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Welche Themen und Rechtsgebiete könnten in einer Klausur in ZIVILRECHT abgefragt werden?

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Dass die Stofffülle im Fach Zivilrecht immens ist, ist sicherlich auch den Anfängern bekannt. Die meisten Studierenden fragen sich, was sie bei der Vorbereitung für die anstehende Zulassungs- oder Zwischenprüfungsklausuren wissen müssen. Was sollte man lernen, und welche Themen sind tatsächlich klausurrelevant, um die enorme Stoffmenge eingrenzen zu können? Um diese Fragen zu beantworten, ist es wichtig, die Prüfungsrelevanz der einzelnen Themenbereiche zu kennen und sich auf die Kernaspekte zu konzentrieren. Dabei hilft es, sich an den häufig wiederkehrenden Klausurfragen und den Schwerpunkten der vergangenen Prüfungen zu orientieren. Zudem ist eine strukturierte Herangehensweise beim Lernen unerlässlich: 
Anstatt alles konzeptlos lernen zu wollen, muss die Lernzeit gezielt auf die wichtigsten Themen verteilt werden. Eine klare Gliederung der wichtigsten Vertragsarten, Anspruchsgrundlagen und Rechtsprechungen erleichtert die Übersicht erheblich. Letztlich ist es auch hilfreich, Musterklausuren durchzuarbeiten, um ein Gefühl für die typische Fragestellung zu entwickeln und die eigene Zeit beim Schreiben zu optimieren.

Oft werden wir gefragt: 

Was ist aus dem BGB wirklich prüfungsrelevant und könnte in der Klausur abgefragt werden?

Im Zivilrecht gibt es eine Vielzahl klassischer und prüfungsrelevanter Rechtsgebiete, die regelmäßig in Klausuren behandelt werden.

Hier eine Übersicht der wichtigsten prüfungsrelevanten Bereiche:

1.     Allgemeiner Teil des BGB

o    Geschäftsfähigkeit (§§ 104 ff. BGB)

o    Stellvertretung (§§ 164 ff. BGB)

o    Anfechtung, Dissens, Willensmängel

2.     Vertragsschluss und -erfüllung

o    Angebot und Annahme (§§ 145 ff. BGB)

o    Anfechtung wegen Irrtum, Täuschung oder Drohung (§§ 119 ff.. BGB)

o    Widerruf und Rücktritt (§§ 355, 346 ff. BGB)

o    Leistungsstörungen: Verzug (§§ 286 ff. BGB), Unmöglichkeit (§§ 275 ff. BGB)

o    AGB-Kontrolle (§§ 305 ff. BGB)

3.     Mietrecht, Kaufrecht, Werkvertragsrecht

o    Mietminderung, Kündigung (§§ 535 ff., 543 BGB)

o    Gewährleistungsrechte beim Kauf (§§ 433 ff. BGB)

o    Werkvertrag: Mängel, Nachbesserung, Rücktritt (§§ 631 ff. BGB)

4.     Eigentum und Besitz

o    Eigentumsübertragung (§§ 929 ff. BGB)

o    Besitzschutz (§§ 854 ff. BGB)

o    Recht zum Besitz, Besitzdiener

o    Herausgabeansprüche bei Eigentums- und Besitzrechten

o    Eigentumserwerb

o    Eigentumsvorbehalt

o    Dienstbarkeiten

5.     Schadensersatz und Haftung

o    Schadensersatz bei Vertragsverletzungen (§§ 280 ff. BGB)

o    Deliktischer Schadensersatz (§§ 823 ff. BGB)

o    Haftung bei Gefährdungshaftung, Verschuldenshaftung

o    Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)

6.     Bereicherungsrecht

o    Leistungskondiktionen

o    Nichtleistungskondiktionen

7.     Verkehrssicherungspflichten und Gefährdungshaftung

o    Haftung bei Straßenverkehrsunfällen

o    Gefahrengenehmigungen und -risiken

8.     Familien- und Erbrecht (teilweise prüfungsrelevant)

o    Ehe, Scheidung, Unterhalt

o    Testament und Erbfolge

Diese oben aufgeführten Rechtsgebiete bilden die Grundlage für die meisten Klausuren im Zivilrecht. Es ist wichtig, die jeweiligen Voraussetzungen, Rechtsfolgen und Abgrenzungen und insbesondere Streitstände in Literatur und Rechtsprechung zu kennen.


Bei My-Jura-Help wissen wir genau, worauf es bei der Prüfungsvorbereitung im Zivilrecht ankommt. Deshalb bereiten wir Sie gezielt auf die anstehenden Klausuren in unserem Einzelunterricht vor – individuell und fallbezogen. Unsere einzigartige Methode basiert auf speziell für Sie erstellten Fallbeispielen, die exakt auf die Themen abgestimmt sind, die in Ihrer Klausur relevant sein könnten.

