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Ein etwas anderer Blick auf einen erfolgreichen Start ins neue erste Semester – 10 Tipps!

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Die ersten Wochen im Jurastudium sind oftmals die herausforderndsten. Neben der Umstellung auf das Universitätsleben kommt das völlig neue Fachgebiet dazu, für das es in der Schule keine Vorbereitung gab.

Unser Blogbeitrag soll den Studenten aus dem ersten Semester helfen, sich zu Beginn im Jurastudium besser zurechtzufinden. Denn bereits ab Oktober 2025 fängt das neue Wintersemester an. Und sicher gibt es auch dieses Semester wieder viele, die neu anfangen, Jura zu studieren.

 

Erster Tipp:

Im ersten Semester in Jura sollte man versuchen, die Aufregung zu Hause zu lassen! Jeder hat klein angefangen, und niemand hatte bei Geburt in der Windeltasche den Habersack parat.

Besonders in den ersten Tagen und Wochen, wenn die Fakultät oder Hochschule noch unübersichtlich wirkt, wird man oft mit gut gemeinten Ratschlägen und angeblich großartigen Tipps von Assistenten, Professor:innen oder älteren Studierenden regelrecht überhäuft.

Seien Sie sicher: Diese Personen haben sich damals als Erstsemester genauso gefühlt und kochen auch nur mit Wasser. Außerdem ist jeder Mensch anders. Lassen Sie sich also nicht beirren.

Es werden sich auch diejenigen darunter finden lassen, die behaupten, dass vieles und alles schwierig sei, wie schlimm dieses und jenes wäre und dass es absolut ein so immenser Druck sei, Jura zu studieren, und es alles nicht bewältigbar wäre.

Sie können denen gleich sagen, dass es laut dem Statistischen Bundesamt jedes Semester ca. zwischen 13.000–15.000 Neueinschreibungen gibt und es im Jahr 2023/2024 (Wintersemester) ca. 115.000 Jurastudierende in Deutschland gab. Und dass allein knapp 10.000 Examenskandidaten im Jahr 2023 ihr Erstes Staatsexamen abgeschlossen haben.

Deshalb: sich auf keinen Fall von negativen Vibes und Schwarzmalern beeinflussen lassen. Besinnen Sie sich ganz auf sich. Sie sind nicht er oder sie und auch nicht ein anderer. Machen Sie bitte immer Ihre eigenen Erfahrungen. Denn nur die zählen schlussendlich!

Wer glaubt, Jura sei ein Fach, das nur diejenigen meistern könnten, die eh schon in der Schule gute Noten hatten, oder dass es nur Hochbegabte schaffen würden, täuscht sich. Ein solcher Gedanke ist irreführend.

Denn wir von My-Jura-Help haben in über 36 Jahren Erfahrung als Nachhilfe-Anbieter, Coach und Repetitor Studierende begleitet, die gerade so ihr Abitur geschafft hatten oder sogar erst zwei Jahre in Deutschland waren und vorher nur einen Deutschkurs absolviert hatten. Ja, sogar mehrere Studierende mit LRS haben wir erfolgreich bis zum Staatsexamen begleitet.

Förderlich – aber kein Muss – sind analytische Fähigkeiten, logisches Denken, hohe Lernbereitschaft, abstraktes Denkvermögen und Neugierde an komplexen Sachverhalten.
Wer systematisch nach einem guten didaktischen Konzept lernt und bereit ist, sich auf Neues einzulassen, hat sehr gute Voraussetzungen, das Jurastudium erfolgreich zu meistern.

Wer glaubt, es reiche aus, sich nur eloquent ausdrücken zu können, wird spätestens bei den ersten Klausuren eines Besseren belehrt werden.

Das Schreiben juristischer Gutachten ist ein Handwerk!

Und wie jedes Handwerk lässt, es sich mit der richtigen Strategie, einem klaren Konzept und einer guten Didaktik sowie Übung erlernen.

