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Die mündliche Prüfung im Ersten Staatsexamen: Worauf es wirklich ankommt

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Die schriftlichen Klausuren sind geschrieben, und plötzlich rückt der nächste große Schritt näher: die mündliche Prüfung im Ersten Juristischen Staatsexamen.
Für viele ist das ein echter Nervenkitzel. Was passiert, wenn man mitten in der Prüfung nicht weiterweiß? Oder ins Stocken gerät und sogar einen Blackout hat? Und was erwarten die Prüfer:innen eigentlich wirklich?

In diesem Beitrag werfen wir einen Blick hinter die Kulissen der mündlichen Prüfung – aus Sicht derjenigen, die regelmäßig auf der anderen Seite des Tisches sitzen. Wir geben konkrete Hinweise, wie man sich sinnvoll vorbereitet, was in der Prüfung zählt – und warum es manchmal vor allem auf eines ankommt: den Mut zu sprechen.

Die gesetzliche Vorgabe bietet § 14 JAG. Die mündliche Prüfung dient der Feststellung, ob die Kandidatin oder der Kandidat aufgrund von Rechtskenntnissen und mit Verständnis für wissenschaftliche Denkweisen und Arbeitsmethoden Rechtsprobleme behandeln kann.

Examen - mündliche Prüfung
Wichtig ist zunächst zu verstehen, dass die mündliche Prüfung in erster Linie eine Verständnisprüfung ist. Das heißt, dass nicht nur die richtige Lösung zählt, sondern der methodisch entwickelte Weg zur Lösung eines bestimmten Rechtsproblems abgefragt wird.

Grundsätzlich sollte man sich merken, dass für die Prüfer:innen ein flüssiges Prüfungsgespräch entscheidend ist. Deshalb sind eine verständliche und deutliche Ausdrucksweise sowie ein verbindliches Auftreten sehr wichtig.


Wenn die Nervosität steigt: Ein Moment mit Bedeutung

Die mündliche Prüfung ist für viele Studierende der letzte große Prüfungsakt des Studiums – und damit ein bedeutender Moment.

Die Prüfenden kennen diese Situation sehr gut. Sie alle waren selbst einmal Prüflinge und wissen, dass niemand alles beherrschen kann. Niemand erwartet Perfektion. Aber was dann?

Es geht nicht nur um Wissen, sondern um Denken – und darum, die Prüfer:innen in die eigene Denkweise einzubinden. Was wirklich zählt, ist juristisches Denken. Das bedeutet, nicht nur den Gutachtenstil zu beherrschen, sondern vernetzt zu denken – über die jeweiligen Rechtsgebietsgrenzen hinweg, Zusammenhänge zu erkennen und das „Warum“ hinter einer Norm zu verstehen.

Natürlich sollte der prüfungsrelevante Pflichtstoff sicher beherrscht werden – insbesondere die Grundlagen der drei großen Rechtsgebiete: Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht sowie die Fallklassiker.

Ebenso wichtig ist das Verständnis für juristische Strukturen – also Querverbindungen zu erkennen, aktuelle Rechtsprechung einzuordnen und Probleme systematisch zu durchdringen.

Wer nicht nur erklären kann, was im Gesetz steht, sondern auch, warum es so geregelt ist, überzeugt auf ganzer Linie.

Systemverständnis, die Einordnung der Rechtsprechung und ein Gefühl für juristische Strukturierung spielen eine zentrale Rolle – und genau das wird in der mündlichen Prüfung gezielt abgefragt.

In der mündlichen Prüfung zählt nicht Perfektion – sondern Persönlichkeit.

 

Lautes Denken ist ausdrücklich erwünscht

Ein verbreitetes Missverständnis ist, dass in der Prüfung nur exakt korrekte Antworten zählen. Das Gegenteil ist der Fall: Wer ins Stocken gerät, sollte auf keinen Fall schweigen.
Lautes Denken ist ausdrücklich erwünscht, denn es zeigt, wie man an eine Frage herangeht, welche Überlegungen man anstellt und welche Lösungsmöglichkeiten man abwägt.

Prüfer:innen möchten sehen, wie jemand denkt – nicht nur, was er weiß. Selbst wenn das gefürchtete Blackout eintritt, hilft Offenheit. Einfach ruhig sagen, dass man den Faden verloren hat.

Ist es gut, sich so zu verhalten? Zumindest besser als zu schweigen. Denn in der Regel unterstützen Prüfer:innen mit einer Rückfrage, leiten den Kandidaten oder wechseln das Thema. Schweigen hingegen wirkt wie Aufgabe – und das ist schade, denn oft steckt die richtige Idee schon im Kopf, sie braucht nur einen Moment.

Tipp: Wiederholen Sie ruhig laut die Frage, wenn Sie gerade in Ihren Gedanken stecken bleiben. So gewinnen Sie Zeit. Fangen Sie mit dem an, was Sie aus der Frage kennen – oftmals fällt einem dadurch doch noch die passende Antwort ein.

Oft werden keine detaillierten, exotischen Fragen gestellt. Prüfer:innen wollen sehen, ob Sie die Grundlagen sicher beherrschen und die Antwort didaktisch richtig herleiten können.
Wie bei einem schriftlichen Sachverhalt geht es darum, Schwerpunkte zu erkennen und eine systematische, strukturierte Lösung anzubieten.

 

Argumentieren statt referieren

Die mündliche Prüfung ist kein Vortrag, sondern ein Gespräch auf juristischem Niveau.
Wer einfach nur Definitionen wiedergibt, bleibt blass. Entscheidend ist, wie man mit seinem Wissen arbeitet.

Prüfer:innen achten darauf, ob jemand in der Lage ist, ein Problem zu erkennen, es sauber einzuordnen und anschließend methodisch zu argumentieren.
Der klassische Gutachtenstil hilft auch mündlich: Meinungen darstellen, subsumieren, abwägen, ein klares Ergebnis formulieren – das ist die Struktur, an der sich auch das mündliche Denken orientiert.

Wer mündlich gutachtlich denkt, zeigt Systemverständnis, Klarheit und Sicherheit – gerade dann, wenn eine Frage präzise Antwortführung verlangt.

 

Vorbereitung: Nicht nur still lernen – sondern laut sprechen lernen

Zur Vorbereitung gehört selbstverständlich die Wiederholung relevanter Themen. Aber das allein reicht nicht. Die eigentliche Herausforderung liegt darin, das juristische Denken spontan in Worte zu fassen.

In der mündlichen Prüfung geht es darum, Wissen anzuwenden – auf konkrete Fragen, auf Fallbeispiele, auf plötzliche Perspektivwechsel. Das erfordert Übung, weil man dabei oft schneller denken muss, als man spricht.

Deshalb üben wir bei My-Jura-Help das Sprechen von Anfang an.
In allen Unterrichtsformen – von der Nachhilfe bis zum Examensrepetitorium – liegt der Schwerpunkt in unserem Konzept auf dem juristischen Denken im Dialog.