Dabei passen wir nicht nur Ihr vorhandenes Know-how an die jeweiligen Rechtsgebiete an, sondern entwickeln auch maßgeschneiderte Fälle, mit denen Sie die typische Klausur und den prüfungsrelevanten Pflichtstoff üben können. Dank unserer 36-jährigen Lehrerfahrung kennen wir die Schwerpunkte, Problematiken und Konstellationen, die in einem Sachverhalt in der Klausur häufig vorkommen.

Unsere speziell für Sie entwickelten Fälle helfen Ihnen, die komplexe Stofffülle im Zivilrecht effektiv zu bewältigen. Das anschließende schriftliche Klausurtraining, mit ausführlicher Korrektur und, wenn erforderlich, punktgenauen Formulierungsvorschlägen zur Verbesserung sowie der anschließenden Benotung, gibt Ihnen nochmals Feedback über Ihre bereits erzielten Erfolge und festigt Ihre Kenntnisse durch praktische Fallanwendung.

Mit My-Jura-Help sind Sie optimal auf die Klausur vorbereitet. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, um Ihre Prüfungen sicher zu meistern. Kontaktieren Sie uns!

Wollen Sie mehr über unseren Einzelunterricht erfahren?

Hier gibt es weitere Informationen: Jura Nachhilfe für die Uni-Klausuren


Ob mit oder ohne unsere Unterstützung – wir wünschen Ihnen von My-Jura-Help viel Erfolg bei Ihrer nächsten Klausur im Zivilrecht!


Ihr My-Jura-Help Team
 

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Redaktionell verantwortlich nach § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV):
Fr. Müserref Yüksel
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Ist es soweit? Steht die Examensvorbereitung an?

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Neben unzähligen Fragen, wie ob man ein kommerzielles oder ein universitäres Repetitorium besuchen sollte oder sich lieber in einer kleinen Lerngemeinschaft auf das Examen vorbereitet, welche Bücher man noch besorgen sollte, bis hin zur Frage, wie viele Wissenslücken im prüfungsrelevanten Lehrstoff bestehen, die man aktuell wirklich kennt – all das beschäftigt nahezu alle Kandidatinnen und Kandidaten. Dieses Problem ist bekannt und stellt sowohl Studierende als auch Lehrende mit wenig Erfahrung immer wieder vor Herausforderungen.

Auf den ersten Blick scheint die Lösung einfach: Nur das, was im Prüfungsrecht explizit gefordert wird, muss gelernt werden. Doch in der Praxis zeigt sich, dass die tatsächliche Antwort deutlich komplexer ist. 

Eine naheliegende Annahme lautet: Man sollte sich auf die im Gesetz genannten Normen konzentrieren. Dabei empfiehlt es sich, die relevanten Gesetze und Verordnungen genau zu studieren, etwa das Deutsche Richtergesetz, die Juristenausbildungsgesetze der Bundesländer sowie die jeweiligen Prüfungsordnungen der Universitäten. Diese Dokumente definieren, welche Rechtsgebiete und Normen Bestandteil des Prüfungsstoffs sind und beherrscht werden müssen. Betrachtet man die gesetzlichen Vorgaben, wird schnell klar, dass der Stoff im Zivilrecht enorm umfangreich ist. Die ersten beiden Bücher des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gehören dabei meist zum Pflichtstoff, wobei es auch Ausnahmen gibt. Dennoch verbleiben Hunderte von Paragrafen, die potenziell prüfungsrelevant sein könnten. Auch die weiteren Bücher des BGB sind nicht pauschal ausgeschlossen, sodass sich insgesamt eine große Menge an Normen ergibt, die laut Prüfungsordnung abgefragt werden können.

In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die tatsächliche Prüfungsrelevanz noch viel weiter gefasst ist. Es reicht nicht aus, nur die Gesetzestexte zu kennen; vielmehr müssen auch die Auslegung und die praktische Anwendung der Vorschriften beherrscht werden, ebenso wie die unterschiedlichen Ansichten in Literatur und Rechtsprechung. 

Ein Beispiel: Sachenrecht – sollen nur die zentralen Regelungen als relevant angesehen werden, oder auch alle dazugehörigen Vorschriften? Um es näher zu verdeutlichen: Betrachten wir die Grundschuld. Bedeutet das, dass nur das Recht der Hypothek geprüft wird, oder sind auch die Vorschriften zur Grundschuld Teil des Prüfstoffs? Oft verlangen die Prüfungsordnungen Kenntnisse in Nebenbereichen wie Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht oder Zivilverfahrensrecht. Hier bleibt oft unklar, wie tiefgehend dieses Wissen gefordert ist.