Nutzen Sie das erste Semester, um sich mit dem Fach vertraut zu machen und Ihre ganz eigenen Eindrücke zu sammeln.

Womit das beginnen kann? Mit dem Besuch von Vorlesungen, dem Austausch mit anderen Studierenden und Ihren ganz eigenen, persönlichen ersten Eindrücken.

Besorgen Sie sich ein gutes, aber leicht verständliches Lehrbuch. 

Wir von My-Jura-Help raten dringend davon ab, sich die ersten Eindrücke ausschließlich über Skripte zu verschaffen. Nichts ersetzt ein fundiertes Lehrbuch!

Besuchen Sie außerdem unbedingt eine Arbeitsgemeinschaft (AG). In den meisten Fakultäten ist der AG-Besuch ohnehin verpflichtend. Dort wird Ihnen das Handwerkszeug vermittelt, wie man ein juristisches Gutachten schreibt.

Seien Sie sich jedoch bewusst: Nur der Besuch einer AG reicht nicht aus, um sofort meisterhaft in Sachverhalten Schwerpunkte zu erkennen und juristische Gutachten auf hohem Niveau zu verfassen.

Wie heißt es so schön: Übung macht schließlich den Meister!

Lösen Sie deshalb unbedingt auch Übungsfälle zu Hause.
Arbeiten Sie akribisch die Fälle aus der Vorlesung anhand eines Lehrbuchs nach, um keine Lücken im Lehrstoff aufkommen zu lassen. Denn anders als in der Schule oder anderen Studiengängen ist Jura ein aufbauendes Studium:
Das zweite Semester baut auf dem ersten auf, das dritte auf dem zweiten usw.

Deshalb ist es unbedingt erforderlich, frühzeitig kontinuierlich den Stoff aus den Vorlesungen aufzuarbeiten, nachzuarbeiten und regelmäßig das materielle Recht der vorhergehenden Semester zu wiederholen.

Mit steigender Semesterzahl wächst parallel der Stoffberg zu einer bedrohlichen Lawine, die dann vor dem Examen nicht mehr zu bewältigen ist.

Wir erleben als Repetitoren oft, dass viele Studierende der Meinung sind, dass es schon nicht so schlimm sein wird, wenn man nur für das knappe Bestehen der Uni-Klausuren lernt. Denn am Ende würde man ohnehin vor dem Ersten Staatsexamen ein Repetitorium besuchen und dort alles nachholen.
Oftmals sind die Defizite so groß, dass sogar ein Jahres-Repetitorium nicht ausreicht, um Lehrstoff aus mehreren Semestern aufzuholen, wenn nur maximal auf Lücke gelernt worden ist.

Und zumeist bedarf es in solchen Fällen einer sehr individuellen und maßgeschneiderten Betreuung eines 1:1-Repetitoriums, um nicht nur im materiellen Recht die Defizite aufzuholen, sondern auch das handwerkliche Können zu üben.

Laut der Ausbildungsstatistik des Bundesamts für Justiz haben im Jahr 2023 27,47 % der Teilnehmenden das Erste Staatsexamen nicht bestanden. Weitere 24 % haben nur mit „ausreichend“ bestanden.

Keine Panik – für einen Ersti liegt das noch in weiter Ferne.
Aber dieses Wissen sollte motivieren, von Anfang an dranzubleiben und nicht zu Beginn mit „Mut zur Lücke“ an die ersten Klausuren heranzugehen.

Da wir bei My-Jura-Help nicht nur Examensvorbereitung anbieten, sondern auch Nachhilfe bereits ab dem ersten Semester, kennen wir alle Ebenen, mit denen sich ein Jurastudent konfrontiert sieht. Wir empfehlen daher, sich frühzeitig von einem erfahrenen Mentor (Nachhilfelehrer:in/Coach) begleiten zu lassen.
Ein Mentor kennt die Anforderungen bis zum Examen, behält den Gesamtüberblick und vermittelt Ihnen, was wirklich wichtig und wesentlich ist – und zwar mit Blick auf die folgenden Semester.