Wir trainieren in unserem live-individuellen Einzelunterricht – sowohl bei den universitären schriftlichen Prüfungen als auch bei der Examensvorbereitung – gezielt, wie man Argumente verständlich aufbaut, Strukturen klar formuliert und auch in Stressmomenten ruhig bleibt.

So entsteht Routine – und Routine bedeutet Sicherheit.

Natürlich sieht unser Leistungsspektrum in der Nachhilfe ebenso wie im Examensrepetitorium das Üben und Trainieren an prüfungsrelevanten Fällen vor.
Unser Augenmerk liegt jedoch bereits sehr früh auch darauf, frei und gekonnt einen Gutachtenaufbau mündlich umsetzen zu können.

Unsere Kund:innen, die bei uns Leistungen in Anspruch nehmen – insbesondere jene, die sich im Repetitorium auf ihr Examen vorbereiten –, sind durch dieses Konzept sehr gut auch auf die mündliche Prüfung vorbereitet.

Denn sie haben mit entsprechender Übung kein Problem, aus dem Stegreif mündlich einen Fall gekonnt in entsprechender systematischer juristischer Vorgehensweise zu lösen.

 

Wie läuft grundsätzlich eine mündliche Prüfung ab?

Grundsätzlich beginnt das Prüfungsgespräch regelmäßig um 9:00 Uhr. Zunächst erklärt der oder die Vorsitzende, wie die Prüfung ablaufen wird.

Einige Prüfer:innen, die den Kandidat:innen einen besseren Einstieg ermöglichen möchten, teilen zu Beginn einen schriftlichen Fall aus. Ist das grundsätzlich so? Nein! Also erwarten Sie nicht, dass Ihre Prüfung auch so abläuft – viele schildern nur mündlich einen Fall.

In beiden Varianten heißt es: unbedingt Notizen machen.

Ganz wichtig ist: Falls etwas unklar sein sollte, sofort nachfragen. Wie bereits erwähnt, ist Schweigen auf eine Frage des Prüfers keine Option.
Und auch nach einer nichtzutreffenden Antwort oder einem unpassenden Ansatz folgt keine Katastrophe.

Fehler lassen sich – wie in einer schriftlichen Prüfung auch – wieder korrigieren.
Wenn Sie nachfragen, haben Sie wenigstens die Chance, Fehler auszubügeln.

Ergo: Schweigen ist absolut keine Option!

Auch sollten Sie Folgendes beachten: Wenn der oder die Prüfer:in die Frage überleitend an einen anderen Kandidaten oder eine andere Kandidatin richtet, heißt das nicht, dass Ihre Antwort falsch war. In der Regel soll damit anderen Kandidat:innen die Möglichkeit und Chance eingeräumt werden, sich ebenfalls zu einer Fragestellung zu äußern.

Wichtig:
Hören Sie auch aufmerksam zu, wenn gerade ein anderer Kandidat oder eine andere Kandidatin abgefragt wird. Denken Sie parallel unbedingt mit und nutzen Sie diesen Moment, um sich vorzubereiten – beispielsweise, indem Sie das Stichwortverzeichnis des Gesetzes zur Hand nehmen. Denn auch die mündliche Prüfung orientiert sich in hohem Maße am Gesetz.

Dieses Vorgehen erleichtert die Orientierung, wenn Sie selbst an der Reihe sind.

 

Wie lange dauert eine mündliche Prüfung im Ersten Juristischen Staatsexamen?

Grundsätzlich dauert die mündliche Prüfung pro Kandidat:in etwa 15 bis 45 Minuten, wobei die Gesamtdauer der Prüfungsgruppe – zumeist vier bis fünf Kandidat:innen – zwischen zwei und sechs Stunden liegen kann.

Die jeweilige individuelle Prüfungszeit hängt vom Bundesland und dem konkreten Ablauf ab.

Gibt es Pausen im Laufe der Prüfung?

Ja! Grundsätzlich folgt nach Abschluss des ersten Fachgebiets eine kurze Pause, anschließend das zweite und – nach einer weiteren Pause – das dritte und letzte Fachgebiet.

Wie endet die mündliche Prüfung?

Wenn das Prüfungsgespräch abgeschlossen ist, berät die Kommission.
Nach dem gesamten Gespräch findet eine Beratung statt, deren Dauer aufgrund des Rechenaufwandes etwas länger ausfallen kann.

Nach Ende der Beratung werden die Kandidat:innen in den Prüfungsraum gebeten.
Die Kommission gibt dann die in der mündlichen Prüfung erzielten Punkte sowie die Endnote bekannt.

Empfehlenswert ist, dass die Kandidat:innen an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, sich zu erkundigen, wie die Kommission zu ihrer Noteneinschätzung gelangt ist.
Von dieser Möglichkeit sollte unbedingt unmittelbar Gebrauch gemacht werden; eine Beanstandung der Note in der mündlichen Prüfung nach Wochen oder Monaten führt regelmäßig nicht weiter, da die Prüfer:innen die Abläufe der Prüfung dann nicht mehr so genau rekonstruieren können wie unmittelbar nach dem Gespräch.

Anschließend wird den Kandidat:innen gratuliert, und die mündliche Prüfung findet so ihren Abschluss.

 

Selbstfürsorge – ein unterschätzter Prüfungsvorteil

Auch das gehört zur Vorbereitung: ausreichend Schlaf, Bewegung, Ernährung und Pausen.
Wer körperlich und mental im Gleichgewicht ist, denkt klarer, formuliert präziser und bleibt fokussierter. Viele unterschätzen das – doch gerade in den letzten Tagen vor der Prüfung ist Selbstfürsorge ein echter Leistungsfaktor. Niemand lernt am Tag vor der mündlichen Prüfung noch Neues. Das Gehirn braucht Ruhe, um abrufen zu können, was vorhanden ist.

Deshalb gilt: lieber früher aufhören, als sich zu überfordern.
Konzentration ist keine Frage der Stunden, sondern der Klarheit.

 

Fazit: Die mündliche Prüfung ist keine Falle – sie ist eine Chance

Die mündliche Prüfung ist kein Verhör, sondern ein Gespräch – und eine Gelegenheit, das eigene juristische Denken sichtbar zu machen.
Das Komitee prüft Wissen, Denkfähigkeit und Persönlichkeit.

Wer das materielle Recht beherrscht, juristisch denkt und die Bereitschaft hat, seine Überlegungen transparent zu machen, überzeugt.

Bei My-Jura-Help bereiten wir Kandidat:innen gezielt im Angebot „Examen – mündliche Prüfung“ auf diese Situation vor – individuell, bundeslandspezifisch und mit jahrzehntelanger Erfahrung. Unsere interne Datenbank enthält prüfungsrelevante Fragen, Themen und Rückmeldungen aus echten Examina.

So lässt sich die Vorbereitung exakt auf das ausrichten, was tatsächlich gefragt ist.
Das Ziel ist nicht, alles zu wissen, sondern zu verstehen, zu denken und zu vermitteln, wie man denkt.

Die mündliche Prüfung ist der Moment, in dem sich Wissen, Struktur und Persönlichkeit verbinden.
Wer den Mut hat, zu zeigen, wie er oder sie denkt, hat die besten Voraussetzungen, diesen letzten Schritt mit Selbstvertrauen und Erfolg zu gehen.