Selbst wenn man sich strikt an die Prüfungsordnung hält und nur die explizit genannten Normen lernt, bleibt eine enorme Menge an Vorschriften, die potenziell geprüft werden könnten. Es ist praktisch unmöglich, alles vollständig zu beherrschen, da dies einem Umfang von mehreren zehntausend Seiten an juristischen Kommentaren entsprechen würde. Keine Kandidatin und kein Kandidat können ein so umfassendes Wissen in der Tiefe abrufen. 

Ähnlich verhält es sich im öffentlichen Recht. Hierzu zählen insbesondere die Grundrechte, das allgemeine, wie auch besondere Verwaltungsrecht inklusive aller Klagearten, Staats- und Staatsorganisationsrecht und das Kommunalrecht, wie auch Europarecht. 

Strafrecht ist zwar vom Gesetzeswerk nicht umfangreich, jedoch gibt es hier unendlich viele examensrelevante Meinungsstreite.

Daraus folgt die wichtigste Erkenntnis: Jede/r Lernende wird vermutlich an manchen Stellen Lücken aufweisen. Ziel ist nicht, das gesamte prüfungsrelevante Wissen perfekt zu beherrschen, sondern vielmehr, gezielt Schwerpunkte zu setzen. Das System des Prüfungsstoffs ist kein geschlossenes Ganzes ohne Zwischenräume, sondern bewusst mit Lücken gestaltet. Entscheidend ist daher nicht, ob Lücken entstehen, sondern wie man diese strategisch nutzt, um die begrenzten Ressourcen optimal einzusetzen.

Ein Bild, das Text, Person, Buch, Kleidung enthält.

KI-generierte Inhalte können fehlerhaft sein.Effektive Examensvorbereitung bedeutet also nicht, alle Wissenslücken zu vermeiden, sondern sie gezielt an den richtigen Stellen zu schließen. Die Herausforderung besteht darin, eine sinnvolle Priorisierung vorzunehmen. Es gilt zu bestimmen, welche Themen besonders wichtig sind und wie das Lernpensum sinnvoll strukturiert werden kann. Und da ist jeder Mensch – und damit auch jeder Examenskandidat – anders. Es gibt kein allumfassendes, fertiges Konzept oder eine Schablone, die für alle Examenskandidaten gleichermaßen gilt.

Jeder Mensch ist individuell – und das ist gut so! Wie schön, dass wir Menschen und damit auch Examensprüfungskandidaten alle unterschiedlich sind. Unterschiedlich in Persönlichkeit, in der Auffassungsgabe, im Knowhow, das sie aus dem Studium mitbringen, und in vielem mehr. Einige lernen visuell besser, andere benötigen unbedingt schriftliche Unterlagen, weil sie sich dadurch mehr Sicherheit glauben zu verschaffen. Viele wissen nicht einmal, welcher Lerntyp sie sind. Ein schier riesiger Berg an Fragen. Soll man sich damit beschäftigen, um effizienter lernen zu können? Oder doch eher eruieren, welcher Lernstil am besten passt, um das prüfungsrelevante Wissen zu beherrschen?

Und weil die Menschen, ebenso wie die Examenskandidaten, unterschiedlich sind, stoßen klassische Repetitorien oder universitäre Angebote durch ihre Gruppengröße und Standardmaterialien gelegentlich an Grenzen, wenn es um individuelle Förderung geht. 

30, 50, 80 oder mehr Prüflinge bekommen in diesen Repetitorien den gleichen Fall – obwohl jeder einzelne für sich ein anderes Knowhow mitbringt und auch ein anderer Lerntyp ist. Einige Examenswiederholer sind dabei, neben Kandidaten, die erstmals den Freiversuch wagen.

Wir bei My-Jura-Help haben in den vergangenen 36 Jahren, in denen wir Studierende auf ihre Uni-Klausuren und Hausarbeiten vorbereiten sowie Examenskandidaten auf das erste Staatsexamen, am Anfang nahezu sämtliche Konzepte ausprobiert. Dabei haben wir unser Unterrichtskonzept kontinuierlich verfeinert und effizienter gestaltet. Vor vielen Jahrzehnten haben wir erkannt, dass nur tatsächlich ein individueller Eins-zu-Eins-Unterricht, bei dem für jeden Prüfling alle Lehrmaterialien individuell erstellt werden – stets passend zum vorhandenen Knowhow und den Prüfungsanforderungen –, wirklich erfolgreich ist. Und wenn sich der Prüfling und damit unser Kunde verbessert, passen wir die Materialien entsprechend an, da alle Unterrichtsmaterialien individuell gefertigt werden. Nur so kann der Lernerfolg maximiert werden. Unsere individuelle Betreuung hat vielen Teilnehmenden geholfen, sich gezielt zu verbessern – auch mit Blick auf anspruchsvolle Notenziele bis hin zu zweistelligen Prädikatsnoten.