 

Zweiter Tipp:

Wichtig ist weiterhin, dass Sie die angebotenen Veranstaltungen gezielt besuchen.
Zu Beginn sollten Sie alle Einführungsveranstaltungen und Vorlesungen für Erstsemester besuchen, um sich einen Überblick zu verschaffen.
Nach 4-6 Wochen ziehen Sie Bilanz und überlegen, welche Veranstaltungen für Sie den größten Mehrwert bringen. Denn anders als in der Schule besteht an der Uni in den meisten Veranstaltungen keine Anwesenheitspflicht. Nutzen Sie diese Freiheit bewusst!

Fragen Sie sich deshalb in einem solchen Fall, ob Sie den Stoff nicht besser selbstständig mit einem gut verständlichen Lehrbuch erarbeiten können.

Wichtig: Bitte nicht sogleich im Eifer viele Vorlesungen und Veranstaltungen besuchen.
Besuchen Sie nur die, bei denen Sie selbst der Ansicht sind, dass der Dozierende Ihnen einen Mehrwert vermitteln kann. Mithin also vielleicht in einem Semester zwei bis maximal vier Veranstaltungen besuchen.

 

Dritter Tipp:

Besuchen Sie Vorlesungen nicht nur passiv. Arbeiten Sie aktiv mit – und trauen Sie sich, auch in einem vollen Hörsaal Fragen zu stellen.
Einer der zentralen Aspekte im Jurastudium ist die Sprache und Kommunikation.
Indem Sie sich beteiligen, lernen Sie, juristische Probleme klar zu formulieren und entwickeln ein besseres Verständnis für das Fach.

Die meisten Dozenten und Professoren lassen Rückfragen zu und freuen sich über aktive Beteiligung. Sollte ein Dozent keine Fragen zulassen, überlegen Sie, ob dies die richtige Veranstaltung für Sie ist.

 

Ausblick:
Mit dieser Einführung und den ersten drei Tipps beenden wir diesen Beitrag.
Im nächsten Teil widmen wir uns folgenden Themen:

  • Auswahl geeigneter Lehrbücher
  • Strategien für den Lernstart
  • Überblick über die Rechtssysteme
  • Hinweise zum Praktikum während des Studiums

 

Falls Sie Fragen haben oder sich frühzeitig auf Ihr Jurastudium vorbereiten möchten, oder Unterstützung bei Zulassungs- bzw. Zwischenprüfungsklausuren suchen –
oder Sie stehen vor Ihrem Ersten juristischen Staatsexamen und suchen nach einem Repetitorium mit individueller Betreuung und maßgeschneiderten Fällen –
dann sind Sie bei uns genau richtig!

Kontaktieren Sie uns einfach für ein erstes, völlig unverbindliches Gespräch.

Bei My-Jura-Help profitieren Sie von über 36 Jahren Erfahrung, individueller Betreuung und praxisnaher Klausurtechnik.

Ihr My-Jura-Help-Team

 

Unsere Angebote:

Vorbereitung für das Examen:
Jura Examensrepetitorium
Examen - Einsendeklausurenkurs
Crashkurs -Examen - 2 Monate
Examen - mündliche Prüfung


Vorbereitung auf alle universitären Prüfungsleistungen:
Jura Nachhilfe für Uni-Klausuren
Online Einsendeklausurenkurs für Uni-Klausuren
Unterstützung & Hilfe bei Hausarbeiten
Unterstützung bei Schwerpunkt- und Seminararbeiten – auf Anfrage 


Zu unseren Kontaktdaten

 

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Redaktionell verantwortlich nach § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV):
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My-Jura-Help
Subbelrather Str. 15A
50823 Köln


Typische Klausurfehler – darauf sollten Sie achten

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Einleitung

Typische Klausurfehler - ©My-Jura-Help
Wer Jura studiert, kennt es: Wochenlanges Lernen, unzählige Karteikarten, und dann kommt der große Moment – die Klausur. Doch trotz guter Vorbereitung fallen viele Studierende in dieselben Fallen.

