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Obwohl im Strafrecht weniger Gesetze gelten als im
Zivilrecht, ist die Stofffülle in diesem Fach nicht geringer. Das liegt daran,
dass im Strafrecht eine Vielzahl an Meinungsstreitigkeiten existiert, von denen
viele nicht nur in Klausuren an der Universität, sondern vor allem im Examen
relevant sind.
Viele Studierende fragen sich, worauf sie sich bei der
Vorbereitung für die bevorstehende Zulassungs- oder Zwischenprüfung
konzentrieren sollen. Was sollte man lernen, um die große Stoffmenge eingrenzen
zu können? Um diese Fragen zu beantworten, ist es wichtig, die Prüfungsrelevanz
der einzelnen Themenbereiche zu kennen und sich auf die Kernaspekte zu
fokussieren. Dabei hilft es, sich an den häufig wiederkehrenden Klausurfragen
sowie an den Schwerpunkten vergangener Prüfungen zu orientieren. Zudem ist eine
strukturierte Herangehensweise beim Lernen unerlässlich:
Auch hier gilt, wie im Zivilrecht: Statt alles konzeptlos zu
lernen, sollte die Lernzeit gezielt auf die wichtigsten Themen für die
anstehende Klausur verteilt werden. Es stellt sich die Frage, was bei einer
Anfänger-Klausur abgefragt werden kann, und was bei einer
Fortgeschrittenen-Klausur sowie im Examen relevant ist.
Der Wissensstand für das erste Juristische Staatsexamen im
Strafrecht ist eine ganz andere Frage. In Kürze werden wir einen Blogbeitrag
veröffentlichen, in dem wir die Unterschiede im Wissensstand zwischen
Uni-Klausuren und dem Examenswissen in den drei großen Rechtsgebieten näher
erläutern.
Doch zurück zur Kernfrage: Welches Wissen ist bei den
Uni-Klausuren eigentlich klausurrelevant? Eine klare Gliederung der
zentralen Tatbestände, Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe,
Strafvorschriften sowie Rechtsprechungen und Literaturmeinungen erleichtert die
Übersicht erheblich. Es ist auch hilfreich, Musterklausuren durchzuarbeiten, um
ein Gefühl für typische Fragestellungen zu entwickeln und die eigene
Schreibzeit zu optimieren.
Im Strafrecht wird häufig gefragt, was man für die Klausur
lernen sollte. Was ist aus dem Strafgesetzbuch (StGB) wirklich prüfungsrelevant
und könnte in der Klausur abgefragt werden?
Insbesondere AnfängerInnen neigen dazu, die Tatbestände des
Strafrechts anhand des klaren Prüfungsaufbaus – Tatbestandsmäßigkeit,
Rechtswidrigkeit und Schuld – zu lernen. Strafrecht gehört eindeutig zu dem
sogenannten „Lieblingsfach“ der AnfängerInnen.
Mit zunehmendem Studium ändert sich das jedoch: Im
Hauptstudium wird deutlich, dass die Vielzahl an Meinungen, der teilweise
veränderte Aufbau und die Herangehensweise – etwa bei Regelbeispielen oder
Erfolgsqualifikationen – die Stofffülle überwältigend machen. Das führt oft zu
Verwirrung, weil das Wissen aus dem allgemeinen Teil mit dem besonderen Teil
verknüpft wird und die Grenzen zwischen den Themen verschwimmen.
Viele Problematiken im Besonderen Teil sind im
fortgeschrittenen Studium so stark mit Kenntnissen aus dem Allgemeinen Teil
verknüpft, dass es unerlässlich ist, schon bei den AnfängerInnen-Klausuren ein
solides Grundwissen aus dem Allgemeinen Teil zu erwerben und zu vertiefen.
Andernfalls entstehen im Hauptstudium große Lücken, die schwer zu schließen
sind, wenn man erst später versucht, alles nachzuholen. Das gilt insbesondere,
da im Examen zusätzlich der besondere Teil – z.B. Delikte gegen die Person, Eigentums-
und Vermögensdelikte, Sexualdelikte, Betrug, Urkundenfälschung,
Sachbeschädigung sowie Verkehrs- und Wirtschaftsdelikte – beherrscht werden
muss.
Natürlich sind die Fälle, die sich mit strafrechtlich
relevanten Handlungen befassen, für Anfänger oft spannender – etwa ein Fall,
bei dem Alfons (A) seinen Hehler-Freund (B) zunächst niederschlägt, ihn
anschließend im Keller anbindet und aus Rache tötet, nachdem dieser eine Affäre
mit seiner Frau hatte. Solche Fälle laden dazu ein, die versteckten
Problematiken und die jeweiligen Straftatbestände zu analysieren.
Im Gegensatz dazu wirken Fälle aus dem Familienrecht, z.B.
die Frage, ob die Kosten einer Hochzeitsreise in Höhe von 5.000 € sich aus §
1299 i.V.m. § 1298 Abs. 1 BGB herleiten lassen, weniger spannend. Dennoch
können auch solche Fälle sehr lehrreich sein.
Wir raten Anfängern dringend, beim Lernen des allgemeinen
Teils im Strafrecht nicht nur rudimentär vorzugehen, sondern gezielt die
relevanten Grundlagen zu erarbeiten. Das Studium der Rechtswissenschaften ist
ein aufbauendes System: Große Lücken lassen sich später nur schwer schließen.