 

Unser Angebot

Steht Ihre mündliche Prüfung bevor? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, sich gezielt vorzubereiten – mit einer individuellen Examenssimulation, die exakt auf Ihr Wissen, Ihre Vorkenntnisse und Ihr persönliches Lernniveau abgestimmt ist.

Bei My-Jura-Help bereiten wir Sie passend zu Ihrem jeweiligen Bundesland und vollständig maßgeschneidert auf die mündliche Prüfung im Ersten Juristischen Staatsexamen vor.

Unsere 1:1-Simulationen orientieren sich an echten Examenssituationen: mit realen Prüfungsfragen, gezielten Nachfragen und einer realitätsnahen Gesprächsdynamik, wie sie auch in den Prüfungskommissionen erlebt wird.

Nach jedem Termin erhalten Sie von uns alle gestellten Fragen samt Musterantworten schriftlich, damit Sie gezielt nacharbeiten und Ihren Fortschritt nachvollziehen können.

So entsteht eine nachhaltige Routine, die Sicherheit gibt – fachlich, methodisch und mental.

Nutzen Sie die Gelegenheit, sich frühzeitig Ihren Platz zu sichern.
Wir begleiten Sie persönlich, individuell und mit langjähriger Erfahrung – damit Sie Ihre mündliche Prüfung souverän, strukturiert und erfolgreich meistern.

Ihr My-Jura-Help Team 


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Unsere weiteren Leistungen:

Vorbereitung für das Examen:
Jura Examensrepetitorium
Examen - Einsendeklausurenkurs
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Vorbereitung auf alle universitären Prüfungsleistungen:
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Tag der Deutschen Einheit - Wiedervereinigung aus verfassungsrechtlicher Sicht

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Einleitung

Am 3. Oktober begeht Deutschland den Tag der Deutschen Einheit. Dieser Feiertag erinnert nicht nur an einen historischen Wendepunkt, sondern wirft auch spannende verfassungsrechtliche Fragen auf, die in Klausuren wie auch in mündlichen Prüfungen regelmäßig eine Rolle spielen. Denn die Wiedervereinigung von 1990 war nicht nur ein politisches, sondern auch ein tiefgreifendes verfassungsrechtliches Ereignis.

1. Der Weg der Wiedervereinigung

Die Wiedervereinigung war kein Ereignis, das „über Nacht“ geschah, sondern das Ergebnis eines vielschichtigen rechtlichen, politischen und völkerrechtlichen Prozesses. Ausgangspunkt war der friedliche Protest in der DDR 1989, der zum Zusammenbruch des SED-Regimes und schließlich zu freien Wahlen zur Volkskammer im März 1990 führte. Diese neue Volkskammer war erstmals demokratisch legitimiert und konnte daher überhaupt den historisch bedeutsamen Beschluss vom 23. August 1990 fassen, mit dem der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik nach Art. 23 GG a. F. erklärt wurde.

Der Einigungsvertrag vom 31. August 1990 legte die konkrete Ausgestaltung fest: Eingliederung der fünf neuen Länder, Anpassung der Rechtsordnung, Überleitung von Verwaltungs- und Justizstrukturen. In Art. 1 des Einigungsvertrags wurde bestimmt, dass das Grundgesetz in den neuen Ländern in Kraft tritt. Damit war die deutsche Einheit innerstaatlich verfassungsrechtlich vollzogen.

Völkerrechtlich gesichert wurde das Ganze durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag (BRD und DDR plus die vier Siegermächte des Zweiten Weltkriegs). Dieser Vertrag regelte endgültig die Grenzen, die außenpolitische Souveränität und die militärischen Fragen des vereinten Deutschlands. Ohne diesen Schritt hätte die innere Wiedervereinigung keine dauerhafte Stabilität gehabt.

Für das Examen ist wichtig: Deutschland ist nicht „neu gegründet“ worden, sondern die Bundesrepublik hat fortbestanden – nur erweitert um die neuen Länder. Das Stichwort lautet Staatskontinuität. Das ist auch der Grund, warum Deutschland weiterhin Völkerrechtssubjekt mit allen Rechten und Pflichten blieb, insbesondere Mitgliedschaften in internationalen Organisationen und Vertragsbindungen.

2. Warum nicht Art. 146 GG?

Diese Frage ist einer der Klassiker in Klausuren und mündlichen Prüfungen – und sie bietet viel Diskussionsstoff.

a) Wortlaut und Intention der Normen

  • Art. 23 a. F.: Sah ausdrücklich den Beitritt „anderer Teile Deutschlands“ vor. Damit war der Weg eröffnet, die DDR zu integrieren.
  • Art. 146 GG: Verfassunggebende Alternative. Das Grundgesetz sollte „seine Gültigkeit an dem Tage verlieren, an dem eine vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossene Verfassung in Kraft tritt.“

b) Argumente für Art. 146 GG
Ein Teil der Literatur forderte 1990, die historische Chance für einen „Neustart“ zu nutzen. Argumente:

  • Starker demokratischer Legitimationsakt durch eine Volksabstimmung.
  • Möglichkeit, strittige Punkte neu zu gestalten (z. B. Verhältnis Bundesstaat/Zentralstaat, Stellung der Grundrechte, Staatsziele wie Umweltschutz oder Gleichberechtigung).
  • Symbolkraft: Ein vereintes Deutschland verdient eine neue, vom gesamten Volk verabschiedete Verfassung.

c) Argumente für Art. 23 a. F.
Die Politik entschied sich für Art. 23 GG a. F. – und das hatte gute Gründe:

  • Pragmatismus: Die Bevölkerung der DDR wollte schnelle Einheit, nicht jahrelange Verfassungsdiskussionen.
  • Stabilität: Das Grundgesetz hatte sich seit 1949 bewährt und wurde international anerkannt.
  • Rechtskontinuität: Ein Neubeginn über Art. 146 hätte Rechtsunsicherheiten mit sich gebracht (z. B. Frage nach der Weitergeltung bestehender Verträge).
  • Tempo: Historisch war es eine „Fenstersituation“. Niemand wusste, wie lange die politische Chance für die Einheit bestand.

d) Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts
Das BVerfG hat die Entscheidung für Art. 23 GG a. F. für verfassungsgemäß erklärt. Es betonte, das Grundgesetz sei von Anfang an als „gesamtdeutsche Verfassung“ konzipiert gewesen. Art. 146 GG eröffnete lediglich die Möglichkeit einer neuen Verfassung, er verpflichtete aber nicht dazu.

e) Examensrelevanz
In einer Klausur könnte man die Frage wie folgt aufbauen:

  • Prüfung der einschlägigen Normen (Art. 23 a. F. und Art. 146 GG).
  • Darstellung der Streitfrage: zwingender Volksverfassungsakt oder zulässiger Beitritt.
  • Argumente beider Seiten.
  • Ergebnis: Beitritt nach Art. 23 GG a. F. war zulässig, Art. 146 blieb bestehen.