Das Ergebnis: wertvolle Punkte gehen verloren, nicht weil das Wissen fehlt, sondern weil es nicht korrekt angewendet oder präsentiert wird.

In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen die häufigsten Fehler, die immer wieder in Klausuren auftreten – von der Zwischenprüfung bis zum Examen. Wenn Sie wissen, worauf es ankommt, können Sie Ihre Klausuren strukturierter angehen und vermeiden, dass formale oder methodische Schwächen Ihre Note drücken.

 

1. Allgemeine Klausurfehler – die Klassiker

Diese Fehler passieren quer durch alle Rechtsgebiete. Sie kosten unnötig Punkte und lassen sich mit etwas Übung leicht vermeiden.

1.1 Sprache und Ausdruck

  • Verwenden Sie klare und präzise Formulierungen.
    Lange Schachtelsätze, Füllwörter wie „klar“ oder „zweifelsohne“ sowie Umgangssprache („kriegen“ statt „bekommen“) sollten vermieden werden.
  • Juristische Terminologie ist wichtig, aber bitte nicht überfrachten.
    Ein zu technischer Text wirkt schnell unverständlich.
  • Achten Sie auf korrekte Schreibweise juristischer Begriffe – kleine Fehler wie „kommolativ“ statt „kumulativ“ wirken unprofessionell.
  • Lesen Sie Ihre Klausur am Ende noch einmal kurz durch, um Flüchtigkeitsfehler zu entdecken.

 

1.2 Gutachtenstil richtig anwenden

  • Der Gutachtenstil ist kein Selbstzweck, sondern ein Werkzeug, um problematische Punkte sauber zu prüfen.
    Unproblematisches kann im Feststellungsstil kurz dargestellt werden.

Falsch:
„A und B haben einen Kaufvertrag geschlossen, da sie sich über die Übereignung geeinigt haben.“

Richtig:
„A und B könnten einen wirksamen Kaufvertrag gemäß § 433 BGB geschlossen haben.
A bot im Sinne des § 145 BGB dem B den Fernseher zu einem Kaufpreis von 500 € an. B nahm dieses Angebot fristgerecht im Sinne des § 147 Abs. 1 BGB an, sodass beide übereinstimmende Willenserklärungen für das wirksame Zustandekommen eines Kaufvertrages gemäß § 433 BGB vorliegen.“

  • Definitionen dürfen nicht nur genannt, sondern müssen sauber in die Subsumtion eingebaut werden – der Sachverhalt muss in die Norm „hineinpassend“ geprüft werden.

 

1.3 Sachverhalt nicht „zurechtbiegen“

  • Bleiben Sie streng beim Text des Sachverhalts.
    Interpretieren Sie nichts hinein, was nicht dort steht, und lassen Sie nichts weg.
  • Jede Angabe im Sachverhalt hat in der Regel eine Bedeutung.
    Beispiel: Mehrere Datumsangaben deuten auf Fristprobleme hin.
  • Prüfen Sie nicht auf Basis des „gesunden Menschenverstands“, sondern immer auf Grundlage der vorgegebenen Informationen aus dem Sachverhalt.

 

1.4 Schwerpunktsetzung

  • Arbeiten Sie das Problematische ausführlich und im Gutachtenstil heraus.
  • Unproblematisches sollte knapp dargestellt werden.
    ► Wer einfache Punkte zu lang ausführt, signalisiert Unsicherheit und verschenkt Zeit.
  • Konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche: „Was will die Fallfrage wissen?“

 

1.5 Logik und Aufbau

  • Ein gut strukturierter Aufbau ist die halbe Miete.
    • Prüfen Sie zuerst, ob ein Anspruch überhaupt entstanden ist, bevor Sie Untergang oder Durchsetzbarkeit prüfen.
    • Im Strafrecht gilt: Vorsatz vor Fahrlässigkeit, Tun vor Unterlassen, vollendet vor versucht.
  • Zwischenergebnisse helfen, den Leser zu führen und Ihre Argumentation klarzumachen.
  • Arbeiten Sie mit klaren Überschriften und Obersätzen, damit der Korrektor Ihren Gedankengang nachvollziehen kann.