Was bei allen jedoch gleich ist: Der Lehrstoff muss stets direkt anhand von Fällen gelernt werden. Wir legen besonderen Wert darauf, unsere Materialien im Einzelunterricht gezielt auf die jeweiligen Bedürfnisse der Teilnehmenden zuzuschneiden

Außerdem haben wir die Erfahrung gemacht, dass die Ausgabe von Sachverhalten im Vorfeld – bei der der Kunde eine gewisse Zeit erhält, um diese selbst zu lösen, um sie anschließend mit dem Dozenten oder Repetitor zu besprechen – nicht effizient genug ist. Der Weg, wie ein Fall systematisch angegangen werden kann – einschließlich der Frage, welche methodischen „Handwerkzeuge“ dafür geeignet sind, um auf Basis des Gesetzestextes rechtliche Lösungen zu entwickeln – wird in vielen Lehrformaten nicht ausdrücklich vermittelt. Bei uns hingegen bildet diese individuelle Herangehensweise einen zentralen Bestandteil des didaktischen Konzepts.

Seit Jahren setzen wir auf einen praxisorientierten Ansatz, der sich in vielen erfolgreichen Prüfungsleistungen unserer Teilnehmenden widerspiegelt. Bei My-Jura-Help erhält der Kunde im Vorfeld keine Sachverhalte! Denn im Examen (oder bei den Uni-Klausuren) bekommt er/sie ebenfalls keinen Fall vorab. Warum also nicht direkt so lernen, wie es die Prüfungssituation erfordert? Genau das muss, mit Blick auf ein gesundes Zeitmanagement, prüfungsnah geübt werden.

Nur zwei Dinge sind bei uns anders: Der Kunde erhält im Vorfeld die Themen, auf die die Fälle dann basieren. Somit hat er genügend Zeit, sich gezielt auf diese Themen vorzubereiten. Wenn dann in Echtzeit – wie in einer echten Prüfung – sein/e Dozent/Repetitor ihm/ihr einen individuell für ihn/sie erstellten Sachverhalt präsentiert, so unterstützt der Dozent Schritt für Schritt ihn/sie bei der Falllösung, vermittelt das Handwerkszeug und zeigt, wie er/sie in der Prüfungssituation an einen solchen Fall mit dieser Problematik herangehen muss – ohne viel Zeit zu verlieren.

Wir lassen unsere Kunden damit nicht allein, einen Fall lösen zu müssen, um ihn anschließend zu besprechen. 

Nach 36 Jahren Erfahrung sind wir überzeugt: Nur so kann effizient gelernt werden. Am Ende jedes Termins erhält der Kunde eine Lösungsskizze des besprochenen Falls sowie Zusammenfassungen der Thematik, Prüfungsschemata und Streitstände. All die Dinge für eine gute Nacharbeitung und Wiederholung!

Doch unsere Betreuung endet damit nicht: Im Anschluss soll der Kunde, nachdem er mündlich gelernt hat, wie er an einen solchen Fall herangehen muss, die Hausaufgabe erhalten, den Fall eigenständig im Gutachten zu lösen.
Natürlich fließt in die Benotung der schriftlichen Arbeit die Besprechung des Falls, die Lösungsskizzen usw. ein. Unsere interne Bewertung von bestandenen Klausuren orientiert sich an hohen Standards – die Mehrzahl unserer Teilnehmer berichten regelmäßig von überdurchschnittlichen Prüfungsergebnissen nach unserer Vorbereitung (s. Rezensionen).

Unsere Dozenten und Repetitoren bei My-Jura-Help begleiten die Teilnehmenden auch über die Live-Termine hinaus – mit einer Betreuung, die kontinuierlich auf das individuelle Lernziel abgestimmt ist. 

Unsere Betreuung orientiert sich flexibel am Bedarf unserer Teilnehmenden – auch außerhalb der regulären Termine stehen wir unterstützend zur Seite. Die Philosophie unserer Arbeit ist, dass wir den Erfolg des Kunden als unseren eigenen ansehen. Aufgrund unserer Erfahrung setzen wir alles daran, die Prüfungskandidaten in allen Fragen bestmöglich zu unterstützen – nicht nur während der Eins-zu-Eins-Livetermine.

Bereits im Vorfeld beginnt unsere Betreuung und das Coaching. Der Kunde muss sich nicht mit all den oben genannten Fragen und Sorgen beschäftigen. Wozu hat er uns? Er ist an uns als individuellen Anbieter von Einzelunterricht herangetreten, um sich nicht weiter über diese Fragen Gedanken machen zu müssen. Er soll sich nur noch auf den Lehrstoff konzentrieren.