3. Auswirkungen auf das Grundgesetz

Die Wiedervereinigung hatte unmittelbare Folgen für das Grundgesetz. Zunächst trat es in den neuen Ländern in Kraft, sodass die Grundrechte von einem Tag auf den anderen volle Wirkung für rund 16 Millionen Bürgerinnen und Bürger erhielten. Damit wurden nicht nur politische Freiheiten wie die Meinungs- und Versammlungsfreiheit verwirklicht, sondern auch die Justiz- und Verwaltungsorganisation nach den Maßstäben des Rechtsstaatsprinzips aufgebaut.

a) Föderale Neuordnung

Mit dem Beitritt der fünf neuen Länder (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) änderte sich die föderale Struktur spürbar:

  • Im Bundesrat wuchs die Stimmenzahl; die Mehrheitsbildung wurde komplexer.
  • Im Bundestag führte die größere Bevölkerung zu einer höheren Mandatszahl.
  • Auch die Finanzverfassung war betroffen: neue Länder erhielten Ausgleichszahlungen, der Finanzausgleich musste angepasst werden.

b) Präambeländerung und Verfassungsidentität

Ein besonders wichtiger Punkt war die Änderung der Präambel des Grundgesetzes. Vor 1990 sprach sie vom „gesamten deutschen Volk in den Ländern Baden, Bayern, …, Berlin“. Nach der Wiedervereinigung wurde die Präambel angepasst, um die erfüllte Einheit zu dokumentieren. Damit entfiel auch der ausdrückliche Auftrag, „die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden“ – denn dieser Auftrag war erfüllt.

Für Examenskandidaten wichtig: Die Präambel hat zwar keine unmittelbare Normqualität, ist aber von verfassungsrechtlicher Ausstrahlungswirkung. Ihre Änderung war deshalb mehr als eine bloße Formalität – sie markierte den Übergang von der „Bundesrepublik im geteilten Deutschland“ zur Bundesrepublik als vereintem Deutschland.

c) Neuer Art. 23 GG (Europa)

Da der alte Art. 23 GG für die Wiedervereinigung genutzt worden war, schuf man 1992 einen neuen Art. 23 GG, der nun die europäische Integration regelt. Diese systematische „Umwidmung“ ist bis heute examensrelevant: Studierende müssen unterscheiden können zwischen dem Art. 23 a. F. (Wiedervereinigung) und dem heutigen Art. 23 (Europaartikel).

4. Examensrelevanz

Die Wiedervereinigung ist kein bloßes Randthema. Sie bündelt gleich mehrere Klassiker des Staatsorganisationsrechts:

  • Art. 23 a. F. vs. Art. 146 GG: Muss eine Wiedervereinigung durch eine neue Verfassung erfolgen oder reicht der Beitritt?
  • Staatskontinuität: Ist die Bundesrepublik identisch geblieben oder wurde ein neuer Staat gegründet?
  • Art. 79 III GG (Ewigkeitsklausel): Konnten die tragenden Strukturprinzipien durch den Einigungsvertrag oder eine neue Verfassung in Frage gestellt werden?
  • Föderalismus: Welche Bedeutung hat die Aufnahme neuer Länder für das Gleichgewicht im Bundesstaat?
  • Präambel: Welche normative Kraft entfaltet sie, und welche Rolle spielt sie im Lichte der Einheit?

In Klausuren könnte ein Sachverhalt so gestaltet sein, dass eine „hypothetische Wiedervereinigung“ geprüft wird oder eine Abwandlung, etwa: „Stellen Sie sich vor, 1990 wäre man den Weg über Art. 146 GG gegangen – wie wäre die Rechtslage?“ Solche Gedankenspiele fordern von Kandidaten nicht bloß Reproduktion, sondern dogmatische Reflexion. 

5. Typische Fragen in der mündlichen Prüfung

Erfahrungsgemäß greifen Prüfer den 3. Oktober in mündlichen Prüfungen gern auf. Er ist anschlussfähig, tagespolitisch und zugleich examensrelevant. Typische Fragen lauten etwa:

  • „Warum entschied man sich 1990 für Art. 23 GG a. F. und nicht für Art. 146 GG?“
  • „Welche Rolle spielte der Zwei-plus-Vier-Vertrag für die äußere Souveränität?“
  • „Welche Bedeutung hat die Präambeländerung 1990?“
  • „Welche Konsequenzen ergaben sich für den Bundesrat?“
  • „Was versteht man unter der Staatskontinuitätsthese?“
  • „Könnte heute noch eine Verfassung nach Art. 146 GG verabschiedet werden?“

Gerade die letzte Frage wird gerne gestellt: Denn Art. 146 GG gilt auch nach 1990 unverändert fort. Das Grundgesetz versteht sich also weiterhin als „offen für einen verfassungsgebenden Akt des gesamten Volkes“, wenngleich die politische Realität dies derzeit nicht nahelegt. Kandidaten, die dies wissen, zeigen nicht nur Kenntnisse, sondern auch Gespür für die politische Dimension. 

6. Prüfungsschema: Art. 23 a. F. vs. Art. 146 GG

a)    Normen
Ausgangspunkt ist zunächst der Vergleich der beiden einschlägigen Normen. Der alte Art. 23 GG a. F. eröffnete die Möglichkeit, dass „andere Teile Deutschlands“ dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten konnten. Es handelte sich also um einen klar formulierten Integrationsmechanismus, der den Weg für die Wiedervereinigung rechtlich vorzeichnete.
Demgegenüber regelt Art. 146 GG, dass das Grundgesetz seine Gültigkeit an dem Tag verliert, an dem das deutsche Volk in freier Entscheidung eine neue Verfassung beschließt. Diese Vorschrift enthält damit die Option eines verfassungsgebenden Neubeginns, der durch eine Volksabstimmung legitimiert werden müsste.

b)    Streitstand
Umstritten war 1990 die Frage, welcher Weg für die deutsche Einheit zwingend zu beschreiten war.

  • Befürworter von Art. 146 GG betonten, dass eine Wiedervereinigung von historischer Tragweite nur durch eine neue, vom gesamten deutschen Volk beschlossene Verfassung angemessen legitimiert werden könne. Dieser Weg hätte die Chance geboten, Grundsatzfragen – etwa die Stellung der Grundrechte, die Einbindung neuer Staatsziele oder die Balance zwischen Bund und Ländern – neu zu gestalten. Auch die Symbolwirkung eines demokratisch beschlossenen Neubeginns wäre besonders stark gewesen.
  • Befürworter von Art. 23 GG a. F. hoben hingegen hervor, dass dieser Weg schneller und rechtssicher sei. Die Bevölkerung der DDR habe vor allem eine zügige Einheit gewünscht; eine langwierige Verfassungsdiskussion hätte die Dynamik gefährden können. Zudem habe sich das Grundgesetz seit 1949 bewährt, sodass es nahegelegen habe, es auf das gesamte Deutschland zu erstrecken. Auch völkerrechtliche Aspekte, insbesondere die Stabilität bestehender Verträge, sprachen für den Beitritt nach Art. 23 GG a. F.