 

1.6 Normen sauber zitieren

  • Geben Sie Normen vollständig an:
    § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO – nicht nur „§ 40 VwGO“.
  • So zeigen Sie, dass Sie die Vorschrift genau kennen und richtig anwenden.
  • Ein sauberer Normbezug signalisiert Sorgfalt und Professionalität.

 

1.7 Die Fallfrage beachten

  • Klingt banal, wird aber oft übersehen: Lesen Sie die Fallfrage genau!
    • Geht es um Ansprüche?
    • Oder um die rechtliche Bewertung der Gesamtsituation?

 

 

2. Zivilrecht – typische Fehlerquellen

Das Zivilrecht ist das Herzstück vieler Klausuren im Jurastudium. Hier gibt es klare Strukturen, die unbedingt eingehalten werden müssen. Schon kleine Ungenauigkeiten führen sonst dazu, dass Sie sich im Aufbau verirren oder Punkte verlieren.

 

2.1 Anspruchsaufbau strikt einhalten

  • Merksatz: „Entstanden – Untergegangen – Durchsetzbar“
  • Prüfen Sie immer in dieser Reihenfolge und stellen Sie sicher, dass Sie:
    1. den Anspruchsgrund genau benennen,
    2. alle Voraussetzungen prüfen,
    3. erst danach prüfen, ob er untergegangen oder nicht durchsetzbar ist.
  • Vermeiden Sie, Prüfungspunkte zu vermischen.
    Beispiel: Pflichtverletzung nicht gleichzeitig mit Vertretenmüssen prüfen.

 

2.2 Abstraktionsprinzip beachten

  • Typischer Fehler: Eigentum wird aus dem Kaufvertrag „abgeleitet“.
    Falsch! Eigentumsübergang folgt immer aus den Regeln des Sachenrechts.
  • Der Eigentumsanspruch wird nicht aus dem schuldrechtlichen Vertrag hergeleitet.
  • Im Zweifel formulieren Sie einen kurzen Zusatzsatz:
    „Der Kaufvertrag verpflichtet nur zur Übereignung. Die Eigentumsübertragung erfolgt nach § 929 BGB.“

 

2.3 Vertretenmüssen ≠ Verschulden

  • In § 280 Abs. 1 S. 2 BGB wird das Vertretenmüssen geprüft, nicht nur das Verschulden.
  • Das Vertretenmüssen ist weiter gefasst und umfasst auch Fälle, in denen jemand für fremdes Verschulden haftet, z. B. nach § 278 BGB (Erfüllungsgehilfe).
  • Tipp: Machen Sie sich klar, dass das Vertretenmüssen der Oberbegriff ist – Verschulden ist nur ein Teil davon.

 

2.4 Schadensrecht sorgfältig prüfen (§§ 249 ff. BGB)

  • Häufig werden die Grundlagen des Schadensrechts zu oberflächlich geprüft.
  • Prüfen Sie bei Schadensersatz immer systematisch:
    1. Schaden: Liegt ein ersatzfähiger Schaden vor?
    2. Kausalität: Wurde er durch die Pflichtverletzung verursacht?
    3. Rechtsfolge: Welche Form des Schadensersatzes ist einschlägig (§§ 249 ff. BGB)?
  • Häufig vergessen: der Unterschied zwischen Naturalrestitution (§ 249 BGB) und Geldersatz (§ 251 BGB).

 

2.5 Ansprüche vs. Gestaltungsrechte unterscheiden

  • Anspruch: jemand kann von einem anderen ein Tun oder Unterlassen verlangen.
  • Gestaltungsrecht: verändert unmittelbar eine Rechtslage, ohne dass eine Handlung des anderen nötig ist (z. B. Rücktritt, Anfechtung).
  • Typischer Fehler:
    Studierende prüfen ein Gestaltungsrecht wie einen Anspruch – das führt zu falschem Aufbau und Punktabzug.
    ► Achten Sie darauf, den richtigen Einstieg zu wählen!