In unserem ersten "Kennenlern"-Termin (so nennen wir den ersten Livetermin bei My-Jura-Help) erkennen wir sehr schnell, in welchem Wissensstand der Prüfling sich befindet. Denn bereits vor diesem Termin haben wir über eine Stunde und meist mehr, mit dem Kunden ein völlig kostenloses und unverbindliches Vorgespräch/Interview geführt. Erst danach erstellt unser erfahrener Dozent/Repetitor die Unterrichtsmaterialien für den ersten Livetermin. Diese sind so konzipiert, dass sie das aktuelle Knowhow des Kunden berücksichtigen, inklusive dessen bisheriger Lerninhalte, Noten in den jeweiligen Fächern, bisher besuchte Repetitorien (ob kommerziell oder nur Uni-intern). All dies fließt bereits in die Lehrunterlagen für den ersten Termin ein.

Im ersten Livetermin erkennt der Dozent anhand seines langjährigen Erfahrungsschatzes sehr schnell, welche Fehler der Prüfling macht, wenn er versucht, einen Fall ohne spezielle Vorbereitung zu lösen – so wie in einer echten Prüfung. Diese Erkenntnisse sind essenziell, um im Anschluss das individuelle Konzept für das eigentliche Repetitorium zu entwickeln. Dabei entscheiden wir, ob wir den Schwierigkeitsgrad der Fälle zunächst niedrig ansetzen oder auf einem mittleren Level beginnen. Ziel ist es, dass der Kunde Freude am Lernen hat. Mit jedem weiteren Termin steigern wir dann schrittweise den Schwierigkeitsgrad, stets abgestimmt auf den Wissens- und Entwicklungsstand des Kunden.

Bevor dieses maßgeschneiderte Lehrkonzept ausgearbeitet wird, nimmt sich der Dozent nochmals (manchmal sogar mehr als eine Stunde, auch weit darüber hinaus die Zeit), nach dem "Kennenlern-Termin" mit dem Kunden die im Livetermin erkannten Fehlerquellen zu besprechen, die ihm aufgefallen sind. Für diese zusätzliche Zeit zahlt der Kunde bei My-Jura-Help nichts. Das ist unser Service! 

Bei diesem Gespräch geht es auch darum, genau zu planen, wie im anschließenden Repetitorium das individuelle Gesamtpotenzial des Kunden erweitert und gesteigert werden kann. Dank unserer 36-jährigen Erfahrung können wir sehr gut einschätzen, wie wir den Kunden in all seiner Sorge und Angst vor der Prüfung bestmöglich unterstützen – als starker Partner und Mentor zugleich.

Das klingt nach viel Einsatz und Arbeit unsererseits? Ja, das ist definitiv so. Unser Angebot verbindet individuelle Betreuung mit einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Leistung und Kosten. 

Wenn der Kunde uns am Ende mit einer Prädikatsnote im zweistelligen Bereich bestätigt, dass sich all unsere Mühen gelohnt haben, dann ist das für uns die schönste Entlohnung.

Deshalb lieben wir, was wir tun: mit Leidenschaft all die Talente und Potentiale unserer Kunden nicht nur zu erkennen, sondern diese auch zu fördern und hervorzuholen – für den Erfolg unserer Kunden!

Unsere Kunden sollen sich keine Sorgen mehr machen und sich nicht mit den eingangs aufgeführten Fragen herumschlagen müssen. Wir übernehmen das mit unserem Erfahrungspotenzial – völlig individuell für jeden Kunden. Auch sollen sie sich keine Gedanken darüber machen, wann sie welches Lehrmaterial wiederholen müssen, weil wir den Lehrplan nicht nur individuell für sie erstellen und kontinuierlich an ihrem Erfolg arbeiten, den wir durch zusätzliches schriftliches Klausurentraining erfassen und anpassen, sondern wir bauen in die individuellen Fälle immer wieder auch Wiederholungen der Problematiken ein, sodass eine fallbezogene, automatische Abfrage wiederholend erfolgt.
 
Wie gehen wir damit um, wenn wir unterschiedlich starke Kandidaten mit verschiedenen Fällen betreuen?

Ein Beispiel dazu:

Kandidatin A möchte in den Freiversuch starten. Sie hat bisher nicht viel für die Uniklausuren gelernt und hat diese im sogenannten "Lücken-Lernen" alle mit fast der Mindestnote bestanden.

Kandidat B hat bereits einmal das Examen geschrieben und ist leider durchgefallen. Er hat ein großes kommerzielles Repetitorium kontinuierlich besucht; deren Unterrichtsmaterialien sind uns natürlich bekannt. Parallel hat er das Uni-Repetitorium genutzt und dort das Schreiben von Examensfällen geübt.