c)    Rechtsprechung
Das Bundesverfassungsgericht hat in späteren Entscheidungen ausdrücklich festgestellt, dass der Weg über Art. 23 GG a. F. verfassungsgemäß war. Es betonte, dass das Grundgesetz von Anfang an als gesamtdeutsche Verfassung gedacht gewesen sei. Art. 146 GG eröffnete lediglich die Möglichkeit eines verfassungsgebenden Neubeginns, verpflichtete aber nicht zwingend zu diesem Schritt. Damit war die Entscheidung, den Beitritt über Art. 23 GG a. F. zu vollziehen, rechtlich tragfähig.

d)    Rechtsfolgen
Die Wahl des Beitrittsweges hatte mehrere rechtliche Konsequenzen:

  • Die Bundesrepublik Deutschland blieb als Staat identisch bestehen; es wurde kein neuer Staat gegründet, sondern lediglich die Zahl ihrer Länder erweitert.
  • Das Grundgesetz blieb in seiner bisherigen Form bestehen und wurde lediglich auf die neuen Bundesländer erstreckt.
  • Ab dem 3. Oktober 1990 galten die Grundrechte für alle Bürgerinnen und Bürger im gesamten Bundesgebiet, einschließlich der neuen Länder.
  • Die föderale Struktur wurde erweitert: Der Bundesrat erhielt zusätzliche Stimmen, die bundesstaatliche Balance veränderte sich, und der Finanzausgleich musste neu geordnet werden.

 

Fazit

Der Tag der Deutschen Einheit ist nicht nur ein historischer Feiertag, sondern ein juristisches Lehrstück. Er zeigt, wie flexibel das Grundgesetz war, um einen politischen Ausnahmezustand rechtsstaatlich aufzufangen. Für Examenskandidaten ist er ein Dauerbrenner, weil er die großen Themen des Staatsorganisationsrechts – Verfassung, Demokratie, Kontinuität, Föderalismus, Grundrechte – in einem Fall bündelt.

Gerade im mündlichen Examen ist es ein ideales Gesprächsthema: Wer hier sicher zwischen Art. 23 a. F. und Art. 146 GG differenziert, die Argumente kennt und ihre Tragweite einordnet, sammelt schnell Punkte.

 

Gerade der Tag der Deutschen Einheit zeigt, wie eng Geschichte und Verfassungsrecht miteinander verwoben sind – und warum solche Themen im Examen so beliebt sind. Wenn Sie sich optimal auf diese und viele weitere Prüfungsfragen vorbereiten möchten, begleiten wir Sie mit unserer langjährigen Erfahrung auf Ihrem individuellen Weg.

 

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Ein etwas anderer Blick auf einen erfolgreichen Start ins neue erste Semester – 10 Tipps! - (3. Teil)

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In den vergangenen Wochen haben wir Ihnen bereits zwei Teile unserer Reihe mit 10 Tipps für einen erfolgreichen Start ins Jurastudium vorgestellt. Dabei haben wir zunächst die Grundlagen für einen gelungenen Studienstart besprochen – von der Wahl der richtigen Materialien bis hin zur passenden Strategie für den Lernstart.

Heute folgt nun der dritte und letzte Teil unserer Serie.
Zum Abschluss möchten wir Ihnen drei weitere wichtige Themen näherbringen, die den Unterschied zwischen einem strukturierten, erfolgreichen Studium und unnötigem Stress ausmachen können:

  • Tipp 8: Hausarbeiten – warum der richtige Zeitpunkt entscheidend ist und wie Sie diese erfolgreich meistern
  • Tipp 9: Lernen mit Kommilitonen – gemeinsam stark, aber den eigenen Weg finden
  • Tipp 10: Ausgleich zum Jurastudium – warum Balance kein Luxus, sondern notwendig ist

Mit diesen letzten drei Tipps schließen wir unsere Reihe ab und geben Ihnen wertvolle Anregungen, wie Sie nicht nur fachlich, sondern auch persönlich optimal durch Ihr Studium kommen.

 

Achter Tipp: Hausarbeiten – warum der richtige Zeitpunkt entscheidend ist und wie Sie diese erfolgreich meistern

Hausarbeiten gehören zu den zentralen Prüfungsleistungen im Jurastudium. Sie unterscheiden sich stark von Klausuren – sowohl in ihrer Zielsetzung als auch in der Art, wie sie geschrieben werden. Viele Studierende freuen sich darauf, endlich ihre erste Hausarbeit zu verfassen. Doch genau hier lauert ein großer Fehler, den wir bei My-Jura-Help immer wieder beobachten: Studierende fangen viel zu früh an, Hausarbeiten zu schreiben – nämlich in Semestern, in denen ihnen noch das notwendige Wissen fehlt.

Zu frühes Schreiben – ein gefährlicher Trugschluss

Gerade am Anfang des Studiums spielt die Gruppendynamik eine große Rolle. Man sitzt in den ersten Vorlesungen, lernt Kommilitonen kennen, und irgendwann berichten einige, dass sie bereits Hausarbeiten schreiben. Der Druck ist groß, mitzuziehen – schließlich möchte niemand abseits stehen oder den Eindruck erwecken, weniger engagiert zu sein.

Hier liegt jedoch ein gefährlicher Trugschluss:
Hausarbeiten sind nicht dafür gedacht, den Stoff erst zu erlernen. Sie setzen voraus, dass Sie den Stoff bereits beherrschen. Wer sich in den allerersten Semestern an eine Hausarbeit wagt, obwohl er die entsprechenden Vorlesungen noch gar nicht gehört oder nachgearbeitet hat, riskiert gravierende Fehler und oft ein Nichtbestehen.

Viele Studierende glauben, dass eine Hausarbeit einfacher sei als eine Klausur, weil man sie zu Hause oder in der Bibliothek schreiben kann und mehr Zeit zur Verfügung steht. Doch genau das Gegenteil ist der Fall:
Hausarbeiten erfordern wissenschaftliches Arbeiten – und dafür brauchen Sie ein solides Fundament im materiellen Recht. Sie müssen in der Lage sein, juristisch zu argumentieren, verschiedene Ansichten darzustellen und diese methodisch sauber einzuordnen. Dieses Können lässt sich nicht gleichzeitig während der Bearbeitung einer Hausarbeit erwerben.
 

Praxisbeispiel aus unserer Arbeit

Wir erleben diese Problematik bei My-Jura-Help immer wieder.
Vor kurzem kam eine Studierende zu uns, die bisher nur BGB AT und ein wenig Schuldrecht gehört hatte. Trotzdem versuchte sie, eine umfassende Hausarbeit im Schuldrecht zu schreiben. Sie wusste zwar, dass es den Verzug gibt, konnte aber nicht erklären, wie man ihn richtig prüft. Auch der Aufbau der AGB-Kontrolle war ihr völlig unklar.

Diese Lücken führten dazu, dass sie den Fall nicht wissenschaftlich bearbeiten konnte. Das Ergebnis war eine Hausarbeit, die inhaltlich und methodisch nicht tragfähig war – und letztlich nicht bestanden wurde.