 

Tipp am Rande:
Wenn Sie unsicher sind, welcher Anspruch oder welches Recht einschlägig ist, überlegen Sie,

  • ob jemand etwas von jemand anderem will (Anspruch), oder
  • ob jemand allein durch Erklärung etwas ändern kann (Gestaltungsrecht).

 

3. Strafrecht – typische Fehlerquellen

Im Strafrecht entscheidet vor allem die Prüfungsreihenfolge über eine saubere Lösung.
Hier passieren die meisten Fehler durch Verwechslungen oder falsche Prioritäten.

 

3.1 Richtige Prüfungsreihenfolge

  • Grundregel:
    1. Tatnächste Person zuerst prüfen
    2. Schwerstes Delikt zuerst
    3. Vorsatzdelikte vor Fahrlässigkeitsdelikten
    4. Vollendetes Delikt vor Versuch
    5. Täterschaft vor Teilnahme ► Anstiftung vor Beihilfe
  • Diese Reihenfolge gibt Struktur und verhindert Doppelungen.

 

3.2 Tun vor Unterlassen

  • Zuerst prüfen, ob eine aktive Handlung ein Begehungsdelikt erfüllt.
  • Kommt kein tatbestandsrelevantes Tun in Betracht, prüfen Sie unechte Unterlassungsdelikte (§ 13 StGB, z. B. § 212 i. V. m. § 13 StGB) und danach echte Unterlassungsdelikte (z. B. § 323c StGB).
  • Beachten Sie: Auch wenn sowohl Tun als auch Unterlassen denkbar sind, wird zuerst das Begehungsdelikt behandelt; das Unterlassen folgt nachrangig.

·         Merke:

o    Beides prüfen. § 323c StGB ist prüfungsrelevant und wird vollständig abgearbeitet, wenn der Sachverhalt Anknüpfungspunkte bietet.

o    Konkurrenzen erst am Ende: Wird ein unechtes Unterlassungsdelikt bejaht, tritt § 323c StGB im Ergebnis regelmäßig zurück (Subsidiarität/Konsumtion).

o    Wird das unechte Unterlassen verneint (z. B. mangels Garantenstellung), kommt § 323c StGB eigenständig in Betracht.

 

3.3 Korrektes Ergebnis

  • Das Ergebnis muss sprachlich zum Obersatz passen.
  • Falsch: „A könnte sich wegen Totschlags strafbar gemacht haben.“ – Ergebnis im Konjunktiv.
  • Richtig: „A hat sich wegen Totschlags strafbar gemacht.“ – klare Aussage im Indikativ.

 

3.4 Sachverhalt in Komplexe gliedern

  • Bei umfangreichen Sachverhalten ist es sinnvoll, einzelne Abschnitte oder Beteiligte getrennt zu prüfen.
  • So behalten Sie den Überblick und vermeiden, dass Argumentationen vermischt werden.

 

4. Öffentliches Recht – typische Fehlerquellen

Das Öffentliche Recht schreckt viele Studierende zunächst ab, weil es sich von den zivil- und strafrechtlichen Strukturen deutlich unterscheidet.
Gerade deshalb passieren hier immer wieder ähnliche Fehler, die sich mit der richtigen Technik leicht vermeiden lassen.