Es ist völlig klar, dass jemand wie Kandidatin A nicht nur Wissenslücken aufweist, sondern auch wenig Übung im Klausurenschreiben besitzt. Hierbei ist es besonders sinnvoll, im Vorgespräch den tatsächlichen Kenntnisstand zu ermitteln: 
Wie gut kann sie die Schwerpunkte eines Falls erkennen? Wie sicher ist sie im Gutachtenstil, juristische Gutachten zu verfassen? Und wo genau muss bei ihr angesetzt werden? Wenn die Ergebnisse des „Kennenlern“-Termins diese Einschätzung bestätigen, wissen wir, worauf wir den Fokus legen müssen.

Bei Kandidat B liegt die Ursache für das Nichtbestehen vermutlich im fehlenden Handwerkszeug; etwa darin, Schwerpunkte in einem Sachverhalt zu erkennen und diese gekonnt in einem juristischen Gutachten zu formulieren. Das Beherrschen des materiellen Rechts wird größtenteils vorhanden sein. Auch hier wird das erste Kennenlernen anhand eines Falls zeigen, ob die Vermutungen zutreffen. Wenn auch dieser Termin bestätigt, dass seine Schwächen in diesem Bereich liegen, können wir gezielt daran arbeiten.

Um das Vorgehen anhand eines „Klassikers“ im Strafrecht zu erklären: Nehmen wir den sogenannten „Jauchegruben-Fall“ (BGH, Urteil vom 26.04.1960 – 5 StR 77/60 – BGHSt 14, 193 f. = NJW 1960, 1261) als Beispiel.

Bei Kandidatin A würden wir am Anfang unserer Zusammenarbeit keine großen Schwierigkeiten im Bereich Strafrecht Allgemeiner Teil (AT) einbauen. Wichtig ist, dass sie zunächst die Basics versteht und ihre Wissenslücken schließt. Im Jauchegrubenfall hat der BGH festgestellt, dass es keinen Generalvorsatz geben kann, sondern die Verantwortlichkeit für einen Erfolg durch eine Kausalkette bejaht werden muss. Am Ende der jeweiligen Handlungsabschnitte des Täters steht ein tatbestandsmäßiger Erfolg. Aufgrund eines Irrtums geht der Täter jedoch davon aus, dass dieser bereits nach dem ersten Handlungsabschnitt – und nicht erst später – eingetreten ist.

Ausgehend vom Jauchegruben-Fall, den der Kandidat B parallel mit den Themen für die Vorbereitung im Vorfeld nochmals erhalten würde, würden wir für ihn einen Fall ausarbeiten, der vom dargestellten Kausalverlauf abweicht. Der Schwerpunkt liegt hier auf dem verfrühten Erfolgseintritt und dem dolus subsequens (= rückwirkender Vorsatz), basierend auf dem BGH-Beschluss vom 7. September 2017 (Az.: 2 StR 18/17).

Würde Kandidat B denselben Sachverhalt wie Kandidatin A erhalten, würde das vorhandene Potenzial des Kandidaten B verkümmern und keine zeiteffiziente Steigerung erreicht werden.
Da jeder Kunde ein unvergleichliches und unterschiedliches Knowhow sowie Können in der Anfertigung juristischer Gutachten mitbringt, erhält bei uns kein Kunde im gleichen Themenbereich exakt den gleichen Fall. Nur so können wir Fehler gezielt ausmerzen und die individuellen Stärken effizient fördern und auf die Herausforderungen eingehen.
 
Suchen Sie ebenfalls eine individuelle Betreuung und ein Coaching bei Ihrer Examensvorbereitung? Möchten Sie Ihr volles Potential ausschöpfen? 

Ohne sich ständig über das Prüfungswissen Gedanken machen zu müssen, ohne einen eigenen Lehrplan erstellen zu müssen, ohne wertvolle Zeit zu verschwenden, um herauszufinden, welches Wissen für eine Prädikatsnote notwendig ist – und dabei gezielt das Handwerkszeug für das Schreiben und die richtige Schwerpunktsetzung im gutachterlichen Lösen von Sachverhalten zu erlernen; nur anhand des Gesetzestextes Fälle gekonnt zu lösen, ohne jeden Meinungsstreit auswendig lernen zu müssen? Wenn Sie eine individuelle, zielgerichtete Vorbereitung suchen, könnte das Konzept von My-Jura-Help für Sie genau das Richtige sein.
 
Kontaktieren Sie uns für ein erstes, unverbindliches und kostenloses Vorgespräch!

Hier unsere Kontakt-DatenKontakt

Und hier gibt es mehr Infos zu unserem bewährten Examensrepetitorium: My-Jura-Help Examensrepetitorium

Wir freuen uns darauf, auch Sie auf Ihrem Weg zum Erfolg begleiten zu dürfen!

Ihr My-Jura-Help Team



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Die Termine zu den Klausuren rücken immer näher!

