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Zivilrechtsklausur sicher bestehen? – Die wichtigsten Themen im Überblick

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Wir von My-Jura-Help möchten Sie auch diesmal bei der Vorbereitung auf Ihre Zivilrechtsklausur unterstützen – mit einem kostenlosen Überblick über die wichtigsten prüfungsrelevanten Inhalte.

My-Jura-Help

Die nachfolgenden Themen zählen nach unserer Erfahrung zu den häufigsten Schwerpunkten in Zulassungsklausuren und Zwischenprüfungen. Eine gute Kenntnis dieser Bereiche verschafft Ihnen einen klaren Vorteil in der Klausur.

In diesem Beitrag finden Sie eine strukturierte Zusammenfassung mit:

  • Prüfungsschemata
  • relevanten Streitständen
  • gesetzlichen Grundlagen
  • sowie einer Auswahl klausurtypischer Urteile

Diese Übersicht ist ideal, um sich einen fundierten Überblick zu verschaffen und gezielt zu lernen.

 


Häufig geprüfte Themen im Zivilrecht (insb. im BGB AT, Schuldrecht AT/BT, Sachenrecht)

1. Anspruchsgrundlagen & Anspruchsprüfung (BGB AT / Schuldrecht AT)

Typische Normen:

  • § 433 BGB (Kaufvertrag)
  • § 280 BGB (Schadensersatz wegen Pflichtverletzung)
  • § 823 I BGB (Deliktsrecht)
  • § 812 I 1 BGB (Bereicherungsrecht)
  • § 985 BGB (Eigentumsherausgabe)

Prüfungsschema: Anspruchsgrundlagen allgemein

  1. Anspruch entstanden?
    • Anspruchsgrundlage prüfen
    • Wirksames Schuldverhältnis (z. B. Vertragsschluss nach § 145 ff. BGB)
    • Keine rechtshindernden Einwendungen (z. B. Geschäftsunfähigkeit § 104 BGB)
  2. Anspruch untergegangen?
    • z. B. durch Erfüllung (§ 362 BGB), Aufrechnung (§ 387 BGB), Rücktritt (§§ 323, 346 ff. BGB)
  3. Anspruch durchsetzbar?
    • Keine Einreden (z. B. Verjährung §§ 194 ff. BGB, Zurückbehaltungsrecht § 273 BGB)


2. Vertragsschluss & Willenserklärung (BGB AT)

Normen: §§ 104 ff., 119 ff., 145 ff. BGB

Prüfungsschema: Vertragsschluss

  1. Angebot (§ 145 BGB)
  2. Annahme (§ 147 ff. BGB)
  3. Zugang (§ 130 BGB)
  4. Rechtzeitigkeit (§ 147 BGB)
  5. Abschluss durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen

Streitstände:

  • Abgrenzung invitatio ad offerendum ↔ Angebot
  • Zugang bei Abwesenheit: Ab wann wirksam? (Streit bei elektronischer Kommunikation)
  • Widerruf: § 130 I 2 BGB vs. tatsächlicher Zugang

Urteil: BGH VII ZR 895/21 – Zugang einer E-Mail ► Zugang bei elektronischen Erklärungen erfordert Abrufbarkeit unter gewöhnlichen Umständen



3. Anfechtung (§§ 119 ff. BGB)

Prüfungsschema:

  1. Anfechtbare Willenserklärung
  2. Anfechtungsgrund:
    • Inhaltsirrtum (§ 119 I 1 BGB)
    • Erklärungsirrtum (§ 119 I 2 BGB)
    • Eigenschaftsirrtum (§ 119 II BGB)
    • Arglistige Täuschung (§ 123 I BGB)
  3. Anfechtungserklärung (§ 143 BGB)
  4. Anfechtungsfrist (§ 121 oder § 124 BGB)
  5. Rechtsfolge: Nichtigkeit ex tunc (§ 142 BGB)

Streitstand:

  • Abgrenzung Erklärungs- vs. Inhaltsirrtum (Bedeutung der Erklärung?)
  • Kalkulationsirrtum – beachtlich? h.M.: nur bei offenem Kalkulationsirrtum

Urteil: BGHZ 139, 177–180  (Kalkulationsirrtum) ► Verdeckter Kalkulationsirrtum führt nicht zur Anfechtbarkeit



4. Leistungsstörungen (Schuldrecht AT)

  Schadensersatz wegen Pflichtverletzung (§§ 280 ff. BGB)

Prüfungsschema: § 280 I BGB

  1. Schuldverhältnis (§§ 241, 311 BGB)
  2. Pflichtverletzung
  3. Vertretenmüssen (§ 276 BGB)
  4. Schaden

  Bei Verzögerung: + § 286 BGB (Verzug)

  Bei Schlechtleistung: + § 281 BGB

  Bei Unmöglichkeit: + § 283 BGB

Streitstand:

  • Pflichtverletzung bei vorvertraglichem Schuldverhältnis
  • Abgrenzung von Garantieübernahme zu bloßer Leistungsbeschreibung