4.1 Zulässigkeit sauber prüfen

  • Die Zulässigkeitsprüfung ist der erste Eindruck, den der Korrektor gewinnt.
    ► Schon kleine Flüchtigkeitsfehler hier können den gesamten Aufbau wacklig wirken lassen.
  • Achten Sie auf klassische Problemfelder:
    • Statthaften Klageart (§ 88 VwGO): richtet sich immer nach dem Klagebegehren des Klägers
    • Fristen und Fristberechnungen
    • Rechtsschutzbedürfnis
    • Eilrechtschutz: Abgrenzung § 80 Abs. 5 VwGO vs. § 123 VwGO
    • Fortsetzungsfeststellungsklage: wird Rechtswidrigkeit eines bereits erledigten Verwaltungsaktes festgestellt, obwohl die ursprüngliche Anfechtungsklage nicht mehr möglich ist ► besonderes Feststellungsinteresse erforderlich

 

4.2 Grundrechtsprüfungen

  • Viele Studierende tun sich mit Grundrechtsprüfungen schwer.
  • Klarer Aufbau:
    1. Schutzbereich (personaler und sachlicher Schutzbereich unterscheiden)
    2. Eingriff
    3. Rechtfertigung
  • Wichtig:
    • Der Eingriff muss positiv festgestellt werden.
    • Die Schranken des jeweiligen Grundrechts sauber benennen.

 

4.3 Verhältnismäßigkeit

  • Die Prüfung der Verhältnismäßigkeit wird oft zu oberflächlich behandelt.
  • Definition:
    Eine Maßnahme ist verhältnismäßig, wenn sie geeignet, erforderlich und angemessen ist, um ein legitimes Ziel zu erreichen.
  • Häufig vergessen: Definition der Angemessenheit und eine klare Interessenabwägung.

 

4.4 Richtige Terminologie

  • Verwenden Sie die korrekten Begriffe:
    • Bei Verfahren vor dem BVerfG spricht man von Beschwerdegegner, nicht Klagegegner.
    • Auch beim einstweiligen Rechtsschutz ist die Terminologie entscheidend.
  • Solche Feinheiten zeigen, dass Sie das Öffentliche Recht wirklich verstanden haben.

 

Fazit

Viele Fehler in juristischen Klausuren entstehen nicht, weil das Wissen fehlt, sondern weil Technik und Aufbau nicht stimmen.
Wenn Sie diese typischen Fehler kennen und bewusst vermeiden, verbessern Sie automatisch die Qualität Ihrer Klausuren – und damit auch Ihre Chancen auf bessere Noten.

 

Wie wir Ihnen helfen können

Diese typischen Klausurfehler verschwinden nicht von heute auf morgen.
Sie sind das Ergebnis von fehlender Routine, Unsicherheit bei der Schwerpunktsetzung und mangelnder Erfahrung mit echten Prüfungsfällen.

Nicht nur Studierende in den ersten Semestern, sondern auch Examenskandidaten machen diese Fehler noch häufig – das sehen wir jeden Tag in unseren Online-Klausurenkursen für Universitätsklausuren und Examen.
Selbst in der Nachhilfe oder im Examensrepetitorium begegnen uns diese Probleme immer wieder.

Genau hier setzen wir bei My-Jura-Help an:
In unseren maßgeschneiderten 1:1-Unterrichtsformaten nimmt Sie Ihr persönlicher Dozent oder Repetitor an die Hand und vermittelt Ihnen das notwendige Handwerkszeug, um:

  • den Gutachtenstil sicher anzuwenden,
  • Schwerpunkte klar und sauber zu setzen,
  • und Ihr Wissen gezielt am Fall zu trainieren.

Egal, welchen Kurs Sie buchen – bei uns stehen Klausuren und echte Fälle immer im Mittelpunkt.
Denn nur so lernen Sie, juristische Probleme strukturiert zu erkennen und Fehler Schritt für Schritt zu vermeiden.

Bei My-Jura-Help profitieren Sie von über 36 Jahren Erfahrung, individueller Betreuung und praxisnaher Klausurtechnik.

Ihr My-Jura-Help Team

Unsere Angebote:

Vorbereitung für das Examen:
Jura Examensrepetitorium
Examen - Einsendeklausurenkurs
Crashkurs -Examen - 2 Monate
Examen - mündliche Prüfung


Vorbereitung auf alle universitären Prüfungsleistungen:
Jura Nachhilfe für Uni-Klausuren
Online Einsendeklausurenkurs für Uni-Klausuren
Unterstützung & Hilfe bei Hausarbeiten
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