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Bald ist es soweit! Viele Studierende schreiben bereits im Juni oder Juli ihre Abschlussklausuren, Prüfungen oder Zwischenprüfungen.

In den Anfangssemestern werden noch Arbeitsgemeinschaften (AGs) an der Universität angeboten. Wenn man Glück hat oder hatte und einen Platz in der gewünschten AG ergattern konnte, gehörte man zunächst zu den Auserwählten. 
Dann besteht die Hoffnung, dass die/der AG-Leiter/in didaktisch kompetent und motiviert ist, den Gutachtenstil gekonnt zu vermitteln. Denn in den Vorlesungen wird meist nur das materielle Recht behandelt, wobei jedoch in der Prüfungsklausur als Basic das Schreiben im Gutachtenstil verlangt wird. Mithin genau das, wird jedoch nicht in der Vorlesung dem Studierenden beigebracht. Schlussendlich wird jedoch in der Klausur, die Kombination von beidem vorausgesetzt: die Falllösung im Gutachtenstil, bei der man das materielle Recht stilsicher in einer gutachterlichen Lösung formulieren kann. Nur das Beherrschen des materiellen Rechts, bringt für das Bestehen einer Prüfungsklausur herzlich wenig, wenn das Schreiben eines juristischen Gutachtens im Gutachtenstil nicht sicher als Kernkompetenz beherrscht wird.

Manchmal hat man auch das Pech, dass die/der Leiter/in zwar den Willen dazu hat, aber nicht die Fähigkeit besitzt, den Gutachtenstil effizient zu vermitteln und beizubringen. Dabei ist genau dies die wichtige Fähigkeit, die den Erfolg im weiteren Jurastudium maßgeblich beeinflusst.

Als Studierende/r hofft man dann, wenigstens das Schreiben juristischer Gutachten durch die unzähligen Fallbücher, die es auf dem Markt gibt, erlernen zu können. Das Problem dabei ist jedoch, dass die dort dargestellten Fälle kaum in den Prüfungen abgefragt werden. Man kann die Falllösungen in den Fallbüchern nicht einfach eins zu eins auf die Klausur übertragen, ohne die Unterschiede zu erkennen. Es ist entscheidend zu verstehen, worauf bei der Prüfungsschwerpunktsetzung im Vergleich zum Fall in einem Fallbuch zu achten ist. Die meisten Fallbücher vermitteln dies leider nicht. Ganz davon abgesehen, dass die meisten Fallbücher aus redaktionellen und wirtschaftlichen Gründen zumeist nicht eine bestimmte Seitenzahl und einen bestimmten Endpreis übersteigen dürfen, damit sie noch lukrativ bleiben. Und der eifrige Studierende, dem es noch während des Studiums an Erfahrung mangelt, um das gesamte Rechtsgebiet und deren Problemkreise zu kennen, glaubt sodann für seine Prüfung mit einem Fallbuch gewappnet zu sein, wenn er dieses eifrig durcharbeitet. Bedauerlicherweise kommt dann meist das Erwachen mit der Rückgabe der Klausur und der Note, die meist leider „nicht bestanden“ lautet. 

Viele unserer Kunden haben viel Geld in Fallbücher verschiedener Anbieter investiert, um das Gutachten-Schreiben zu erlernen. Dennoch bestehen sie ihre Prüfungen kaum oder gar nicht. Denn in den Fallbüchern wird meist nur das Endergebnis gezeigt – das fertige Gutachten –, nicht aber der Weg dorthin. Es wird nicht vermittelt, worauf bei der Analyse des Sachverhalts zu achten ist, welche Strategien man allein schon beim Lesen des Falls anwenden sollte, wie man den Schwerpunkt eines Falles – unabhängig vom Rechtsgebiet – erkennt und wie man diese Erkenntnisse in einem Gutachten umsetzt. Wir nennen das bei My-Jura-Help das fehlende Handwerkszeug: Es wird nicht gelehrt, wie man jeden Fall systematisch löst nur anhand des Gesetzestextes. Aber genau das wird in den universitären Prüfungen, wie auch im ersten Staatsexamen verlangt.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, dieses Können in unseren intensiven 1:1-Liveterminen zu erlernen, inklusive anschließender Klausurübungen. Sie lernen bei uns immer direkt an für Sie individuell angepassten Fällen, die auf Ihre Stärken, Schwächen und die Prüfungserfordernisse abgestimmt sind. Um sich gut auf Ihren Livetermin vorbereiten zu können, erhalten Sie von uns im Voraus die entsprechenden Themen. Am Ende jedes Termins bekommen Sie die Lösungsskizzen der im Livetermin besprochenen Fälle. Im Anschluss wenden Sie das Erlernte als Hausaufgabe an, indem Sie einen der besprochenen Fälle im juristischen Gutachten schriftlich lösen und uns innerhalb von 7 Tagen zur Korrektur mit Formulierungsvorschlägen und Benotung übermitteln. Wir als Ihre Coaches sind auch außerhalb der Livetermine Ihr Ansprechpartner – und das 7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag. Denn Ihren Erfolg sehen wir als unseren an und werden alles daransetzen, Sie bis zu Ihrer erfolgreichen Prüfung zu begleiten.