Urteil: NJW‑RR 2008, 564 – Pflichtverletzung bei Auskunftserteilung vor Vertragsschluss



5. Rücktritt  (§§ 323 ff., § 346 ff. BGB)

Prüfungsschema Rücktritt (§ 323 BGB):

  1. Gegenseitiger Vertrag
  2. Fälligkeit der Leistung
  3. Pflichtverletzung
  4. Fristsetzung (§ 323 I BGB) oder entbehrlich (§ 323 II BGB)
  5. Rücktrittserklärung (§ 349 BGB)

Rechtsfolge: Rückabwicklung nach §§ 346 ff. BGB

Streitstand:

  • Wann ist eine Fristsetzung entbehrlich?
  • Rücktritt bei Teilleistung oder Schlechtleistung (§ 323 V BGB)

Urteil: WM 2021, 2156; MDR 2021, 1459–1461  – Rücktritt trotz behebbaren Mangels möglich, wenn die Pflichtverletzung nicht unerheblich ist ► insbesondere bei arglistigem Verhalten oder erheblichen Folgen für den Käufer.



6. Eigentumsübertragung & Besitzschutz (Sachenrecht)

Normen: §§ 929 ff. BGB, § 985 BGB, §§ 861, 862 BGB

Prüfungsschema: Herausgabeanspruch (§ 985 BGB)

  1. Eigentum des Anspruchstellers
  2. Besitz des Anspruchsgegners
  3. Kein Recht zum Besitz (§ 986 BGB)

Streitstand:

  • Besitzdiener (§ 855 BGB) ► kein Besitz i.S.d. § 985 BGB
  • Anwartschaftsrecht als „quasi-Eigentum“?

Urteil: BGH, Urteil vom 18. September 2020 – V ZR 8/19 – Herausgabeanspruch trotz Besitzmittlungsverhältnis



7. Bereicherungsrecht (§§ 812 ff. BGB)

Prüfungsschema: § 812 I 1 Alt. 1 BGB (Leistungskondiktion)

  1. Etwas erlangt
  2. Durch Leistung des Anspruchstellers
  3. Ohne rechtlichen Grund

Rechtsfolge: Rückgewähr nach § 812 I 1 BGB

Streitstand:

  • Dreipersonenverhältnis, Abgrenzung Leistung ► Nichtleistungskondiktion (Alt. 2)

Urteil: BGHZ 148, 26 – Maßgeblich ist, ob der Empfänger die Zahlung als Leistung des Zuwendenden versteht.



8. Deliktsrecht (§§ 823 ff. BGB)

Prüfungsschema: § 823 I BGB

  1. Rechtsgutsverletzung (Leben, Körper, Gesundheit, Eigentum etc.)
  2. Handlung
  3. Kausalität
  4. Rechtswidrigkeit
  5. Verschulden
  6. Schaden

Streitstand:

  • Schutzbereich des Eigentums: kein reiner Vermögensschaden
  • Eingriff durch Unterlassen

Urteil: BGHZ 63, 356 ff. (Silo-Fall) – Abgrenzung Eigentumsschaden/ Vermögensschaden ► Reine Vermögensnachteile, die sich nur mittelbar aus dem Eigentum ergeben, genügen nicht


Und wenn Sie darüber hinaus individuelle Unterstützung benötigen – etwa beim Lösen konkreter Fälle, bei der gezielten Wiederholung oder bei der systematischen Klausurvorbereitung – bieten wir Ihnen gerne folgende Möglichkeiten:

1:1 Nachhilfeunterricht – persönlich, online und exakt auf Ihre Klausur zugeschnitten:    Jura-Nachhilfe

Online-Klausurentraining – mit realitätsnahen Einsendeklausuren und individueller Klausurkorrektur und BenotungOnline-Einsendeklausurenkurs

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie sich optimal auf Ihre Klausur vorbereiten möchten.

 

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Welche Themen und Rechtsgebiete könnten in einer Klausur in ZIVILRECHT abgefragt werden?

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Dass die Stofffülle im Fach Zivilrecht immens ist, ist sicherlich auch den Anfängern bekannt. Die meisten Studierenden fragen sich, was sie bei der Vorbereitung für die anstehende Zulassungs- oder Zwischenprüfungsklausuren wissen müssen. Was sollte man lernen, und welche Themen sind tatsächlich klausurrelevant, um die enorme Stoffmenge eingrenzen zu können? Um diese Fragen zu beantworten, ist es wichtig, die Prüfungsrelevanz der einzelnen Themenbereiche zu kennen und sich auf die Kernaspekte zu konzentrieren. Dabei hilft es, sich an den häufig wiederkehrenden Klausurfragen und den Schwerpunkten der vergangenen Prüfungen zu orientieren. Zudem ist eine strukturierte Herangehensweise beim Lernen unerlässlich: 
Anstatt alles konzeptlos lernen zu wollen, muss die Lernzeit gezielt auf die wichtigsten Themen verteilt werden. Eine klare Gliederung der wichtigsten Vertragsarten, Anspruchsgrundlagen und Rechtsprechungen erleichtert die Übersicht erheblich. Letztlich ist es auch hilfreich, Musterklausuren durchzuarbeiten, um ein Gefühl für die typische Fragestellung zu entwickeln und die eigene Zeit beim Schreiben zu optimieren.