Unser dringender Tipp

Schreiben Sie keine Hausarbeit, bevor Sie die relevanten Vorlesungen besucht, den Stoff intensiv nachgearbeitet und das materielle Recht verstanden haben.
Die Hausarbeit sollte der Abschluss eines Lernabschnitts sein – nicht der Anfang.

Erst wenn Sie die Grundlagen beherrschen, können Sie aus der Bearbeitung echten Mehrwert ziehen – sowohl für Ihr Wissen als auch für Ihre Examensvorbereitung.

Dabei gibt es Unterschiede zwischen den Universitäten: Manche verlangen nur zwei oder drei Hausarbeiten während des gesamten Studiums, andere deutlich mehr.
Natürlich ist es gut, viele Hausarbeiten zu schreiben, denn Übung macht den Meister. Aber jede einzelne Hausarbeit sollte auf einem stabilen Fundament basieren.

Wie Sie Ihre Hausarbeit strategisch richtig angehen

Wenn der richtige Zeitpunkt gekommen ist und Sie über die nötigen Kenntnisse verfügen, geht es darum, die Hausarbeit sorgfältig und strategisch anzugehen.
Anders als in einer Klausur haben Sie hier mehrere Wochen Zeit – meist zwischen drei und sechs Wochen.
Diese Zeit sollten Sie nicht nur zum Schreiben, sondern auch für Literaturrecherche, Argumentationsaufbau und Feinschliff nutzen.

1. Verstehen Sie den Unterschied zur Klausur

Während eine Klausur unter Zeitdruck geschrieben wird und vor allem Ihre Fähigkeit zur schnellen Subsumtion prüft, ist die Hausarbeit eine wissenschaftliche Fallbearbeitung.
Hier steht die Tiefe im Vordergrund: Sie müssen nicht nur den Fall lösen, sondern auch zeigen, dass Sie verschiedene Meinungen aus Literatur und Rechtsprechung kennen und diese sauber einordnen können.

Streitstände gehören zwingend in die Hausarbeit – und Sie müssen sich mit ihnen argumentativ auseinandersetzen. 

2. Formale Anforderungen beachten

Schon bei der ersten Hausarbeit wird extrem auf Formalitäten geachtet.
Gerade Anfänger unterschätzen diesen Punkt und riskieren dadurch ein Nichtbestehen, selbst wenn das Gutachten inhaltlich solide ist.

Besonders wichtig sind:

  • korrektes Zitieren
  • saubere Fußnoten
  • vollständiges Literatur- und Inhaltsverzeichnis
  • einheitliche Gliederung (A. → I. → 1. → a) → aa) → (1.) → (a) → (aa))

Diese formalen Aspekte sind kein „lästiger Kleinkram“, sondern ein wesentlicher Bestandteil der Bewertung. 

3. Literatur richtig nutzen

Hausarbeiten erfordern, dass Sie sich mit wissenschaftlicher Literatur auseinandersetzen.
Kommentare wie der Palandt, Lehrbücher, Aufsätze und Urteile sind Pflicht.
Repetitoriumsskripten oder Falllösungssammlungen sind hingegen nicht geeignet – sie dienen nur dem Lernen, nicht als wissenschaftliche Quellen.

4. Aufbau der Hausarbeit

Eine typische Hausarbeit enthält:

  • Deckblatt mit den Vorgaben der Universität
  • Sachverhalt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Literaturverzeichnis
  • Gutachten im klassischen Stil

Halten Sie sich exakt an die Formvorgaben Ihres Lehrstuhls. Schon kleine Abweichungen können Punktabzüge bringen. 

5. Wissenschaftlich argumentieren

Das Herzstück Ihrer Hausarbeit ist die Argumentation.
Hier zählt nicht nur, dass Sie ein Ergebnis finden, sondern wie Sie dorthin gelangen.

  • Stellen Sie verschiedene Auslegungsmethoden dar (Wortlaut, Systematik, Telos, Historie).
  • Arbeiten Sie Streitstände heraus, wenn sie für den Fall relevant sind.
  • Begründen Sie klar, warum Sie sich einer Ansicht anschließen.
  • Formulieren Sie logisch und präzise, ohne den Sachverhalt zu wiederholen.

6. Zeitmanagement

Nutzen Sie die Ihnen zur Verfügung stehenden Wochen effektiv:

  • Woche 1: Sachverhalt analysieren, Literatur sammeln, Lösungsskizze erstellen.
  • Woche 2–3: Gutachten ausformulieren und Streitstände einarbeiten.
  • Letzte Tage: Korrekturlesen, Formatierung, Kontrolle der Formalien.

So vermeiden Sie Hektik und können sich am Ende auf die Qualität Ihrer Arbeit konzentrieren.

Fazit: Hausarbeiten sind Prüfungen auf hohem Niveau

Hausarbeiten sind mehr als nur eine längere Klausur.
Sie prüfen Ihre Fähigkeit, juristisch auf wissenschaftlichem Niveau zu arbeiten.

Wer viel zu früh, also bereits in den ersten Semestern, ohne ausreichendes Grundlagenwissen beginnt, wird scheitern – unabhängig vom Fleiß.
Beginnen Sie daher erst, wenn Sie den Stoff wirklich verstanden haben, und gehen Sie dann methodisch vor.

Wenn Sie diese Schritte beachten, können Sie Ihre Hausarbeit nicht nur bestehen, sondern als echten Meilenstein in Ihrem Studium nutzen.

Wenn Sie noch tiefer in das Thema einsteigen möchten:
Wir haben bereits einen ausführlichen Blogbeitrag speziell zum Schreiben juristischer Hausarbeiten veröffentlicht.
Diesen finden Sie ganz einfach über die Suchfunktion hier auf unserem Blog. Dort gehen wir noch detaillierter auf alle Aspekte ein – von der Planung bis zur perfekten Ausformulierung.

 

 

Neunter Tipp: Lernen mit Kommilitonen – gemeinsam stark, aber den eigenen Weg finden

Das Jurastudium ist in vielerlei Hinsicht eine völlig neue Welt. Anders als in der Schule gibt es keine festen Klassenverbände oder Lehrerinnen und Lehrer, die Sie an die Hand nehmen. Viele Studierende fühlen sich am Anfang allein und suchen daher nach Gemeinschaft – was völlig normal ist. In dieser neuen Umgebung kann man sich schnell verloren fühlen. Lerngruppen entstehen oft schon in den ersten Wochen: Man trifft sich in der Bibliothek, tauscht sich aus, bespricht Fälle oder fragt sich gegenseitig ab.

Auf den ersten Blick klingt das ideal. Schließlich motiviert man sich gegenseitig, fühlt sich nicht so allein und kann sich bei Problemen unterstützen. Doch genau hier lauert eine große Gefahr, die wir bei My-Jura-Help immer wieder beobachten: Die Gruppendynamik kann Sie unbewusst auf einen falschen Weg führen.

Die Risiken der Lerngruppe

Oft orientiert sich das Tempo der Gruppe nicht an Ihrem individuellen Wissensstand, sondern an der Mehrheit. Das kann folgende Folgen haben:

  • Beginnt die Gruppe spät mit dem Lernen, werden auch Sie automatisch später aktiv.
  • Wenn Sie schneller vorankommen, können Sie Ihr Potenzial nicht voll ausschöpfen, weil Sie sich zurückhalten müssen.
  • Sind Sie noch nicht so weit wie die anderen, hetzen Sie hinterher, ohne wirklich zu verstehen, was Sie lernen.

