klausur relevant sein könnten.

Dabei passen wir nicht nur Ihr vorhandenes Know-how an die jeweiligen Rechtsgebiete an, sondern entwickeln auch maßgeschneiderte Fälle, mit denen Sie die typische Klausur und den prüfungsrelevanten Pflichtstoff üben können. Dank unserer 36-jährigen Lehrerfahrung kennen wir die Schwerpunkte, Problematiken und Konstellationen, die in einem Sachverhalt in der Klausur häufig vorkommen.

Unsere speziell für Sie entwickelten Fälle helfen Ihnen, die komplexe Stofffülle im Zivilrecht effektiv zu bewältigen. Das anschließende schriftliche Klausurtraining, mit ausführlicher Korrektur und, wenn erforderlich, punktgenauen Formulierungsvorschlägen zur Verbesserung sowie der anschließenden Benotung, gibt Ihnen nochmals Feedback über Ihre bereits erzielten Erfolge und festigt Ihre Kenntnisse durch praktische Fallanwendung.

Mit My-Jura-Help sind Sie optimal auf die Klausur vorbereitet. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, um Ihre Prüfungen sicher zu meistern. Kontaktieren Sie uns!

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Hier gibt es weitere Informationen: Jura Nachhilfe für die Uni-Klausuren


Ob mit oder ohne unsere Unterstützung – wir wünschen Ihnen von My-Jura-Help viel Erfolg bei Ihrer nächsten Klausur im Zivilrecht!


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