Hier erhalten Sie mehr Infos: Einzelunterricht für Uni-Klausuren

Alternativ können Sie frühzeitig bei uns auch mit dem Online-Klausurentraining starten. Dabei verfassen wir für jeden Kunden individuell Fälle, die exakt auf die persönlichen Stärken und Schwächen zugeschnitten sind. Diese Fälle werden intensiv korrigiert, inklusive punktgenauer Formulierungsvorschlägen und Benotung.

Hier erhalten Sie mehr Infos: Online Kausurenkurs

Fangen Sie früh an, das Handwerkszeug zu erlernen, um juristische Gutachten gekonnt schreiben zu können. Bei My-Jura-Help haben wir die Erfahrung gemacht, dass Examenskandidaten häufig noch Probleme damit haben, ein überzeugendes Gutachten zu erstellen. Im Examen wird dies jedoch als selbstverständlich vorausgesetzt, denn das wissenschaftliche Arbeiten mit dem materiellen Recht in einem Gutachten ist eine Kernkompetenz.

Wenn Sie sich im Klausurstress nur auf das Schreiben sich konzentrieren, ohne die spezifischen Anforderungen des Examens zu beachten, kann das Ihre Erfolgschancen erheblich beeinträchtigen. Besonders im letzten Examensversuch treten wir oft Kandidaten gegenüber, die das Schreiben von juristischen Gutachten immer noch nicht beherrschen.

Lassen Sie es nicht so weit kommen! Das Jurastudium baut aufeinander auf: Jedes Semester vermittelt neues Wissen im materiellen Recht, das auf dem Vorherigen aufbaut. Lücken in diesem Wissen zu schließen, ist äußerst schwierig – selbst bei regelmäßiger Teilnahme an den Uni.Reps. Deshalb ist ein maßgeschneidertes, erfahrungsbasiertes Konzept notwendig, das als individueller Einzelunterricht dazu dient, Lücken gezielt zu schließen und gleichzeitig das Examenswissen auf die für Examenskandidaten relevanten Fälle anzupassen.

Nur so können wir bei My-Jura-Help auch die hoffnungslosesten Kandidaten zu Prädikatsnoten führen.


Melden Sie sich frühzeitig bei unseren Online-Klausurkursen an. Das Preis-Leistungs-Verhältnis ist durch die individuell verfassten Fälle, die ausführliche Korrektur, punktgenaue Formulierungsvorschläge und Benotung ab nur 29,90 EUR pro Klausur im Monatspaket sehr attraktiv.

Haben Sie noch Fragen? Kontaktieren Sie uns einfach! Gerne auch via WhatsApp unter 0178-8840088.

Das Team von My-Jura-Help wünscht Ihnen viel Erfolg bei Ihrer nächsten Prüfung – egal, ob mit unserer Unterstützung oder ganz eigenständig!

Ihr My-Jura-Help Team


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Juristische Methodenlehre, Klausurmethodik und Klausurtaktik

Tipps zum erfolgreichen Schreiben von Klausuren 


In der zivilrechtlichen Klausur ist es von entscheidender Bedeutung, die richtigen Anspruchsgrundlagen in der korrekten Reihenfolge zu prüfen. Nur so lässt sich eine systematische und umfassende Lösung des Falles gewährleisten. Während den Studierenden meist klar ist, welche Anspruchsgrundlagen grundsätzlich relevant sein können, führt eine falsche Reihenfolge häufig zu Fehlern im Gutachten und beeinträchtigt die Qualität der Lösung erheblich.

Die nachfolgende Zusammenfassung, die wir kostenlos von My-Jura-Help in unserem Blog zum Download bereitstellen, erläutert die bewährte Prüfungsreihenfolge. Sie beginnt bei den 
  • vertraglichen Ansprüchen, umfasst die 
  • quasivertraglichen, 
  • sachenrechtlichen und 
  • deliktischen Ansprüche und reicht bis zu den 
  • bereicherungsrechtlichen Kondiktionen. 

Ziel ist es, eine klare Orientierungshilfe zu bieten, die Studierende bei der strukturierten und rechtssicheren Bearbeitung zivilrechtlicher Klausuren unterstützt. 

Durch diese systematische Herangehensweise wird die Analyse übersichtlicher, Fehler werden vermieden und die Lösung erscheint nachvollziehbarer und überzeugender.



Ihr My-Jura-Help Team

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