Gerade im Jurastudium ist es fatal, auf diese Weise von der Masse gesteuert zu werden. Die meisten Gruppen beginnen erst kurz vor den Prüfungen intensiv zu lernen – oft nur vier Wochen vorher. Für Jura ist das viel zu spät. Die Stofffülle ist einfach zu groß, um kurzfristig und hektisch auf Lücke zu lernen.

Lerngruppen haben ihren Wert, wenn sie ergänzend genutzt werden:

  • zum gegenseitigen Abfragen,
  • zur Diskussion komplexer Fälle,
  • zum Austausch von Erfahrungen.

Doch sie sollten nicht Ihr zentrales Lerninstrument sein.

Finden Sie Ihren eigenen Lernrhythmus

Jeder Mensch lernt anders. Manche haben bereits Vorkenntnisse, andere starten bei null. Einige können sich morgens am besten konzentrieren, andere sind abends besonders produktiv. Deshalb ist es entscheidend, dass Sie Ihren eigenen Lernrhythmus finden und sich nicht blind dem Tempo der Gruppe anpassen.

Reflektieren Sie sich selbst:

  • Zu welcher Tageszeit lernen Sie am effektivsten?
  • Welche Themen fallen Ihnen leicht, welche bereiten Schwierigkeiten?
  • Wie viel Zeit benötigen Sie realistisch, um neuen Stoff zu verarbeiten?

Wenn Sie diese Fragen ehrlich beantworten, können Sie einen Lernplan erstellen, der auf Ihre Stärken und Schwächen zugeschnitten ist. So stellen Sie sicher, dass Sie nicht nur oberflächlich lernen, sondern den Stoff wirklich verinnerlichen.

Viele Studierende machen den Fehler, sich ausschließlich auf die Gruppe zu verlassen. Sie glauben, dass gemeinsames Lernen automatisch zu besseren Ergebnissen führt. In der Praxis kann jedoch das Gegenteil eintreten:

  • Leistungsstarke Studierende entwickeln sich nicht weiter, weil sie ständig anderen helfen.
  • Weniger fortgeschrittene Studierende fühlen sich überfordert und bleiben inhaltlich zurück.

Das Jurastudium erfordert Eigenständigkeit. Ihr Ziel sollte es sein, Wissen aufzubauen, das wirklich Ihnen gehört. Die Gruppe kann dabei ein wertvolles Werkzeug sein, ersetzt jedoch niemals die eigene Arbeit.

Praktische Tipps für den Alltag

Natürlich bedeutet das nicht, dass Sie sich isolieren sollen. Austausch mit Kommilitonen ist wertvoll – aber bewusst dosiert:

  • Lernen Sie in der Bibliothek in der Nähe Ihrer Gruppe, aber arbeiten Sie den Stoff eigenständig durch.
  • Nutzen Sie die Gruppe für gezielte Fragerunden oder gegenseitiges Abfragen kurz vor den Klausuren.
  • Planen Sie feste Zeiten für Ihr eigenes Lernen ein, unabhängig von den Treffen der Gruppe.

So bleiben Sie Teil der Gemeinschaft, ohne Ihre eigenen Ziele aus den Augen zu verlieren. 

Fazit: Gemeinsam lernen – aber nicht auf Kosten der eigenen Entwicklung

Eine Lerngruppe kann Motivation, Halt und Inspiration bieten. Doch sie darf Sie nicht davon abhalten, Ihren eigenen Weg zu gehen.
Wenn Sie Ihren Lernrhythmus kennen und sich konsequent daran orientieren, nutzen Sie die Vorteile der Gruppe, ohne ihre Nachteile zu spüren.

Das Jurastudium verlangt ein hohes Maß an Selbstdisziplin. Wer sich nur treiben lässt, wird irgendwann feststellen, dass er nicht das Wissen selbst aufgebaut hat, sondern nur die Gedanken der Gruppe übernommen wurden.
Ihr Ziel sollte es sein, Schritt für Schritt ein stabiles Fundament an juristischer Kompetenz zu entwickeln – in Ihrem eigenen Tempo. Die Gruppe ist dabei Ihr Sparringspartner, nicht Ihr Steuermann.

 

 

Zehnter Tipp: Ausgleich zum Jurastudium – warum Balance kein Luxus, sondern notwendig ist

Das Jurastudium verlangt viel von Ihnen. Es ist geprägt von langen Tagen in der Bibliothek, intensiven Vorlesungen und unzähligen Stunden, die Sie mit Gesetzestexten, Kommentaren und Lehrbüchern verbringen. Viele Studierende sitzen buchstäblich den ganzen Tag – und manchmal auch halbe Nächte – über ihrem Stoff. Dabei geraten wichtige Dinge wie Bewegung, Entspannung und soziale Kontakte schnell in den Hintergrund.

Dabei ist genau dieser Ausgleich entscheidend, um das Studium nicht nur erfolgreich, sondern auch gesund zu bewältigen. Wer glaubt, von morgens bis abends ohne Pause lernen zu können, wird sehr schnell merken, dass das weder effektiv noch nachhaltig ist. Ohne Erholung und Abwechslung sinken nicht nur Motivation und Leistungsfähigkeit, sondern auch die Fähigkeit, das Gelernte dauerhaft im Gedächtnis zu behalten.

Warum Ausgleich so wichtig ist

Das Jurastudium ist kein Sprint, sondern ein Marathon. Bis zum Staatsexamen vergehen mehrere Jahre – und in dieser Zeit müssen Sie konstant auf hohem Niveau arbeiten. Wer von Anfang an nur lernt, ohne auf sich selbst zu achten, riskiert nicht nur ein Leistungsloch, sondern auch gesundheitliche Probleme.

Das Gehirn kann Informationen nur dann langfristig abspeichern, wenn es regelmäßig Pausen zur Verarbeitung bekommt. Stundenlanges Lernen ohne Unterbrechung führt dazu, dass der Stoff zwar kurzfristig im Kurzzeitgedächtnis landet, aber nicht verankert wird. Außerdem nimmt die Fehlerquote zu, und die Lernmotivation sinkt.

Ausgleich bedeutet nicht, weniger engagiert zu sein – im Gegenteil:
Er sorgt dafür, dass Sie langfristig leistungsfähig bleiben und Ihr Studium ohne Erschöpfung und Frustration durchstehen. Balance ist damit ein wichtiger Bestandteil einer erfolgreichen Examensvorbereitung.

Bewegung und Sport als Gegengewicht

Viele Stunden im Sitzen belasten Körper und Geist. Sport ist daher nicht nur ein angenehmer Ausgleich, sondern eine echte Notwendigkeit. Durch Bewegung wird Stress abgebaut, die Konzentration verbessert sich, und Sie tanken neue Energie.