Um das besser zu veranschaulichen: Stellen Sie sich eine
große Kiste voller bunter Stecknadeln vor. Um Ordnung zu schaffen, sortiert man
sie nach Farben. Das klingt logisch. Doch im Strafrecht sind die Farbnuancen
oft so komplex, dass es schwierig ist zu entscheiden, ob ein Türkis eher in die
blaue oder in die grüne Kiste gehört – denn es hat Eigenschaften beider Farben.
Ähnlich verhält es sich im Strafrecht: Die Einordnung erscheint manchmal nicht
eindeutig.
In diesem Blog-Beitrag möchten wir versuchen, Licht ins
„Farbchaos“ zu bringen.
Der klassische Prüfungsaufbau eines Erfolgsdelikts
lautet:
- Tatbestandsmäßigkeit
- Rechtswidrigkeit
- Schuld
Für Anfänger ist es wichtig, zu wissen, dass die Klausur
meist den Schwerpunkt im allgemeinen Teil hat, der grundlegende Begriffe wie
Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld, Täter und Teilnahme behandelt.
Wenn man sich das Inhaltsverzeichnis eines Gesetzes ansieht
– beispielsweise das StGB – erkennt man, dass die §§ 1–10 eher selten in
Anfänger-Klausuren vorkommen. Besonders relevant sind die §§ 13 bis 35 sowie
die §§ 52–55, weil sie die wichtigsten Regelungen im Allgemeinen Teil
darstellen.
Das Lernen dieser Normen ist sinnvoll für die Klausur,
allerdings nur, wenn man auch die Delikte im Besonderen Teil beherrscht. Denn
nur die Kombination aus allgemeinem und besonderem Teil ermöglicht eine
erfolgreiche Prüfung, wobei immer der Schwerpunkt hier im allgemeinen Teil
liegt.
Wichtig ist außerdem, den Gutachtenstil zu beherrschen und
die Problemstellung im Sachverhalt richtig zu erkennen. Bei Anfänger-Klausuren
wird meist alles abgefragt, was zum allgemeinen Teil gehört, wobei
Meinungsstreitigkeiten aus diesem Bereich den Schwerpunkt bilden.
Bei fortgeschrittenen Klausuren sind häufig Delikte wie
Körperverletzung, Tötungsdelikte oder Vermögensstraftaten gefragt. Hier ist es
besonders wichtig, den allgemeinen Teil sehr gut zu beherrschen, da viele
Streitstände und unterschiedliche Auffassungen auftreten, die jedoch mit den
Streitständen aus dem besonderen Teil einhergehen.
Prüfungsrelevante Themen im Strafrecht (Auswahl, nicht
abschließend):
Allgemeiner Teil des StGB:
- Grundprinzipien
des Strafrechts
- Straftatbestände
(§§ 13 ff. StGB)
- Vorsatz
und Fahrlässigkeit
- Versuch
und Rücktritt (§§ 22 ff. StGB)
- Tateinheit
und Tatmehrheit
- Schuld
und Schuldausschlussgründe
- Rechtswidrigkeit
und Rechtfertigungsgründe (z.B. Notwehr, Notstand, Einwilligung)
- Rücktritt
vom Versuch, Strafmilderung
- Konkurrenzrecht
Besondere Teile des StGB:
- Delikte
gegen die Person: Körperverletzung (§§ 223 ff. StGB), Totschlag (§ 212
StGB), Mord (§ 211 StGB)
- Eigentums-
und Vermögensdelikte: Diebstahl (§ 242 StGB), Raub (§ 249 StGB),
Unterschlagung (§ 246 StGB)
- Straftaten
gegen die Freiheit: Nötigung (§ 240 StGB), Freiheitsberaubung (§ 239 StGB)
- Sexualdelikte:
Vergewaltigung (§ 177 StGB), sexueller Missbrauch
- Betrug
und Untreue: Betrug (§ 263 StGB), Untreue (§ 266 StGB)
- Urkundenfälschung
(§§ 267 ff. StGB)
- Sachbeschädigung
(§§ 306 ff. StGB)
- Straßenverkehrsdelikte
(§§ 315–316, 142 StGB)
Weitere Themen:
- Strafrahmen,
Nebenstrafen und Maßregeln
- Täter-
und Opferrecht
- Strafprozessrechtliche
Grundlagen (Verfahrensrecht, Beweisaufnahme)
Diese Aufzählung bildet die Basis für die meisten Klausuren
im Strafrecht. Es ist essenziell, die jeweiligen Voraussetzungen,
Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen sowie die relevanten Streitstände in
Literatur und Rechtsprechung zu kennen.
Bei My-Jura-Help wissen wir genau, worauf es bei der
Prüfungsvorbereitung im Strafrecht ankommt. Deshalb bereiten wir Sie
individuell und fallbezogen auf Ihre Klausuren vor – mit speziell für Sie
erstellten Fallbeispielen, die genau auf die relevanten Themen abgestimmt sind.
Unsere Methode basiert auf über 36 Jahren Erfahrung: Wir
passen Ihr Wissen an die jeweiligen Rechtsgebiete an und entwickeln maßgeschneiderte
Fälle, um Sie optimal auf die typische Klausur und den prüfungsrelevanten
Pflichtstoff vorzubereiten.
Das Klausurtraining bei uns umfasst die Bearbeitung der
Fälle, ausführliche Korrekturen, formulierungsspezifische
Verbesserungsvorschläge sowie eine Bewertung Ihrer Leistungen. So erhalten Sie
wertvolles Feedback und festigen Ihr Wissen durch praktische Anwendung.
Vertrauen Sie auf My-Jura-Help, um Ihre Prüfungen sicher zu
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Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer nächsten Klausur im
Strafrecht!
Ihr My-Jura-Help-Team
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Redaktionell verantwortlich nach § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV):
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