Oft werden wir gefragt: 

Was ist aus dem BGB wirklich prüfungsrelevant und könnte in der Klausur abgefragt werden?

Im Zivilrecht gibt es eine Vielzahl klassischer und prüfungsrelevanter Rechtsgebiete, die regelmäßig in Klausuren behandelt werden.

Hier eine Übersicht der wichtigsten prüfungsrelevanten Bereiche:

1.     Allgemeiner Teil des BGB

o    Geschäftsfähigkeit (§§ 104 ff. BGB)

o    Stellvertretung (§§ 164 ff. BGB)

o    Anfechtung, Dissens, Willensmängel

2.     Vertragsschluss und -erfüllung

o    Angebot und Annahme (§§ 145 ff. BGB)

o    Anfechtung wegen Irrtum, Täuschung oder Drohung (§§ 119 ff.. BGB)

o    Widerruf und Rücktritt (§§ 355, 346 ff. BGB)

o    Leistungsstörungen: Verzug (§§ 286 ff. BGB), Unmöglichkeit (§§ 275 ff. BGB)

o    AGB-Kontrolle (§§ 305 ff. BGB)

3.     Mietrecht, Kaufrecht, Werkvertragsrecht

o    Mietminderung, Kündigung (§§ 535 ff., 543 BGB)

o    Gewährleistungsrechte beim Kauf (§§ 433 ff. BGB)

o    Werkvertrag: Mängel, Nachbesserung, Rücktritt (§§ 631 ff. BGB)

4.     Eigentum und Besitz

o    Eigentumsübertragung (§§ 929 ff. BGB)

o    Besitzschutz (§§ 854 ff. BGB)

o    Recht zum Besitz, Besitzdiener

o    Herausgabeansprüche bei Eigentums- und Besitzrechten

o    Eigentumserwerb

o    Eigentumsvorbehalt

o    Dienstbarkeiten

5.     Schadensersatz und Haftung

o    Schadensersatz bei Vertragsverletzungen (§§ 280 ff. BGB)

o    Deliktischer Schadensersatz (§§ 823 ff. BGB)

o    Haftung bei Gefährdungshaftung, Verschuldenshaftung

o    Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)

6.     Bereicherungsrecht

o    Leistungskondiktionen

o    Nichtleistungskondiktionen

7.     Verkehrssicherungspflichten und Gefährdungshaftung

o    Haftung bei Straßenverkehrsunfällen

o    Gefahrengenehmigungen und -risiken

8.     Familien- und Erbrecht (teilweise prüfungsrelevant)

o    Ehe, Scheidung, Unterhalt

o    Testament und Erbfolge

Diese oben aufgeführten Rechtsgebiete bilden die Grundlage für die meisten Klausuren im Zivilrecht. Es ist wichtig, die jeweiligen Voraussetzungen, Rechtsfolgen und Abgrenzungen und insbesondere Streitstände in Literatur und Rechtsprechung zu kennen.


Bei My-Jura-Help wissen wir genau, worauf es bei der Prüfungsvorbereitung im Zivilrecht ankommt. Deshalb bereiten wir Sie gezielt auf die anstehenden Klausuren in unserem Einzelunterricht vor – individuell und fallbezogen. Unsere einzigartige Methode basiert auf speziell für Sie erstellten Fallbeispielen, die exakt auf die Themen abgestimmt sind, die in Ihrer Klausur relevant sein könnten.

Dabei passen wir nicht nur Ihr vorhandenes Know-how an die jeweiligen Rechtsgebiete an, sondern entwickeln auch maßgeschneiderte Fälle, mit denen Sie die typische Klausur und den prüfungsrelevanten Pflichtstoff üben können. Dank unserer 36-jährigen Lehrerfahrung kennen wir die Schwerpunkte, Problematiken und Konstellationen, die in einem Sachverhalt in der Klausur häufig vorkommen.

Unsere speziell für Sie entwickelten Fälle helfen Ihnen, die komplexe Stofffülle im Zivilrecht effektiv zu bewältigen. Das anschließende schriftliche Klausurtraining, mit ausführlicher Korrektur und, wenn erforderlich, punktgenauen Formulierungsvorschlägen zur Verbesserung sowie der anschließenden Benotung, gibt Ihnen nochmals Feedback über Ihre bereits erzielten Erfolge und festigt Ihre Kenntnisse durch praktische Fallanwendung.

Mit My-Jura-Help sind Sie optimal auf die Klausur vorbereitet. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, um Ihre Prüfungen sicher zu meistern. Kontaktieren Sie uns!

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Hier gibt es weitere Informationen: Jura Nachhilfe für die Uni-Klausuren


Ob mit oder ohne unsere Unterstützung – wir wünschen Ihnen von My-Jura-Help viel Erfolg bei Ihrer nächsten Klausur im Zivilrecht!


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