Dabei müssen es nicht gleich intensive Sportarten sein. Schon regelmäßige Spaziergänge, leichtes Joggen oder Radfahren können einen großen Unterschied machen. Wer gerne in Gruppen aktiv ist, kann sich einem Fitnesskurs oder Verein anschließen – so verbinden Sie körperliche Aktivität gleich mit sozialem Austausch.

Planen Sie feste Sportzeiten ein, so wie Sie Vorlesungen oder Lernphasen einplanen.
Wenn Bewegung zu einem festen Bestandteil Ihres Alltags wird, vermeiden Sie den typischen „Lernstress-Rückenschmerz“ und fördern gleichzeitig Ihre psychische Stabilität.

Soziale Kontakte außerhalb des Studiums

Jura ist ein Studium mit enormer Stofffülle. Es ist leicht, sich komplett hineinziehen zu lassen und fast ausschließlich mit Kommilitonen Zeit zu verbringen. Doch auf Dauer kann das dazu führen, dass sich Ihr gesamtes Leben nur noch um das Studium dreht.

Suchen Sie bewusst den Kontakt zu Menschen, die nichts mit Jura zu tun haben.
Das kann die Familie, alte Schulfreunde oder neue Bekannte aus anderen Bereichen sein. Diese Begegnungen helfen Ihnen, den Kopf frei zu bekommen und einmal komplett abzuschalten.

Gerade in stressigen Phasen – zum Beispiel vor den Klausuren oder dem Examen – sind solche Kontakte ein wichtiger Anker, um nicht in einer „Jura-Blase“ zu versinken. Sie erinnern daran, dass es noch andere Dinge im Leben gibt, und geben Ihnen emotionale Stabilität.

Zeitmanagement: Struktur statt Chaos

Ein strukturierter Tagesablauf hilft, Ausgleich und Lernen miteinander zu verbinden. Planen Sie Ihren Tag so, dass Lernphasen, Pausen, Vorlesungen und Freizeit in einem gesunden Verhältnis stehen.

Nutzen Sie beispielsweise Freistunden zwischen den Vorlesungen sinnvoll:

  • Gehen Sie in die Bibliothek und wiederholen Sie kurz den Stoff,
  • lesen Sie aktuelle Fälle nach,
  • oder bereiten Sie sich auf das nächste n Vorlesung vor.

So haben Sie abends Zeit, sich bewusst zu erholen.
Vermeiden Sie es, tagsüber viel Zeit „vor der Bibliothek“ oder in der Cafeteria zu vertrödeln, um dann abends in Hektik zu geraten. Häufig führt dieses Verhalten dazu, dass Studierende spätabends noch unter Zeitdruck lernen, was ineffektiv ist und die Nachtruhe stört.

Ein klarer Plan verhindert, dass sich ein schlechtes Gewissen aufbaut.
Wenn Sie tagsüber fokussiert arbeiten, können Sie abends ruhigen Gewissens abschalten – sei es mit einem Film, einem Treffen mit Freunden oder einem anderen Hobby. Diese bewusste Trennung von Lernen und Freizeit ist essenziell für Ihre mentale Gesundheit.

Belohnung und Motivation

Motivation entsteht nicht nur durch große Ziele wie das Bestehen des Staatsexamens. Kleine, tägliche Belohnungen helfen, den Weg dorthin durchzuhalten.

Setzen Sie sich konkrete Etappenziele:

  • eine bestimmte Anzahl von Fällen pro Woche,
  • ein Kapitel im Lehrbuch,
  • oder eine bestimmte Anzahl geschriebener Klausuren.

Wenn Sie diese Ziele erreichen, belohnen Sie sich bewusst – zum Beispiel mit einem freien Abend, einem Treffen mit Freunden oder einem besonderen Ausflug. So wird das Lernen nicht als endlose Pflicht empfunden, sondern als Teil eines ausgewogenen Lebensrhythmus.

Fazit: Ausgleich ist kein Luxus, sondern Voraussetzung für Erfolg

Wer Jura studiert, weiß, dass der Weg zum Examen lang und anstrengend ist. Doch gerade deshalb ist es so wichtig, auf die eigene Balance zu achten. Lernen ist unverzichtbar, aber ohne Pausen und Erholung kann Wissen nicht nachhaltig verankert werden.

Bewegung, soziale Kontakte und bewusst geplante Freizeit sind kein Widerspruch zum ehrgeizigen Studium – sie sind seine Grundlage.
Wer sich frühzeitig einen gesunden Ausgleich schafft, wird das Studium nicht nur besser bewältigen, sondern auch mit mehr Freude und Energie ans Ziel kommen.

 

 

Schlusswort

Mit diesen zehn Tipps möchten wir Ihnen einen starken Start in Ihr Jurastudium ermöglichen.
Gerade die ersten Semester sind eine spannende, aber auch herausfordernde Zeit: neue Inhalte, neue Strukturen und ein ganz neues Denken. Es ist völlig normal, sich manchmal unsicher oder überfordert zu fühlen – das gehört zum Lernprozess dazu.

Unser Wunsch für Sie ist, dass Sie mit Neugier, Motivation und Durchhaltevermögen in dieses Abenteuer starten.
Nutzen Sie die kommende Vorlesungszeit, um sich Schritt für Schritt ein solides Fundament aufzubauen. Vergleichen Sie sich nicht zu sehr mit anderen – jeder lernt in seinem eigenen Tempo. Wichtig ist nicht, wie schnell Sie vorankommen, sondern dass Sie konsequent und strukturiert lernen.

Falls es einmal nicht so läuft, wie Sie es sich wünschen, oder Sie das Gefühl haben, den Überblick zu verlieren:

Wir sind für Sie da!

Mit unserer 36-jährigen Erfahrung unterstützen wir sowohl Anfangssemester, die ihre ersten Schritte im Studium machen, als auch Examenskandidaten, die sich intensiv auf ihre Prüfungen vorbereiten möchten.

Egal, ob Sie gerade erst mit den Grundlagen beginnen oder kurz vor dem Examen stehen – gemeinsam entwickeln wir eine individuelle Strategie, die zu Ihnen passt.
Unser Ziel ist es, Sie nicht nur fachlich, sondern auch mental und methodisch zu stärken, damit Sie Ihr Studium erfolgreich und selbstbewusst meistern.

Im Anschluss finden Sie eine Übersicht unserer Angebote – vom Einzelunterricht für Anfänger bis hin zu unseren intensiven Examensvorbereitungskursen.
Schauen Sie sich in Ruhe um – wir freuen uns, Sie auf Ihrem Weg begleiten zu dürfen.

Herzlichst

Ihr My-Jura-Help-Team

 

Unsere Angebote:

Vorbereitung für das Examen:
Jura Examensrepetitorium
Examen - Einsendeklausurenkurs
Crashkurs -Examen - 2 Monate
Examen - mündliche Prüfung


Vorbereitung auf alle universitären Prüfungsleistungen:
Jura Nachhilfe für Uni-Klausuren
Online Einsendeklausurenkurs für Uni-Klausuren
Unterstützung & Hilfe bei Hausarbeiten
Unterstützung bei Schwerpunkt- und Seminararbeiten – auf Anfrage 

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Fr. Müserref Yüksel
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